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   BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83   

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https://dejure.org/1984,4304
BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83 (https://dejure.org/1984,4304)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83 (https://dejure.org/1984,4304)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - RReg. 2 St 258/83 (https://dejure.org/1984,4304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1192 (Ls.)
  • MDR 1984, 511
  • BayObLGSt 1984, 3
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    Indessen haben die Voraussetzungen für eine Festnahme des Verdächtigen nach § 127 StPO nicht vorgelegen (vgl. BGH, VRS 40, 104/106; ...).
  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65
    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    Zwar ist anerkannt, daß auch der nach § 127 II StPO vorläufig Festgenommene als Gefangener i.S.v. § 120 StGB zu gelten hat (RGSt 12, 426/427; BGHSt 20, 305/306 f. = MDR 1966, 248; KG a.a.O..; OLG Koblenz, OLGSt § 120 StGB Nr. 1; ...).
  • BGH, 25.10.1955 - 2 StR 282/55
    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    § 120 StGB schützt den Zustand der aufgrund eines Hoheitsaktes behördlich begründeten Verwahrungsgewalt (BGHSt 9, 62/64 und 262/263; KG, JR 1980, 513).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81

    Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung

    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    Eine solche Beschränkung der persönlichen Freiheit unterscheidet sich - ähnlich wie die Vorführung gemäß § 18 GeschlKrG (vgl. BGHZ 82, 261) - sowohl nach dem mit ihr verfolgten Zweck als auch nach ihrer absehbaren Dauer von anderen Eingriffen in die persönliche Freiheit, die als Freiheitsentziehungen angesehen werden.
  • RG, 26.10.1939 - 2 D 556/39

    Personen, die auf Grund des Jugendwohlfahrtsgesetzes oder des § 13 der

    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    Hinzukommen muß vielmehr, daß es sich um einen gesetzlichen Eingriff handelt, der dem Haftrecht des Staates bei der Polizei- und Strafgewalt entspringt (RGSt 39, 7/8; 48, 226/227; 73, 347).
  • RG, 14.05.1906 - I 846/05

    Ist ein auf Grund der bayerischen Ministerialentschließungen vom 20. Mai/30. Juni

    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    Hinzukommen muß vielmehr, daß es sich um einen gesetzlichen Eingriff handelt, der dem Haftrecht des Staates bei der Polizei- und Strafgewalt entspringt (RGSt 39, 7/8; 48, 226/227; 73, 347).
  • RG, 12.10.1885 - 1959/85

    Was versteht der §. 120 St.G.B.'s unter Gefangenen? 2. Verlangt die Anwendung des

    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    Zwar ist anerkannt, daß auch der nach § 127 II StPO vorläufig Festgenommene als Gefangener i.S.v. § 120 StGB zu gelten hat (RGSt 12, 426/427; BGHSt 20, 305/306 f. = MDR 1966, 248; KG a.a.O..; OLG Koblenz, OLGSt § 120 StGB Nr. 1; ...).
  • RG, 04.04.1914 - III 301/14

    1. Sind Minderjährige, die auf Grund des preuß. Fürsorgeerziehungsgesetzes von

    Auszug aus BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    Hinzukommen muß vielmehr, daß es sich um einen gesetzlichen Eingriff handelt, der dem Haftrecht des Staates bei der Polizei- und Strafgewalt entspringt (RGSt 39, 7/8; 48, 226/227; 73, 347).
  • KG, 24.09.2002 - 1 Ss 285/01

    Gefangenenbefreiung: Gefangeneneigenschaft eines zur Identitätsfeststellung

    Der Senat teilt diese Auffassung, zu der das Landgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (VRS 66, 275) gelangt ist, nicht.
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