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   BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20   

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BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20 (https://dejure.org/2021,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20 (https://dejure.org/2021,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 501 DSNot 2/20 (https://dejure.org/2021,2400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 12 Abs. 1 S. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 2; BNotO § 14 Abs. 3, § 31, § 75
    Ermahnung eines Notars wegen Fernbleiben im Schlichtungstermin zu einer berufsbezogenen Streitigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 31, 75 Abs. 5 S. 1
    Ermahnung wegen Fernbleiben eines Notars bei Schlichtungsversuch bei der Notarkammer vor Anrufung eines staatlichen Gerichts

  • rewis.io

    Ermahnung eines Notars wegen Fernbleiben im Schlichtungstermin zu einer berufsbezogenen Streitigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO Art. 75 Abs. 1
    Voraussetzung für eine Ermahnung durch die Notarkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
    Zutreffend ist zwar, dass die gesetzliche Beschränkung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG voraussetzt, dass sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (z. B. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2005, 1 BvR 2561/03; BVerfGE 112, 255ff.; Juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565

    Disziplinarrecht; Nachzahlung einbehaltener Dienstbezüge; Streitwertfestsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
    Die Höhe der dem Antragsteller zu erstattenden Anwaltskosten ist nicht von einem Geschäftswert abhängig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2013, 16a DC 12.565; BeckRS 2013, 53440, Rn. 7 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2016 - 1 Not 1/15

    Werbeverbot des Notars: Verpflichtung des Notars zum Einschreiten gegen nicht

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
    § 111g Abs. 1 BNotO regelt nur die Wertsetzung in Notarverwaltungssachen im Sinne von § 111 Abs. 1 BNotO und ist nach seinem klaren Wortlaut auf Verfahren nach § 75 Abs. 5 BNotO nicht anwendbar (a. A.: OLG Zweibrücken Beschluss vom 8. April 2016, 1 Not 1/15, NJW-RR 2016, 1527 f.; Juris Rn. 37; KG, Beschluss vom 7. März 2016, Not 18/15, RNotZ 2016, 336 ff.; Juris Rn. 51).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
    Der Antragsteller verweist zudem zutreffend darauf, dass auch die disziplinarrechtliche Sanktionierung von Fehlverhalten gemäß Art. 103 Abs. 2 GG voraussetzt, dass die Norm, gegen die verstoßen wurde, dem Bestimmtheitsgebot angemessen Rechnung trägt (vgl. BVerfG, Beschl. 11. Juni 1969, 2 BvR 418/66; BVerfGE 26, 186ff; Juris Rn. 50).
  • BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01

    Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2007, 1 BvR 1351/01; NJW-RR, 1073ff., Juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
    Eine Vorgehensweise nach § 75 Abs. 5 Satz 4 BNotO, § 3 BDG, § 99 Abs. 2 VwGO kommt daher nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010; 20 F 1/10; NVwZ 2010, 1495 ff.; Juris Rn. 6 und 7).
  • KG, 07.03.2016 - Not 18/15

    Pflichtverletzung des Urkundsnotars: Besondere Belehrungspflicht bei Abschluss

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
    § 111g Abs. 1 BNotO regelt nur die Wertsetzung in Notarverwaltungssachen im Sinne von § 111 Abs. 1 BNotO und ist nach seinem klaren Wortlaut auf Verfahren nach § 75 Abs. 5 BNotO nicht anwendbar (a. A.: OLG Zweibrücken Beschluss vom 8. April 2016, 1 Not 1/15, NJW-RR 2016, 1527 f.; Juris Rn. 37; KG, Beschluss vom 7. März 2016, Not 18/15, RNotZ 2016, 336 ff.; Juris Rn. 51).
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