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   BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03   

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https://dejure.org/2004,10249
BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03 (https://dejure.org/2004,10249)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.2004 - 3Z BR 201/03 (https://dejure.org/2004,10249)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 3Z BR 201/03 (https://dejure.org/2004,10249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausbildung an Fachakademie zum staatlich anerkannten Heilpädagogen, vergleichbare Ausbildung

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung - Fachakademie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formgerechte Einlegung der weiteren Beschwerde eines Berufsbetreuers ; Wirksamkeit der Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde durch Beamten des mittleren Justizdienstes; Anwaltszwang für Einlegung der weiteren Beschwerde ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Die Ausbildung an einer bayerischen Fachakademie zum "Staatlich anerkannten Heilpädagogen" ist im Sinne des Berufsvormündervergütungsrechts nicht einer Hochschulausbildung vergleichbar (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 26; Abgrenzung zu OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657).

    c) Eine andere Beurteilung ist auch nicht etwa deshalb geboten, weil das OLG Frankfurt (FamRZ 2002, 1657) im erfolgreichen Absolvieren der Hedwig-Heyl-Schule (Fachschule für Heilpädagogik) in Frankfurt am Main und der hierdurch erworbenen Befugnis, den Titel "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" zu führen, eine Ausbildung sieht, die einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar sei.

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
  • BayObLG, 20.10.1992 - 1 ObOWi 271/92

    Protokoll der Geschäftsstelle; Antrag; Zulassung; Rechtsbeschwerde; Erklärung;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 3 Ws (OWi) 247/93

    Rechtspfleger; Wahrnehmung übertragener Geschäfte; Justizbeamte;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03
    Abgesehen davon, dass auch insoweit die tatsächliche Würdigung des Landgerichts im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht unbeschränkt sondern allenfalls daraufhin nachprüfbar ist, ob sie rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249 m.w.N.), bedarf es grundsätzlich auch einer typisierenden Bewertung der einzelnen Ausbildungsgänge, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Des Weiteren erreicht auch die Ausbildung an einer Fachakademie nach den Maßstäben der Rechtsprechung regelmäßig nicht das für eine Vergleichbarkeit mit einer Fachhochschulausbildung erforderliche Niveau (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2005, 351; BayObLG FamRZ 2004, 1065 sowie BtPrax 2002, 216 und NJWE-FER 2000, 58).
  • VG Regensburg, 07.10.2020 - RO 3 E 20.2072

    Zulassung zum Masterstudiengang

    Wenn also nach Abschluss des Fachakademiestudiums und nur durch eine zusätzliche Prüfung die (Fach-)Hochschulreife und damit erst die Berechtigung zur Aufnahme eines (Fach-)Hochschulstudiums erworben werden kann, kann die Ausbildung an der Fachakademie nicht gleichwertig mit einem (Fach-)Hochschulstudium sein (vgl. BayObLG, B.v. 16.1.2004 - 3Z BR 201/03 - juris Rn. 17).
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