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   BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95   

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BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95 (https://dejure.org/1996,4080)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.1996 - 1Z BR 169/95 (https://dejure.org/1996,4080)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 1996 - 1Z BR 169/95 (https://dejure.org/1996,4080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehelichkeitsanfechtungsklage; Ablauf der Anfechtungsfrist; Erteilung der Genehmigung zur Anfechtung der Ehelichkeit; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Adoption eines Kindes; Feststellung der Vaterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung gegenüber einem Dritten wirksam geworden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1297
  • BayObLGZ 1996 Nr. 22
  • BayObLGZ 1996, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 164/83

    Beschwerde gegen vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    Im übrigen ist die Entscheidung über die Genehmigung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu treffen (OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29).

    Maßgebender Gesichtspunkt ist das Wohl des Minderjährigen, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (BayObLGZ 1980, 294, 296; OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29), d.h. es ist darauf abzustellen, ob die Anfechtung im Interesse des Minderjährigen liegt (vgl. MünchKomm/Mutschler Rn. 7, Erman/Holzhauer Rn. 8, Soergel/Gaul Rn. 9, jeweils zu § 1597).

    d) Im übrigen hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts nur dahin nachzuprüfen, ob dieses von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1980, 294, 296; vgl. auch BGH FamRZ 1990, 1097, 1098, OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29 und Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27 m.w.N.).

  • BayObLG, 29.09.1980 - BReg. 1 Z 86/80
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    Maßgebender Gesichtspunkt ist das Wohl des Minderjährigen, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (BayObLGZ 1980, 294, 296; OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29), d.h. es ist darauf abzustellen, ob die Anfechtung im Interesse des Minderjährigen liegt (vgl. MünchKomm/Mutschler Rn. 7, Erman/Holzhauer Rn. 8, Soergel/Gaul Rn. 9, jeweils zu § 1597).

    Bloße Zweifel an der Rechtswirksamkeit eines genehmigungspflichtigen Vorgangs berechtigen das Vormundschaftsgericht nicht zur Ablehnung einer sachlichen Entscheidung (BayObLGZ 1980, 294, 297).

    d) Im übrigen hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts nur dahin nachzuprüfen, ob dieses von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1980, 294, 296; vgl. auch BGH FamRZ 1990, 1097, 1098, OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29 und Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27 m.w.N.).

  • BayObLG, 22.01.1988 - BReg. 1a Z 57/88

    Einlegen einer Beschwerde der Mutter gegen eine gerichtlich genehmigte

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    Das Rechtsmittel ist unabhängig davon statthaft, ob die Erstbeschwerde im Hinblick auf § 62 i.V.m. § 55 Abs. 1 FGG ausgeschlossen war (vgl. BayObLGZ 1963, 1, 3 und 1988, 367).

    Es ist allerdings nicht auf die Frage eingegangen, ob die am 16.11.1992 erteilte Genehmigung, möglicherweise auch die spätere Genehmigung vom 9.12.1994 durch die Erhebung der Anfechtungsklage bzw. das Bestehen dieses Prozeßrechtsverhältnisses einer Abänderung durch das Vormundschaftsgericht (§ 55 Abs. 1 FGG ) und damit auch durch das Beschwerdegericht (§ 62 FGG ) entzogen sein könnten mit der Folge, daß die gegen die Genehmigung gerichtete Beschwerde unzulässig wäre (vgl. BayObLGZ 1988, 367, 368; Keidel/Kuntze § 62 Rn. 2 m.w.N.).

  • BayObLG, 08.08.1978 - BReg. 1 Z 58/78
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    bb) Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (BayObLGZ 1978, 251, 256).

    Die Anfechtung der Ehelichkeit durch Erhebung der Anfechtungsklage ist zwar nach verbreiteter Auffassung ein einseitiges Rechtsgeschäft, auf das wegen seines materiellrechtlichen Charakters § 1831 BGB anzuwenden ist (BGH FamRZ 1966, 504, 505; BayObLGZ 1978, 251, 256 in einem obiter dictum).

  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    d) Im übrigen hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts nur dahin nachzuprüfen, ob dieses von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1980, 294, 296; vgl. auch BGH FamRZ 1990, 1097, 1098, OLG Hamm OLGZ 1984, 27, 29 und Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.06.1994 - 1Z BR 40/94

    Anfechtung des Ehelichkeit eines minderjährigen Kindes durch einen gesetzlichen

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    Seinem Interesse, die wahre Abstammung zu kennen, kommt besondere, nicht jedoch vorrangige Bedeutung zu (vgl. zu allem BayObLG NJW-RR 1995, 387 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.10.1985 - 15 W 325/85

    Bestellung eines Ergänzungspflegers; Ehelichkeitsanfechtungsklage eines Kindes

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    aa) Es wird die Auffassung vertreten, daß die Vorschrift des § 55 Abs. 1 FGG auch die für die Ehelichkeitsanfechtungsklage gemäß § 1597 Abs. 1 BGB erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erfasse (Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 1, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 3, Bumiller/Winkler FGG 6. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 55 FGG ; abweichend OLG Frankfurt NJW 1964, 1864 f., OLG Hamm NJW-RR 1986, 79, 81, Keidel/Kuntze § 55 Rn. 21, Staudinger/Göppinger BGB 12. Aufl. § 1595 Rn. 8, MünchKomm/Mutschler BGB 3. Aufl. § 1595 Rn. 8 und § 1597 Rn. 7).
  • BayObLG, 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61

    Beschwerderecht; Vormundschaftsgericht; Mündel; Gesetzlicher Vertreter;

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    Das Rechtsmittel ist unabhängig davon statthaft, ob die Erstbeschwerde im Hinblick auf § 62 i.V.m. § 55 Abs. 1 FGG ausgeschlossen war (vgl. BayObLGZ 1963, 1, 3 und 1988, 367).
  • BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
    Die Anfechtung der Ehelichkeit durch Erhebung der Anfechtungsklage ist zwar nach verbreiteter Auffassung ein einseitiges Rechtsgeschäft, auf das wegen seines materiellrechtlichen Charakters § 1831 BGB anzuwenden ist (BGH FamRZ 1966, 504, 505; BayObLGZ 1978, 251, 256 in einem obiter dictum).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Der Zweck des Änderungsverbots der §§ 62, 63, 55 FGG besteht nach der Rechtsprechung und dem Schrifttum darin, Rechtssicherheit zu schaffen und das Vertrauen Dritter zu schützen, die sich im Hinblick auf die ihnen mitgeteilte Genehmigung auf die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts verlassen haben (vgl. BayObLGZ 1996, 90 [93]).
  • OLG Celle, 09.07.1997 - 15 W 31/97

    Prozeßkostenhilfe; Anfechtung der Ehelichkeit

    Anders als bei Sorgeberechtigung des Vaters scheitert diese Anfechtungsberechtigung im Falle der Sorgeberechtigung der Mutter nicht am Verbot des In-Sich-Prozesses, den jener als notwendiger Gegner ( § 1599 Abs. 1 BGB ) der Anfechtung seitens des von ihm vertretenen Kindes führen müßte, und auch nicht an dem aus den §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB folgenden Vertretungsverbot, das zum Zuge kommt, wenn an der (sehr umstrittenen; Übersicht über den Meinungsstand in BayObLGZ 1996, 90, 94 = DAVorm. 1996, 633, 635) Wertung der Rechtsnatur der Ehelichkeitsanfechtung als einseitiges Rechtsgeschäft (BGH FamRZ 1966, 504, 505 = MDR 1966, 745; …

    Gerade weil die Frist auch ohne die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung anläuft, obliegt es dem gesetzlichen Vertreter, die Genehmigung rechtzeitig beizubringen, und nur deshalb stellt sich die - allemal in der Begründung und zum Teil auch im Ergebnis unterschiedlich beantwortete (zum Meinungsstand siehe BayObLGZ 1996, 90, 94 = DAVorm. 1996, 633, 635) - Frage, bis wann die Genehmigung vorliegen muß, um rechtzeitig zu sein, und ob bei erst späterer Erteilung der Ablauf der Frist unter dem Gesichtspunkt der ihre Einhaltung hindernden höheren Gewalt gehemmt war ( §§ 1596 Abs. 2 Satz 3, 203 Abs. 2, 205 BGB ).

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03

    Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen gegen Betreuerbestellung

    Die Beschwerdeberechtigung der weiteren Beteiligten ergibt sich für das Verfahren der weiteren Beschwerde bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; vgl. BayObLGZ 1976, 281/282 und 1996, 90/91 m. w. N.).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 129/03

    Unanfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers wegen Festsetzung von

    Die Beschwerdeberechtigung beider Beschwerdeführer im Verfahren der weiteren Beschwerde folgt bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerden (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; vgl. BayObLGZ 1976, 281/282 und 1996, 90/91 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03

    Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer

    Die Beschwerdeberechtigung der weiteren Beteiligten ergibt sich für das Verfahren der weiteren Beschwerde bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; vgl. BayObLGZ 1976, 281/282 und 1996, 90/91 m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 14.02.2003 - 11 T 551/02

    Ergänzungspflegerbestellung zur Vaterschaftsanfechtung: Einschränkung des

    Dem Interesse, die wahre Abstammung zu kennen, kommt deshalb besondere, gleichwohl nicht vorrangige Bedeutung zu (BayObLG NJW-RR 1995, 387; FamRZ 1996, 1297, 1298 f; Palandt/Diederichsen, § 1600 a Rn. 11).
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