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   BayObLG, 16.03.2005 - 2Z BR 124/98   

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https://dejure.org/2005,34427
BayObLG, 16.03.2005 - 2Z BR 124/98 (https://dejure.org/2005,34427)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.2005 - 2Z BR 124/98 (https://dejure.org/2005,34427)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 2005 - 2Z BR 124/98 (https://dejure.org/2005,34427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungslast bei Rücknahme einer Beschwerde in einem Wohnungseigentumsstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 17/99

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 2Z BR 124/98
    Ausnahmsweise kann jedoch von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, wenn eine alsbaldige Zurücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in dessen Aussichtslosigkeit beruht (Bay- ObLG NJW-RR 1999, 1245).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 115/89

    Freigabe einer Forderung durch Abtretung

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 2Z BR 124/98
    Die Unterbrechung des Verfahrens durch den Konkurs ist nach dessen Einstellung gemäß § 204 KO a.F. beendigt; denn die Einstellung steht der Aufhebung gleich ( § 240 ZPO a.F.; BGH NJW 1990, 1239; Thomas/Putzo ZPO 21. Aufl. § 240 Rn. 7).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 2Z BR 124/98
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese Entscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLGZ 1997, 148/151 m.w.N.; BayObLG WuM 2003, 296).
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