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   BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88   

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BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88 (https://dejure.org/1988,3816)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88 (https://dejure.org/1988,3816)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1988 - BReg. 3 Z 33/88 (https://dejure.org/1988,3816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung von Rechtsmitteln durch die Aufsichtsbehörde eines Standesbeamten; Eintragung der Legitimation eines Kindes in das Geburtenbuch; Anzuwendende Beweismittel für den Nachweis einer Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachweis der Eheschließung zweier türkischer Staatsangehöriger vor einem türkischen Konsul in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1270 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 239
  • BayObLGZ 1988 Nr. 15
  • BayObLGZ 1988, 86
  • BayObLGZ 1988, Nr. 15
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Zu Art. 13 Abs. 3 Satz 2 EGBGB und vor allem zu § 15 a EheG, der inzwischen seine Wirksamkeit verloren hat (Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Privatrechts vom 25.7.1986, BGBl. I S. 1142 - IPR-Gesetz), wird meist ausgeführt, die Eintragung in das von der dazu ermächtigten Person geführte Standesregister sei nicht konstitutiv (BGHZ 43, 213/226; BayObLGZ 1966, 1/4; OLG Köln FamRZ 1981, 868; Soergel/Heintzmann BGB 12. Aufl. RdNr. 7, MünchKomm-BGB/Müller-Gindullis RdNr. 13, Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. RdNr. 12, je zu § 15 a EheG; Palandt/Heldrich BGB 47. Aufl. Art. 13 EGBGB Anm. 5 c) und eine ohne eine solche Eintragung geschlossene Ehe sei "theoretisch wirksam" (Massfeller/Hoffmann vor §§ 3 ff. PStG § 11 EheG RdNr. 97).

    Es bedarf hierzu keiner Prüfung, inwieweit die von der Auffassung des Senats abweichenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 43, 213/226 für diese Entscheidung bestimmend waren; denn der dem Bundesgerichtshof vorliegende Fall lag schon deshalb anders als der hier zu entscheidende, weil es dort um die Eheschließung vor einem griechischen Geistlichen ging, so daß der deutsch-türkische Konsularvertrag nicht anwendbar war.

  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 3 Z 189/86

    Legitimation des Kindes einer iranischen Staatsangehörigen; Anwendbarkeit des

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Jedoch kann die Aufsichtsbehörde des Standesbeamten Rechtsmittel ohne Rücksicht darauf einlegen, ob sie beschwert ist ( § 49 Abs. 2 PStG ; vgl. BayObLGZ 1987, 203/204; 1988 Nr. 2); dieses Recht ist ihr gegeben, um eine Klärung streitiger Rechtsfragen durch obergerichtliche Entscheidungen herbeizuführen (Massfeller/Hoffmann PStG § 49 RdNr. 12).

    Der Standesbeamte nimmt die Eintragung grundsätzlich in eigener Zuständigkeit vor (BayObLGZ 1987, 203/208).

  • OLG Köln, 29.06.1981 - 16 Wx 57/81

    Wirksamkeit einer Eheschließung durch einen pakistanischen Shia Shariat Priester

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Zu Art. 13 Abs. 3 Satz 2 EGBGB und vor allem zu § 15 a EheG, der inzwischen seine Wirksamkeit verloren hat (Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Privatrechts vom 25.7.1986, BGBl. I S. 1142 - IPR-Gesetz), wird meist ausgeführt, die Eintragung in das von der dazu ermächtigten Person geführte Standesregister sei nicht konstitutiv (BGHZ 43, 213/226; BayObLGZ 1966, 1/4; OLG Köln FamRZ 1981, 868; Soergel/Heintzmann BGB 12. Aufl. RdNr. 7, MünchKomm-BGB/Müller-Gindullis RdNr. 13, Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. RdNr. 12, je zu § 15 a EheG; Palandt/Heldrich BGB 47. Aufl. Art. 13 EGBGB Anm. 5 c) und eine ohne eine solche Eintragung geschlossene Ehe sei "theoretisch wirksam" (Massfeller/Hoffmann vor §§ 3 ff. PStG § 11 EheG RdNr. 97).
  • BayObLG, 09.12.1987 - BReg. 3 Z 42/87

    Erwerb des Familiennamens für das deutsche Kind eines spanischen Vaters nach

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Damit ist auch die internationale Zuständigkeit gegeben (BayObLGZ 1987, 418/420).
  • BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 133/82
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA; BGBl. 1971 II S. 217; in der Bundesrepublik Deutschland am 17.9.1971 in Kraft getreten, BGBl. 1971 II S. 1150; abgedruckt bei Palandt Anhang zu Art. 24 EGBGB ) verdrängt die deutschen Kollisionsnormen ( Art. 19 ff. EGBGB ) nicht, weil es nur Einzelmaßnahmen zum Schütze Minderjähriger betrifft, nicht aber kraft Gesetzes eintretende Gewaltverhältnisse (BayObLGZ 1978, 325/332; 1983, 125/129; a.A. KG OLGZ 1987, 145 mit Ausführungen, die nach den Feststellungen des Gerichts die Entscheidung nicht tragen).
  • KG, 27.01.1987 - 1 W 517/86

    Minderjähriger; Gewaltverhältnis; Haager Minderjährigenschutzabkommen;

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA; BGBl. 1971 II S. 217; in der Bundesrepublik Deutschland am 17.9.1971 in Kraft getreten, BGBl. 1971 II S. 1150; abgedruckt bei Palandt Anhang zu Art. 24 EGBGB ) verdrängt die deutschen Kollisionsnormen ( Art. 19 ff. EGBGB ) nicht, weil es nur Einzelmaßnahmen zum Schütze Minderjähriger betrifft, nicht aber kraft Gesetzes eintretende Gewaltverhältnisse (BayObLGZ 1978, 325/332; 1983, 125/129; a.A. KG OLGZ 1987, 145 mit Ausführungen, die nach den Feststellungen des Gerichts die Entscheidung nicht tragen).
  • BayObLG, 20.10.1978 - BReg. 1 Z 87/78
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA; BGBl. 1971 II S. 217; in der Bundesrepublik Deutschland am 17.9.1971 in Kraft getreten, BGBl. 1971 II S. 1150; abgedruckt bei Palandt Anhang zu Art. 24 EGBGB ) verdrängt die deutschen Kollisionsnormen ( Art. 19 ff. EGBGB ) nicht, weil es nur Einzelmaßnahmen zum Schütze Minderjähriger betrifft, nicht aber kraft Gesetzes eintretende Gewaltverhältnisse (BayObLGZ 1978, 325/332; 1983, 125/129; a.A. KG OLGZ 1987, 145 mit Ausführungen, die nach den Feststellungen des Gerichts die Entscheidung nicht tragen).
  • BayObLG, 05.06.1986 - BReg. 3 Z 4/86

    Türkisches Familienrecht

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88
    Der Inhalt ausländischer Personenstandsurkunden unterliegt im gerichtlichen Verfahren freier richterlicher Beweiswürdigung und in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren der freien Würdigung der zuständigen Verwaltungsbehörde (BayObLGZ 1986, 189/194 m.w.Nachw.); auch ihre Eigenschaft als öffentliche Urkunde (§ 415 ZPO) verleiht ihnen Beweiskraft nur im Rahmen des § 438 ZPO .
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 3 W 28/11

    Vorkaufsrecht für ein Grundstück in der Zwangsversteigerung

    Nach dem bereits vor Inkrafttreten des FamFG als allgemeinem Rechtsgrundsatz anerkannten und nunmehr in § 69 Abs. 1 Satz 4 FamFG ausdrücklich normierten Prinzip der Bindungswirkung von Entscheidungen im Instanzenzug besteht nämlich keine Bindung an rechtliche Hinweise für die Weiterführung des Verfahrens, auf denen die Aufhebung der angegriffenen Entscheidung nicht beruht (BayObLGZ 1988, 86; Sternal in Keidel, FamFG, 16. Aufl. § 69 Rn. 28; Abramenko in Prütting/Helms, FamFG, § 69 Rn. 15; Bumiller/Winkler, FGG § 25 Rn 8).
  • BayObLG, 28.02.1996 - 1Z BR 78/95

    Grenzen des Beschwerderechts der Standesamtsaufsicht

    Zwar steht der Aufsichtsbehörde gemäß § 49 Abs. 2 PStG das Beschwerderecht nach herrschender Meinung (vgl. BGHZ 38, 380, 381; 73, 370, 371; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 71 Rn. 49, Jansen FGG 2. Aufl. § 70 Rn. 4, Hepting/Gaaz PStG § 49 Rn. 12, jeweils m.w.N.), der auch der Senat folgt (BayObLGZ 1994, 290, 293; 1988, 86, 87), selbst dann zu, wenn die angefochtene Entscheidung ihrem Antrag entsprach.

    Dies ändert aber nichts daran, daß auch in dem auf der Grundlage des § 49 Abs. 2 PStG geführten Beschwerdeverfahren ein rechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen muß, die strittige Rechtsfrage in dem zur Entscheidung stehenden Fall zu klären; es ist nämlich nicht Aufgabe des Rechtsbeschwerdegerichts, strittige Rechtsfragen abstrakt zu beantworten (vgl. BayObLGZ 1988, 6, 12; 1988, 86, 87; Keidel/Kuntze a.a.O.).

  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 51/95

    Namensgleichheit von Geschwistern

    Die Aufsichtsbehörde des Standesbeamten kann Rechtsmittel ohne Rücksicht darauf einlegen, ob sie beschwert ist; dieses Recht ist ihr gegeben, um eine Klärung streitiger Rechtsfragen durch obergerichtliche Entscheidungen herbeizuführen (§ 49 Abs. 2 PStG ; vgl. BayObLGZ 1988, 86/87 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.05.1998 - 1Z BR 208/97

    Auswirkungen der Rechtswahl gemäß Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGBGB

    Als Aufsichtsbehörde des Standesbeamten kann die Beteiligte zu 5 Rechtsmittel ohne Rücksicht darauf einlegen, ob sie beschwert ist; dieses Recht ist ihr gegeben, um eine Klärung streitiger Rechtsfragen durch obergerichtliche Entscheidungen herbeizuführen (§ 49 Abs. 2 PStG ; vgl. BayObLGZ 1988, 86/87 m.w.N.).
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