Rechtsprechung
BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 2 St 389/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,12954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1989, 34
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
Richterablehnung als Beleidigung
b) Soweit der Angeklagte die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Regensburg in Frage gestellt hat, hat der Senat bereits mit Beschluß vom 15.3.1989 (BayObLGSt 1989, 34) entschieden, daß § 30 GZVJu insoweit gültig sei, als für Beschuldigte, die sich bei Erhebung der öffentlichen Klage in Strafhaft befinden und im Amtsgerichtsbezirk Straubing einen Gerichtsstand haben, das Amtsgericht Regensburg zuständig ist.