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   BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84   

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https://dejure.org/1985,3231
BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84 (https://dejure.org/1985,3231)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84 (https://dejure.org/1985,3231)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - BReg. 2 Z 132/84 (https://dejure.org/1985,3231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnung; Wohnungsrecht; Anlagen; Einrichtungen; Gebäude

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 148
  • Rpfleger 1985, 186
  • BayObLGZ 1985, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 28.05.1982 - 20 W 301/82

    Eintragungsfähigkeit eines Wohnungsrechtes; Zulässigkeit der Vereinbarung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84
    "... Hauptbefugnis des Berechtigten und Hauptinhalt des Wohnungsrechts ist die Nutzung des Gebäudes oder eines Teils davon als Wohnung (BayObLG, Rpfleger 1976, 14; OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 31 [hier: I (154) 147 d] ..).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Der Berechtigte muß vielmehr unmittelbar nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder auf Grund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtlich - und nicht nur tatsächlich - gehindert sein, bestimmte Teile des belasteten Grundstücks zu benutzen (BayObLGZ 1954, 286, 294; 1985, 31, 34; BayObLG, DNotZ 1984, 565; KG, NJW 1969, 470; auch bereits KGJ 24, A 118, 120; RGRK-BGB/Rothe, 12. Aufl., § 1026 Rdn. 2; MünchKomm-BGB/Falckenberg, 3. Aufl., § 1026 Rdn. 2; Erman/Küchenhoff/Grziwotz, BGB, 10. Aufl., § 1026 Rdn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden

    Der Berechtigte muss also mit anderen Worten bei der Ausübung der Dienstbarkeit rechtlich und nicht nur tatsächlich dauernd gehindert sein, den betreffenden Teil des Stammgrundstücks zu benutzen (BayObLGZ 1985, 31; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1026, Rn. 6).
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91

    Zum Umfang eines Wohnungsrechts

    15, von der Belastung kraft Gesetzes unter der Voraussetzung frei, daß er außerhalb des Bereichs der Ausübung des Wohnungsrechts liegt (§ 1026 i. V. m. § 1090 Abs. 2 BGB; vgl. BayObLGZ 1985, 31 /33 f. [= MittBayNot 1985, 72 = DNotZ 1986, 148 ]).

    Sie umfaßt auch Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Berechtigte angewiesen ist, um die Wohnung nutzen zu können ( BayObLGZ 1985, 31 /34 f.).

  • BayObLG, 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88

    Zum dinglichen Inhalt eines Wohnungsrechts

    Hieraus ergibt sich für den vorl. Fall folgendes: Hauptinhalt des Wohnungsrechts ist die Nutzung des Gebäudes oder eines Teils davon als Wohnung (BayObLGZ 1985, 31 [hier: I (154) 159 f]).
  • LG Kassel, 28.03.2007 - 3 T 98/07

    Teilung eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks in Hessen:

    Diese Voraussetzungen sind in der Form des § 29 I 2 GBO nachzuweisen (zu all dem BayObLG, Beschluss vom 17.01.1985 - BReg 2 Z 132/84 - Rn. 2 - zitiert nach Juris).
  • KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85

    Beurkundung der Auflassung durch ausländischen Notar

    2. Liegenschaftsrecht/GrufldbuChreCht äEURæ?¦in Wohnungsã?» recht an einem als Tedeigentum eingetragenen Tiefgarageneinsteliplatz (BayObLG, BeschluBvom30.10.1986äEUR BReg. 2Z6/86äEUR mitgeteilt von Richter am BayObLG Ernst Karmasin, MUnchen) An einem Tiefgarageneinsteilpiatz, der selbstandig als Teileigentum gebucht ist, kann ein Wohnungsrecht nicht begrUndet werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1985, 31 = MittRhNotK 1985, 17 ).
  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85

    Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums

    4. BGB§ 1093; WEG§ 1 Abs. 3 (Kein ã?Vï¼?å??nungsrecht an rechtlich selbså?¼nd/gem Tieå? aragenså? llplatz) An einem Tiefgaragenstellplatz, der selbstandig als Teilã?» eigentum gebucht Ist, kann ein Wohnungsrecht nicht beã?» grUndet weç"°en (Abgrenzung zu BayObLGZ 1985, 31 ).
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