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   BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02   

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https://dejure.org/2002,824
BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02 (https://dejure.org/2002,824)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.2002 - Verg 15/02 (https://dejure.org/2002,824)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - Verg 15/02 (https://dejure.org/2002,824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abänderung eines Angebots nach Erteilung der Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlagsfrist und der damit eingehenden Bindefrist; Aufforderung zur Verlängerung der Bindefrist als Verstoß gegen die Pflicht zur eindeutigen und erschöpfenden ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rechtsfolge einer unzulässigen Nachverhandlung: Ausschluss des Angebotes oder Unbeachtlichkeit der Nachverhandlung?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei verlängerter Zuschlagsfrist - Aufhebung der Ausschreibung bei Neubestimmung der Bauausführungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzögerung bei der Vergabe: Rechtsfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerung bei der Vergabe führt zu neuer Ausführungsfrist und Anspruch auf Preisanpassung! (IBR 2002, 500)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 689
  • BauR 2002, 1757 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 534
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Er darf mit Blick auf die mit Kosten und Arbeitsaufwand verbundene Erarbeitung eines Angebots bei einem öffentlichen Auftrag regelmäßig darauf vertrauen, daß die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere daß der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet (BGH NJW 1998, 3636/3637; siehe auch BGH ZfBR 2002, 84).

    Je weiter es fortgeschritten ist, desto eher verdient das Vertrauen des Bieters in dessen Abschluß durch Zuschlagserteilung und damit seine Amortisationschance den Vorrang (vgl. auch BGH NJW 1998, 3636/3637).

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    cc) Binde- und Zuschlagsfristverlängerungen, die sich noch im Zuge der Ausschreibung selbst, etwa im Rahmen der Angebotswertung, als notwendig erweisen, sind in ihren Auswirkungen auf die Ausführungsfristen nicht anders zu beurteilen als solche, sich erst aufgrund eines eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens ergeben (BayObLGZ 1999, 127/136 f.).

    Verfährt die Vergabestelle so, ist es auch unbedenklich, wenn nur mit denjenigen Bietern über die Verlängerung der Zuschlagsfrist verhandelt wird, die nach erfolgter Wertung eine realistische Chance auf Erteilung des Zuschlags besitzen (BayObLGZ 1999, 127/136; Heiermann/Riedl/Rusam A § 19 Rn. 9).

  • OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Zuschlagswirksamkeit in der Vergabeprüfung (Hauptsache)

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    a) Die Antragstellerin hat auf die Bitte der Antragsgegnerin um Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlags- und der damit eingehenden Bindefrist (§ 19 Nr. 2 und Nr. 3 VOB/A), was allgemein als zulässig erachtet wird (siehe § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A; OLG Jena Beschluß vom 28.6.2000 6 Verg 2/00 = BauR 2000, 1611; Hertwig in Beck'scher VOB-Kommentar § 19 VOB/A Rn. 7; Heiermann/Riedl/Rusam Handkommentar zur VOB 9. Aufl. A § 19 Rn. 9), ihr Angebot abgeändert.

    dd) Der Senat folgt damit nicht der vom Oberlandesgericht Jena (BauR 2000, 1611) vertretenen Ansicht, daß der durch die Verzögerung bewirkte zeitliche Aufschub der Arbeitsausführung den dem Angebot zugrundeliegenden Ausführungsfristen im Sinne einer Komplettverschiebung hinzuzurechnen ist und auf den offerierten Preis grundsätzlich keinen Einfluß hat.

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Denn durch ihr Vorgehen wird nach Angebotseröffnung der Preis eines Bieters zu Lasten der anderen Bieter unzulässig gedrückt (OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 854/855; Heiermann/Riedl/ Rusam A § 24 Rn. 20, 23 f.; siehe auch BGH NZBau 2002, 344).

    Die Folge einer unzulässigen Nachverhandlung, wie sie in dem Abschlagsangebot der Antragstellerin zu erblicken ist, ist nicht der Ausschluß des Bieters am Verfahren, wohl aber der Ausschluß des so zustande gekommenen Angebots (Ingenstau/Korbion A § 24 Nr. 1 Rn. 1; 2. VK Mecklenburg- Vorpommern Beschluß vom 27.11.2001, 2 VK 15/01 = ZfBR 2002, 416; siehe auch BGH NZBau 2002, 344/345).

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Dazu können zwar Wirtschaftlichkeitserwägungen zählen, weil die öffentlichen Haushalte zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der verfügbaren Mittel verpflichtet sind (BGH NJW 1993, 520).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77

    Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Wirkt sich die Abweichung aber nicht auf das Ergebnis aus, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 124 GWB unzulässig (BGH NJW 1977, 1014; 1990, 841 f.; Gröning in Beck'scher VOB-Kommentar § 124 GWB Rn. 16).
  • BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89

    Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht eines verfahrensunbeteiligten

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Wirkt sich die Abweichung aber nicht auf das Ergebnis aus, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 124 GWB unzulässig (BGH NJW 1977, 1014; 1990, 841 f.; Gröning in Beck'scher VOB-Kommentar § 124 GWB Rn. 16).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen die §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Dazu besteht unter den Vertragsparteien infolge der Erklärungen zur Zuschlagsfristverlängerung eine gesteigerte Kooperationspflicht (Diehr aaO S. 318; siehe auch BGHZ 133, 44/47; 143, 89/95).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
    Er darf mit Blick auf die mit Kosten und Arbeitsaufwand verbundene Erarbeitung eines Angebots bei einem öffentlichen Auftrag regelmäßig darauf vertrauen, daß die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere daß der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet (BGH NJW 1998, 3636/3637; siehe auch BGH ZfBR 2002, 84).
  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

  • BayObLG, 08.02.2001 - Verg 13/00

    Vergabesache, Beigeladener, Kostentragungspflicht, Kostenerstattung,

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2001 - 2 VK 15/01

    Keine Vergabe von Tiefbauarbeiten für einen Pauschalpreis!

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit

  • VK Südbayern, 28.05.2002 - 15-04/02

    Offizialmaxime im Nachprüfungsverfahren: auch nicht gerügte Fehler

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    In Fällen, in denen der Zuschlag erteilt wird, ohne dass zuvor oder gleichzeitig Erklärungen zur Frage der Ausführungszeiten und -fristen oder zu hiervon abhängenden Mehrvergütungen abgegeben werden, soll es nach einer Meinung dabei bleiben, dass der Vertrag hiermit zu den ursprünglichen Bedingungen - auch hinsichtlich der Bauzeit - geschlossen wird, obwohl diese bereits tatsächlich obsolet geworden sind (BayObLG, NZBau 2002, 689; OLG Hamm, BauR 2008, 1622 = NZBau 2008, 508; Behrendt, BauR 2007, 784, 795 f.; Bröker, BauR 2008, 591, 599; Diehr, ZfBR 2002, 316, 318; Gröning, BauR 2004, 199, 207; Heiermann in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 4 a; Kuhn, ZfBR 2007, 741, 744; Putzier/ Goede, VergabeR 2003, 391, 394).
  • OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer; Zuschlag auf ein

    Im Übrigen hat das OLG Jena seine Auffassung, ein inhaltlich mit dem erloschenen Angebot übereinstimmendes (neues) Angebot sei nach Ablauf der Bindefrist aufgrund der zwingenden Vorschrift des § 25 Nr. 1 lit. e VOL/A auszuschließen, in Rn. 29 des Beschlusses mit dem Verweis auf drei Entscheidungen begründet, von denen zwei einen Sachverhalt betrafen, in dem der Bieter die Bindefristverlängerung von einer inhaltlichen Änderung seines Angebots abhängig gemacht hatte (OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2002 - WVerg 0019/02 sowie BayObLG VergabeR 2002, 534).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Dass diese Verhandlungen auf der Grundlage des § 2 Nr. 5 VOB/B zu führen sind, entspricht der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Behrendt, BauR 2007, 784, 797; Bitterich, NZBau 2007, 354, 357f; Bornheim/ Badelt, ZfBR 2008, 249, 256; Gröning, BauR 2004, 199, 207; Kapellmann, NZBau 2007, 401, 6f; Würfele, BauR 2005, 1253, 1256f; Franke/Grünhagen in: Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar, 3. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 26d; Keldungs in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 VOB/B Rdn. 58; Leinemann, Die Vergabe öffentlicher Aufträge, 4. Aufl. Rdn. 594; Planker in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB; 2. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 23; Portz in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 28 VOB/A Rdn. 17; BayObLG, NZBau 2002, 689, 691; OLG Hamm, BauR 2007, 878 = NZBau 2007, 312 = ZfBR 2007, 375; OLG Hamm, BauR 2008, 1622 = NZBau 2008, 508; Thüringer OLG, BauR 2005, 1161 = NZBau 2005, 341 = ZfBR 2005, 725; OLG Celle, BauR 2009, 252).
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