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   BayObLG, 16.12.1985 - 2 Z 147/91   

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https://dejure.org/1985,3984
BayObLG, 16.12.1985 - 2 Z 147/91 (https://dejure.org/1985,3984)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1985 - 2 Z 147/91 (https://dejure.org/1985,3984)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1985 - 2 Z 147/91 (https://dejure.org/1985,3984)
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  • BayObLG, 06.12.1982 - RReg. 2 Z 215/81
    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - 2 Z 147/91
    Diese Eintragungen haben nur die Bedeutung eines Beweismittels (BayObLGZ 1982, 400, 405; Sammlung von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs für Bayern in Gegenständen des Civilrechts und Civilprozesses - OGH 4, 402, 403; 10, 505, 506), über dessen Erheblichkeit in Beziehung auf den Eigentumsbeweis der Tatrichter nach freier Überzeugung zu entscheiden hat (OGH 6, 389, 390).

    Die - vom Revisionsgericht frei nachprüfbare (BayObLGZ 1982, 400, 410) - Auslegung dieser Eintragungen durch das Berufungsgericht begegnet keinen Bedenken.

    Ortschaften konnten schon vor dem Inkrafttreten des Gemeinde-Ediktes vom Jahre 1808 Träger von Vermögens rechten, insbesondere Eigentümer von Grundstücken sein (vgl. Kahr, GO 1896, Einleitung I b und Vorb. I 1 vor Art. 153; Vorbeck, Wesen und Inhalt gemeindlicher Nutzungsrechte, S. 6, 36; vgl. auch BayObLGZ 4, 881 ff.; 1982, 400, 404 f.; VGH n.F. 10, 13, 16 f.).

    In das Grundbuch können nur Rechte eingetragen werden, von denen außer Zweifel steht, dass sie dem Privatrecht angehören (BayObLGZ 1982, 400, 404 m.w.N.).

    Ein Nutzungsrecht privatrechtlicher Art ist nur dann anzunehmen, wenn die Entstehung der Berechtigung einen privatrechtlichen Titel zur Grundlage hat (BayObLGZ 1982, 400, 407).

    Die Eintragungen in den Grundsteuer-Katastern sind nicht geeignet, die privatrechtliche Natur etwaiger Nutzungsrechte zu beweisen (vgl. BayObLGZ 1982, 400, 411; OGH 10, 505, 506).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - 2 Z 147/91
    Diese hat das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen (BGHZ 59, 205, 208 f.; BayObLGZ 1978, 214, 217; 1980, 154, 158).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BayObLG, aaO.).

  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - 2 Z 147/91
    Diese hat das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen (BGHZ 59, 205, 208 f.; BayObLGZ 1978, 214, 217; 1980, 154, 158).
  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - 2 Z 147/91
    Diese hat das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen (BGHZ 59, 205, 208 f.; BayObLGZ 1978, 214, 217; 1980, 154, 158).
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