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   BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95   

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https://dejure.org/1995,2033
BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 2, § 18; BGB § 242
    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 16 Abs. 2, § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 12
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Der Eigentümerbeschluß, einen Wohnungseigentümer unter Hinweis auf § 18 WEG abzumahnen, ist im Beschlußanfechtungsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Abmahnung materiell berechtigt war (Aufgabe von BayObLGZ 1985, 171/177).«.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (BayObLGZ 1985, 171/177), der Eigentümerbeschluß über die Abmahnung sei vom Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch auf seine materielle Richtigkeit zu überprüfen, nicht fest.

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Die gesetzliche Regelung kann aber durch die Teilungserklärung abbedungen werden (BayObLGZ 1992, 79/84).

    In der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).

  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).

    Bei den übrigen Wohnungseigentümern bemißt sich das Interesse am Ausscheiden des Betroffenen nach dem Gewicht der ihm vorgeworfenen Pflichtverletzungen (BayObLG WuM 1990, 95; Henkes/Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 19).

  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    c) Der Gesamtgeschäftswert von 55.000 DM hält sich auch entgegen der Auffassung des Antragstellers, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Antragstellers (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    c) Der Gesamtgeschäftswert von 55.000 DM hält sich auch entgegen der Auffassung des Antragstellers, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Antragstellers (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).
  • OLG Köln, 23.08.1989 - 16 Wx 79/89

    Erklärung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung für ungültig durch

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Die Wiederholungsversammlung ist nach der ersten Versammlung wie diese einzuberufen (OLG Köln NJW-RR 1990, 26 ).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • KG, 24.08.1967 - 1 W 1140/67
    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist dieser Abmahnungsbeschluss wie jeder andere Beschluss der Wohnungseigentümer anfechtbar (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; AG Hannover, ZMR 2006, 402; LG München I, ZWE 2010, 411, 413; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 18 Rn. 24; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 18 Rn. 14; Abramenko, ZMR 2012, 73, 77).

    Überwiegend wird mit dieser Formulierung aber keine Einschränkung des Gegenstands der formellen Prüfung, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass auch bei einer Klage gegen den Abmahnungsbeschluss keine Richtigkeitsprüfung stattfindet (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; LG Hannover, ZMR 2006, 723; BeckOK WEG/Hogenschurz [1.2.2019], § 18 Rn. 22; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7; jurisPK-BGB/Geiben, 8. Aufl., § 18 WEG Rn. 25; Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 18 Rn. 13 a.E.).

  • LG München I, 22.09.2008 - 1 S 6883/08

    Wohnungseigentum: Abmahnbeschluss zur Vorbereitung eines Entziehungsverfahrens;

    20(2) Ein solcher Abmahnbeschluss ist allerdings nicht daraufhin zu überprüfen, ob die hierin erhobenen Vorwürfe richtig sind (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; Jennißen/Heinemann, WEG, § 18 Rz. 24; für die Parallelproblematik einer Abmahnung im Mietrecht auch BGH NJW 2008, 1303).

    (3) Der Abmahnbeschluss ist im Anfechtungsverfahren alleine auf seine formelle Richtigkeit hin zu überprüfen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Schließlich muss das Fehlverhalten, wegen dem abgemahnt wird, nach Art und Schwere zumindest generell geeignet sein, als Grundlage für eine Entziehung gemäß § 18 WEG dienen zu können (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Es geht lediglich darum, die Eigentümer vor Überraschungen zu schützen und ihnen die Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 11; Jennißen/Elzer, WEG, § 23 Rz. 51).

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03

    Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des

    Vielmehr entspricht diese Auffassung der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WE 1996, 115, 116 = NJW-RR 1996, 12, 13 = WuM 1995, 500, 501 = DWE 1995, 106, 107; Bärmann-Pick-Merle § 18 Rz 42 am Ende; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rz 378).
  • LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung

    Das bleibt allein dem Entziehungsverfahren vorbehalten (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; LG München I DWE 2008, 140, 141).
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen sowohl das Landgericht als auch bereits das Amtsgericht davon aus, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem - wie hier - gem. § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.03.1999, 2 Z BR 20/99, NJW-RR 1999, 887; Beschl. v. 15.02.1995, 2 Z BR 1/95, NJW-RR 1996, 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

    Der Unzulässigkeit des Feststellungsantrags steht auch nicht entgegen, dass der Senat (NJW-RR 1996, 12 ff.) bei einer durch Beschluss der Wohnungseigentümer ausgesprochenen Abmahnung eine Beschlussanfechtung mit eingeschränkter Überprüfung durch das Wohnungseigentumsgericht zugelassen hat.
  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des von

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 18 Rdnr. 42; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 18, Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze, aaO., § 18 Rdnr. 14; Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl. § 18 Rdnr. 17), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht.
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Wiederholungsversammlung nach der ersten Versammlung wie diese einzuberufen ist (BayObLG WuM 1995, 500 f.).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Wenn ein Eigentümerbeschluß gemäß § 18 Abs. 3 WEG gefaßt wird, kann dieser, wenn er wie hier angefochten ist, nur daraufhin überprüft werden, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, ferner welchen Inhalt er hat (OLG Hamm OLGZ 1990, 57/58, 60 f.), nicht jedoch darauf, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (BayOLG NJW-RR 1996, 12/13 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 38/99

    Anfechtung einer Eigentümerversammlung wegen mangelhafter Einladung

  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97

    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer -

  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 S 82/08

    Anfechtung eines Beschlusses einer außerordentlichen

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