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   BayObLG, 16.10.1995 - 4St RR 186/95   

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https://dejure.org/1995,9163
BayObLG, 16.10.1995 - 4St RR 186/95 (https://dejure.org/1995,9163)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 4St RR 186/95 (https://dejure.org/1995,9163)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 4St RR 186/95 (https://dejure.org/1995,9163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 409
  • BayObLGSt 1995, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1995 - 4St RR 186/95
    Doch muß die dadurch erzielte Wirkung den Bereich des rein Psychischen verlassen und sich (auch) physisch wirkend als körperlicher Zwang darstellen (BGH Urteil vom 20.7.1995 - 1 StR 126/95 -).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1995 - 4St RR 186/95
    Daß diese Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB mit dem die Gerichte gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG bindenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.1.1995 (NStZ 1995, 275 ) in Einklang steht, hat der Bundesgerichtshof am angegebenen Ort überzeugend dargetan (siehe auch Krey JR 1995, 265, 270 ff.; Altvater NStZ 1995, 278, 281).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 RVs 12/11 u.a. -, juris, Rn. 15; BayObLG, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 4St RR 186/95 -, BayObLGSt 1995, 167 = juris, Rn. 14.
  • OLG Koblenz, 24.04.2013 - 1 Ss 161/12

    Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten: Freispruch aufgehoben; Täterschaft,

    Beispiele sind akustische Beeinträchtigungen von einer gewissen Intensität und Dauer oder die Bildung unüberwindlicher Blockaden, nicht dagegen Zwischenrufe, gelegentliche Missfallenskundgebungen oder eine auf dem vorgesehenen Weg ohne weiteres umgehbare Blockade (BayObLGSt 1995, 167; OLG Hamm NStZ 2012, 457; Altenhain, in: Münchener Kommentar, § 21 VersammlG, Rdn. 20; Wache, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtl. Nebengesetze, 192. Lfg., § 21 VersammlG Rdn. 7 m.w.Nachw.).
  • LG Braunschweig, 09.09.2015 - 13 Qs 171/15

    Versammlungsrecht: Teilnahme an einer Sitzblockade

    Eine erhebliche Störung im Sinne des § 21 VersammlG bzw. des § 20 Nds. VersammlG liegt nur bei solchen Einwirkungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf eines Aufzugs vor, die als besonders schwere Beeinträchtigung des Veranstaltungs- oder Leitungsrechts empfunden werden (vgl. BayObLG, Urteil vom 16.10.1995, 4 St RR 186/95).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 4 RVs 12/11

    Anforderungen an die Bezugnahme auf einen Videofilm oder -zusammenschnitt zur

    Erfaßt werden insbesondere Störungen, die auf eine Vereitelung des Aufzugs hinauslaufen wie die Bildung einer unüberwindlichen Sperre bzw. Blockade von nicht unerheblicher Dauer (BayObLGSt 1995, 167 m.w.N., Senat, Beschluß vom.
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