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   BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02   

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BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02 (https://dejure.org/2002,21855)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 4St RR 43/02 (https://dejure.org/2002,21855)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 4St RR 43/02 (https://dejure.org/2002,21855)
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    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung

 
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  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Es müssen in jedem Einzelfall die Tatumstände und insbesondere der Schuldgehalt der Tat sowie die Lebensverhältnisse des Täters berücksichtigt werden (vgl. hierzu BayObLG StV 1995, 472 ; KG StV 1997, 640/641).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Im Hinblick darauf, daß dem Angeklagten lediglich der unerlaubte Besitz von 0, 8467 Gramm Haschisch-Gemisch mit einem THC-Gehalt von 0, 027 Gramm zum Eigenkonsum zur Last liegt, aus dem sich rein rechnerisch nicht einmal zwei Konsumportionen gewinnen lassen (vgl. hierzu BGHSt 33, 8/12), stellt die bloße Gegenüberstellung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände keine Gesamtwürdigung in dem von der Rechtsprechung geforderten Sinne dar.
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH StV 1995, 453 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 261 Rn. 38).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Dieser Schluß ist ohne weiteres möglich und nachvollziehbar; zwingend muß er nicht sein (BGHSt 10, 208/210) Bei dieser Sachlage bestehen keine Anhaltspunkte für die Annahme, das Rauschgift könne sich rein zufällig dort befunden haben.
  • OLG Hamburg, 04.11.1987 - 1 Ss 136/87
    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG kann grundsätzlich auch auf bereits einschlägig Vorbestrafte Anwendung finden (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg v. 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 - StV 1988, 109/110).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Bestimmung des § 29 Abs. 5 BtMG nur Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber ständigen Kleinverbrauchern entgegenkommen soll (vgl. BayObLGSt 1995, 22/26).
  • BayObLG, 03.04.1995 - 4St RR 59/95

    Gefährlichkeit; Betäubungsmittel; Besitz; Geringe Menge; Verhängung;

    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Es müssen in jedem Einzelfall die Tatumstände und insbesondere der Schuldgehalt der Tat sowie die Lebensverhältnisse des Täters berücksichtigt werden (vgl. hierzu BayObLG StV 1995, 472 ; KG StV 1997, 640/641).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    In diesem Zusammenhang ist eine Gesamtwürdigung aller die Tat und die Persönlichkeit des Täters kennzeichnenden Umstände vorzunehmen (BGH StV 1994, 370 ; Lackner StGB 21. Aufl. § 47 Rn. 6).
  • BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder

    Auszug aus BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
    Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG kann grundsätzlich auch auf bereits einschlägig Vorbestrafte Anwendung finden (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg v. 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 - StV 1988, 109/110).
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