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BayObLG, 15.03.1957 - RReg. 3 St 53/57 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
JGG § 79 Abs. 1; StPO § 407
Gegen einen Jugendlichen erlassener Strafbefehl
Papierfundstellen
- NJW 1957, 838
- BayObLGSt 1957, 59
Wird zitiert von ...
- KG, 18.05.2017 - 4 Ws 66/17
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Fall der Begründung der …
Die Entscheidung des Landgerichts ist schließlich auch schwerlich vereinbar mit der zutreffenden herrschenden Ansicht, dass ein versehentlich oder fehlerhaft erlassener Strafbefehl gegen einen Jugendlichen bzw. gegen einen nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nicht unwirksam ist (…vgl. Brunner/Dölling, JGG 12. Aufl., § 109 Rn. 12;… § 79 Rn. 3), das weitere Verfahren dadurch nicht etwa unzulässig wird (…vgl. Gössel aaO, Vor § 407 Rn. 51;… Maur in KK-StPO 7. Aufl., § 407 Rn. 26), und der Verfahrensmangel geheilt wird, wenn bei rechtzeitigem Einspruch das Jugendgericht, an das die Sache abzugeben ist, die Hauptverhandlung anberaumt (vgl. BayObLG NJW 1957, 838;… Meyer-Goßner /Schmitt aaO, § 407 Rn. 3;… Kurth/Bauer aaO;… Maur aaO;… Metzger in KMR-StPO 61. EL, Vor § 407 Rn. 40;… Temming in Graf, StPO 2. Aufl., § 407 Rn. 22;… Alexander in Radtke/Hohmann, StPO, § 407 Rn. 30;… Momsen in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 2. Aufl., § 407 Rn. 31;… ähnlich Böttger in AnwK-StPO, Vor §§ 407 ff. Rn. 3: Mangel wird durch die Verhandlung vor dem Jugendgericht geheilt).