Rechtsprechung
   BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2029
BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91 (https://dejure.org/1991,2029)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91 (https://dejure.org/1991,2029)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1991 - BReg. 1 Z 20/91 (https://dejure.org/1991,2029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Antrag auf Aufhebung der getroffenen Beschlüsse und gleichzeitiger Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Annahme von Testierfähigkeit bis zum Beweis des Gegenteils; Überbürdung der Feststellungslast über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung; Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 383 Abs. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1287
  • FamRZ 1991, 1461
  • Rpfleger 1992, 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Es trifft zwar zu, daß ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, und daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 1979, 256, 261 und BayObLGZ 1982, 309, 312 sowie BayObLG, NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.N.).

    Zur Beurteilung der Testierfähigkeit bedarf es nach der ständ. Rechtspr. des Senats in aller Regel der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 1419, 1420, und BayObLG, NJW-RR 1991, 1287, 1288; Palandt/Edenhofer aaO.).

  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

    zu 1 zurückgewiesen hatte, obwohl dies überflüssig und unzweckmäßig war (BayObLG, NJW-RR 1991, 1287; 1992, 1223 [1225]; Keidel/Kahl, § 19 Rdnr. 15).
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

    Das Landgericht hat sich auf die Gutachten des Sachverständigen B., eines Arztes für Neurologie und Psychiatrie, gestützt (vgl. zur Notwendigkeit der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens lediglich BayObLG NJW-RR 1991, 1287 /1288).

    c) Damit verbleibt es aber bei dem Grundsatz, daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit eines Testaments beruft (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1982, 309/312 und BayObLG NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00

    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

    Das Landgericht mußte die angefochtenen Entscheidungen des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag des Beteiligten zu 2 ankündigte, den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 unzweckmäßigerweise zurückgewiesen hatte (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1287; NJW-RR 1992, 1223/1225; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97

    Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Zwar stand der Durchführung solcher Ermittlungen die Verschwiegenheitspflicht des Arztes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1461 und MittBayNot 1995, 56/57).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

    Hinsichtlich solcher Tatsachen, welche die Willensbildung des Erblassers und das Zustandekommen der letztwilligen Verfügung betreffen, ist daher grundsätzlich keine Verschwiegenheitspflicht anzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1461 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

    Das Landgericht mußte den angefochtenen Beschluß des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 ankündigte, bereits den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 3 zurückgewiesen hat, obwohl dies überflüssig und unzweckmäßig war (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1287 ; NJW-RR 1992, 1223/1225; Keidel/Kahl § 19 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1997 - 20 W 557/94

    Entscheidung des Beschwerdegericht grundsätzlich nur über denselben Gegenstand

  • BayObLG, 23.03.1994 - 1Z BR 19/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht