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   BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04   

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https://dejure.org/2004,8663
BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04 (https://dejure.org/2004,8663)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 2Z BR 65/04 (https://dejure.org/2004,8663)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 65/04 (https://dejure.org/2004,8663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen Veränderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung: Zustimmung abdingbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abdingbarkeit des Erfordernisses der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung; Umfang einer baulichen Veränderung als Rechtfertigung der Zustimmungspflichtigkeit; Zustimmungsbedürftigkeit des Anbaus eines unterkellerten Wintergartens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat den Beschluss des Landgerichts am 3.7.2003 (2Z BR 34/03) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

    § 8 der Gemeinschaftsordnung erfasst nämlich nur Eingriffe in bestehendes Gemeinschaftseigentum, nicht jedoch die Schaffung neuen Gemeinschaftseigentums durch Errichtung zusätzlicher Bauwerke (vgl. Beschluss des Senats vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03).

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (siehe BGHZ 116, 392/396; BayObLG ZMR 2003, 514; Beschluss des Senats vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (siehe BGHZ 116, 392/396; BayObLG ZMR 2003, 514; Beschluss des Senats vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03).

    Der überwiegenden Rechtsprechung folgend geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann zustimmungsbedürftig ist, wenn die Veränderung auch nachteilig ist (BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 2003, 952; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 19).

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob für den Wintergartenanbau weitergehend Abstandsflächen eingehalten werden müssten, wenn die Wohnungseigentümer ein Verhältnis zueinander wie real geteilte Nachbarn vereinbart hätten (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 362; ZMR 2001, 472; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Der überwiegenden Rechtsprechung folgend geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann zustimmungsbedürftig ist, wenn die Veränderung auch nachteilig ist (BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 2003, 952; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 19).
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Ob dies ausreicht oder ob die Wahrnehmbarkeit aus anderen Positionen ebenso ausgeschlossen werden muss (vgl. BayObLG ZMR 1999, 118; NJW-RR 2002, 445), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob für den Wintergartenanbau weitergehend Abstandsflächen eingehalten werden müssten, wenn die Wohnungseigentümer ein Verhältnis zueinander wie real geteilte Nachbarn vereinbart hätten (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 362; ZMR 2001, 472; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Der überwiegenden Rechtsprechung folgend geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann zustimmungsbedürftig ist, wenn die Veränderung auch nachteilig ist (BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 2003, 952; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 19).
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 86/02

    Umgestaltung der Grundstücksoberfläche als bauliche Veränderung der

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Soweit bereits die intensivere Nutzungsmöglichkeit einer Freifläche durch eine Überbauung imAllgemeinen einen Nachteil bedingt (BayObLG NZM 2003, 242; Beschluss vom 9.3.2004, 2Z BR 213/03), der nicht hingenommen werden muss, stehen dem die hier vom Landgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen einer abweichenden Beurteilung aus Rechtsgründen nicht entgegen.
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 213/03

    Beeinträchtigung durch einen auf der im Sondereigentum stehenden Terrasse

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Soweit bereits die intensivere Nutzungsmöglichkeit einer Freifläche durch eine Überbauung imAllgemeinen einen Nachteil bedingt (BayObLG NZM 2003, 242; Beschluss vom 9.3.2004, 2Z BR 213/03), der nicht hingenommen werden muss, stehen dem die hier vom Landgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen einer abweichenden Beurteilung aus Rechtsgründen nicht entgegen.
  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob für den Wintergartenanbau weitergehend Abstandsflächen eingehalten werden müssten, wenn die Wohnungseigentümer ein Verhältnis zueinander wie real geteilte Nachbarn vereinbart hätten (vgl. dazu BayObLG ZMR 2001, 362; ZMR 2001, 472; BayObLGZ 2001, 41/45 f.).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95

    Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 065/04 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 065/04 - und der Beschluss des Landgerichts München I vom 27. Februar 2004 - 1 T 17376/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes.

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