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   BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88   

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https://dejure.org/1988,4426
BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88 (https://dejure.org/1988,4426)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88 (https://dejure.org/1988,4426)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - BReg. 3 Z 150/88 (https://dejure.org/1988,4426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Vorstandsmitglieder von Amts wegen aus dem Vereinsregister nach Ablauf ihrer Amtsperiode; Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Erstbeschwerde bei Änderung der Gerichtseinteilung; Grundsatz der perpetuatio fori; Löschung einer einen Verein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 765
  • Rpfleger 1989, 186
  • BayObLGZ 1988 Nr. 77
  • BayObLGZ 1988, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 11.06.1986 - BReg. 3 Z 78/86

    Handwerksuntersagung und Gewerbeverbot

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88
    In einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hat jede natürliche oder juristische Person eine materielle Beteiligtenstellung, wenn deren Rechte und Pflichten durch die gerichtliche Regelung einer Angelegenheit unmittelbar betroffen werden oder betroffen werden können (BayObLGZ 1986, 197/199 und 289/292; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 6 Rn. 18).

    Der Verein muß also auch dann formell am Verfahren beteiligt werden, wenn beabsichtigt ist, lediglich die Eintragung seines Vertretungsorgans, nämlich des Vorstands, zu löschen, weil hierdurch in die Rechtssphäre des Vereins ebenso eingegriffen wird wie dies bei einer Gesamtlöschung seiner Eintragung im Vereinsregister der Fall wäre (vgl. BayObLGZ 1986, 197/199).

    Weiter war die Entscheidung des Amtsgerichts über den Widerspruch des Beteiligten vom 8.12.1986 aufzuheben, weil dem Amtsgericht der gleiche Verfahrensfehler wie dem Landgericht unterlaufen ist (vgl. BayObLGZ 1986, 197/200).

  • BayObLG, 23.07.1986 - BReg. 3 Z 62/86

    D-e

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88
    Hieraus kann zwar geschlossen werden, daß an den noch eingetragenen Vorstand Zustellungen in Angelegenheiten gerichtet werden können, die die Einberufung einer Mitgliederversammlung betreffen (BayObLGZ 1986, 289/294); ein umfassendes Recht des früheren und noch im Register eingetragenen Vorstands zur Vertretung des Vereins kann daraus aber nicht abgeleitet werden.
  • BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81

    Zur Anmeldung der bereits erfolgten Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88
    Auf Antrag eines Beteiligten kann ein Notvorstand bestellt werden ( § 29 BGB ), der das Ausscheiden der eingetragenen Vorstandsmitglieder infolge Ablaufs der Bestelldauer zum Vereinsregister anmeldet (vgl. BayObLGZ 1981, 227).
  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 90/54

    Einberufung einer Genossenschafts-Versammlung

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88
    2 Z 74/84">1985, 24; Palandt/Heinrichs BGB 47. Aufl. § 32 Anm. 2 a und § 70 Anm. 2 b; Soergel/Hadding BGB 12. Aufl. § 32 Rn. 8; Reichert/Dannecker/Kühr Rn. 520; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 13. Aufl. Rn. 157; Stöber Vereinsrecht 5. Aufl. Rn. 169; ebenso zum Genossenschaftsrecht: RG JW 1936, 2311; BGHZ 18, 334 [BGH 26.10.1955 - VI ZR 90/54] /340; BGH WPM 1961, 1296).
  • KG, 13.07.1971 - 1 W 1305/71
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88
    Ist nach Ablauf der Amtszeit ein Vorstand nicht mehr bestellt worden, besteht aber die Eintragung eines Vorstands fort, so gebieten es Gründe des Verkehrsschutzes (vgl. § 68 BGB ), daß - entsprechend der aktienrechtlichen Regelung in § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG - der Eingetragene das Recht hat, eine Mitgliederversammlung z.B. zu dem Zweck einzuberufen, daß eine Neuwahl des Vorstands vorgenommen wird (KG OLGZ 1971, 480/481; …
  • KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01

    Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines

    Der Verein selbst ist in einem Verfahren, das die Löschung der ihn betreffenden Eintragung zum Gegenstand hat, immer selbst materiell Beteiligter und beschwerdebefugt, da durch die beabsichtigte Löschung in seine Rechtsstellung eingegriffen würde (vgl. BayObLGZ 1988, 410/411f.; OLG Köln NJW-RR 1999, 336/337; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 9. Aufl., Rdn. 2375, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 174/93

    Anspruch auf Bestellung eines Notvorstandes für einen Verein durch das

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  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98

    Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption

    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
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