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   BayObLG, 16.02.1976 - BReg. 1 Z 74/75   

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https://dejure.org/1976,2375
BayObLG, 16.02.1976 - BReg. 1 Z 74/75 (https://dejure.org/1976,2375)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.1976 - BReg. 1 Z 74/75 (https://dejure.org/1976,2375)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 1976 - BReg. 1 Z 74/75 (https://dejure.org/1976,2375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit; Haager Minderjährigenschutzabkommen; Aufenthaltswechsel; Kind; Entscheidung; Konkurrierende Zuständigkeit; Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 35b

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1043 (Ls.)
  • FamRZ 1976, 366
  • BayObLGZ 1976, 25
  • BayObLGZ 1976, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 5 UF 233/16

    Internationale Zuständigkeit bei einem Aufenthaltswechsel des Kindes in die

    Auch bei der Ausgangsfrage, ob überhaupt eine Entführung vorliegt oder nicht, ist ausschlaggebend, wer wirksam Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist, die rechtliche Qualität der Übertragung spielt keine Rolle (vgl. etwa KG Berlin vom 02.03.2015 - 3 UF 156/14, juris Rn. 14 für die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder BayObLGZ 1976, 25, 30 für die noch durch Rechtsmittel angefochtene Übertragung).

    In der vorliegenden Konstellation eines nachträglichen Entfallens der internationalen Zuständigkeit während des Beschwerdeverfahrens liegt hinsichtlich der bereits wirksamen Maßnahmen ein Fall von Art. 14 KSÜ vor (österr. OGH vom 20.11.2012 - 5 Ob 104/12y, IPRax 2014, 183, 186; MünchKommZPO/Rauscher, a.a.O., § 99 FamFG Rn. 23 Fn. 31; ebenso OLG Hamburg vom 01.11.1985 - 2 WF 142/85, IPRax 1986, 386, 387 für den Fall des gleichlautenden Art. 5 Abs. 1 MSA, ebenso BayObLGZ 1976, 25, 30).

  • OLG Stuttgart, 18.11.1977 - 15 UF 40/77

    Sorgerecht für ein Kind ; Schutz von Minderjährigen ; Umgangsrecht mit einem Kind

    Es kann dahinstehen, ob im vorliegenden Fall bereits das Fehlen der vorherigen Verständigung der zuständigen Gerichte und Behörden des Vertragsstaates Portugal als Aufenthaltsstaat der internationalen Zuständigkeit des Amtsgerichts für seine angefochtene Entscheidung entgegensteht (KG NJW 1974, 424; BayObLGZ 1976, 25, 31) oder ob die Verletzung der sich aus Art. 4 Abs. 1 MSA ergebenden Benachrichtigungspflicht lediglich die in Art. 4 Abs. 4 MSA vorgesehene Ersetzung von früheren Maßnahmen der Aufenthaltsgerichte und -behörden und die in Art. 7 MSA vorgesehene Pflicht aller Vertragsstaaten zur Anerkennung der Maßnahme nicht eintreten, im übrigen aber die Zuständigkeit unberührt läßt (Kropholler, a.a.O. S. 84, 85 mit weiteren Nachweisen).

    Für eine mit der Aufenthaltszuständigkeit des Art. 1 konkurrierende internationale Zuständigkeit der Heimatgerichte und -behörden gem. Art. 4 Abs. 1 MSA (KG NJW 1974, 425; BayObLGZ 1976, 25, 31) ist deshalb grundsätzlich nur dann Raum, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände das Eingreifen der Heimatbehörden und -gerichte den Kindesinteressen mehr dient bzw. den Schutz des Kindeswohls besser gewährleisten kann, als das für den Regelfall vorgesehene Tätigwerden der Aufenthaltsbehörden.

  • OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12

    Sorgerechtsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach

    Dagegen lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 3 MSA entnehmen, dass eine innerstaatliche, noch nicht rechtskräftige Regelung wegen einer im Zeitpunkt der Entscheidung fehlenden internationalen Zuständigkeit, die vorrangig zu prüfen ist, nicht durch das Beschwerdegericht aufgehoben werden kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346; wohl auch OLG Köln, MDR 1999, 1199; a.A. offensichtlich OLG Hamburg, IPrax 1986, 386; BayObLG, BayObLGZ 1976, 25; beide Gerichte gehen allerdings bereits von einer "perpetuatio fori" aus).
  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 110/81

    Zuständigkeit für vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen bei Wohnort der Kinder in

    Die einmal begründete örtliche Zuständigkeit des damit auch international zuständigen Amtsgerichts Dachau und der ihm übergeordneten Instanzen wurde durch später eintretende Umstände nach dem Grundsatz der perpetuatio fori nicht mehr berührt (vgl. BayObLGZ 1972, 292/294; 1976, 25/30).

    Soweit sich aber um Kinder nur deutscher Staatsangehörigkeit handelt kann ihr Aufenthaltswechsel ins Ausland während eines schweben den Verfahrens die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte grundsätzlich nicht berühren ( § 36 Abs. 2 Satz 1 FGG ; BayObLGZ 1976, 25/29 f.; 1981, 246/250 f.; Henrich a.a.O.).

  • BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 133/62

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für die Entscheidung über Maßnahmen zum

    Dies ist bei Fällen mit Auslandsberührung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 60, 68/70 f., OLG Karlsruhe NJW 1976, 485 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1976, 25/29; 1977, 325/327 f.).
  • OLG Hamburg, 01.11.1985 - 2 WF 142/85
    Auf diese Weise bleibt dem Minderjährigen für die Übergangszeit bis zu dem Eingreifen der Behörden des anderen Vertragsstaates der Schutz der einmal wirksam getroffenen Maßnahmen erhalten; dies dient auch dem mit dem Abkommen verfolgten Zweck der internationalen Zusammenarbeit, die in Art. 5 Abs. 2 MSA angesprochen wird (vgl. in diesem Sinne KG NJW 1974, 424; BayObLGZ 1976, 26, 30; ähnlich Böhmer/Siehr, Das gesamte Familienrecht Art. 1 MSA Rdn. 16 f; Siehr in MünchKomm, BGB Art. 1 MSA Rdn. 32, 33; abweichend aber Siehr, IPRax 1982, 85, 89; allgemein für die Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen Heldrich, aaO Art. 1 MSA Anm. 1; Rahm/Paetzold, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens VIII Rdn. 329).
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