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   BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 46/04   

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https://dejure.org/2004,2214
BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 46/04 (https://dejure.org/2004,2214)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.2004 - 3Z BR 46/04 (https://dejure.org/2004,2214)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 2004 - 3Z BR 46/04 (https://dejure.org/2004,2214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 54 Abs. 3 § 57 Abs. 1 § 78; InsO § 80
    Anmeldungspflichtige für beschlossene Erhöhung des Stammkapitals obliegt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalerhöhung vor Insolvenzeröffnung: Anmeldung auch nach Insolvenzeröffnung nur durch Geschäftsführer, nicht durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Anmeldung einer beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals; Verpflichtung aller Geschäftsführer auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Beschwerdeberechtigung des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung des Antrags auf Stammkapitalerhöhung; Berührung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1426
  • DNotZ 2004, 881
  • BB 2004, 797
  • DB 2004, 1255
  • Rpfleger 2004, 426
  • NZG 2004, 582
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 46/04
    Die Gesellschaft hat, vertreten durch den Geschäftsführer (§ 78, § 57 Abs. 1 GmbHG; vgl. BGHZ 105, 324/327; BayObLGZ 1991, 52/56), die Eintragung der Kapitalerhöhung beantragt.
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 46/04
    Somit hat der Insolvenzverwalter alle Anmeldungen zur Eintragung von Rechtsänderungen in das Handelsregister vorzunehmen, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (OLG Köln ZInsO 2001, 717/718; Keidel/Krafka/Willer Registerrecht 6. Aufl. Rn. 1143; Rowedder/Zimmermann GmbHG 4. Aufl. § 78 Rn. 12; Scholz/Winter GmbHG 9. Aufl. § 78 Rn. 13).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 46/04
    Die Gesellschaft hat, vertreten durch den Geschäftsführer (§ 78, § 57 Abs. 1 GmbHG; vgl. BGHZ 105, 324/327; BayObLGZ 1991, 52/56), die Eintragung der Kapitalerhöhung beantragt.
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 248/93

    Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung im Konkurs der Aktiengesellschaft; Zulässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 46/04
    Sonach ist der Insolvenzverwalter zur Anmeldung einer beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berufen, da sie bis zur Erlangung der Rechtswirksamkeit nach § 54 Abs. 3 GmbHG der Dispositionsbefugnis der Gesellschafter unterliegt (vgl. BGH NJW 1995, 460).
  • LG Flensburg, 07.04.2004 - 6 O 17/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes wegen

    M. ging, als [DB 2004 S. 1255]er das Schreiben R. zur Kenntnis übersandte, davon aus, er sei bereits wirksam zurückgetreten.
  • OLG Zweibrücken, 12.12.2013 - 4 U 39/13

    GmbH: Klage des Insolvenzverwalters einer insolventen GmbH auf Zahlung einer

    Der Gesellschafterbeschluss vom 19. September 2011 über die Stammeinlagenerhöhung hatte aber den gesellschaftsrechtlichen Bereich der Gesellschaft nicht verlassen und unterfiel deshalb nicht der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. März 2004 - 3 Z BR 46/04 -, KTS 2004, 409, 410 = ZinsO 2004, 503).
  • LG Duisburg, 26.07.2007 - 13 T 80/07

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzmöglichkeiten

    Ebenso geht es nicht um Nebenkostenabrechnungen, auf Grund derer regelmäßig bereits entstandene oder bezahlte Nebenkosten abgerechnet werden (So der Fall des LG Zwickau, Beschluss vom 30.01.2006 - 8 T 475/05 - RPfleger 2004, 426).
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