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   BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04   

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https://dejure.org/2005,7082
BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04 (https://dejure.org/2005,7082)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1Z BR 111/04 (https://dejure.org/2005,7082)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1Z BR 111/04 (https://dejure.org/2005,7082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1748 Abs. 4
    Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in Adoption durch Stiefvater bei fehlendem Kontakt des Kindes zum leiblichen Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in die Adoption durch den Stiefvater; Zuordnung eines nicht bei den leiblichen Eltern aufgewachsenen Kindes zum Familienverband der Adoptiveltern; Drohende Nachteile für die Kindesentwicklung bei unterbleibender ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1165
  • FamRZ 2005, 1587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01

    Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer

    Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
    Ein Fehlverhalten des Vaters (Pflichtverletzung oder Gleichgültigkeit) ist - im Unterschied zur Regelung in § 1748 Abs. 1 BGB - nicht Voraussetzung für die Ersetzung; Abs. 4 verdrängt in seinem Anwendungsbereich den Abs. 1 (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336).

    Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar - wie auch die Gesetzesmaterialien belegen - die Ersetzung der Einwilligung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336 f. m.w.N.).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
    Zwar stellt die dauerhafte Trennung der Kinder von ihren Eltern einen Eingriff in das Recht auf Achtung ihres Familienlebens gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK dar, der gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK der Rechtfertigung u.a. durch einschlägige und ausreichende Gründe bedarf (EuGHMR FamRZ 2002, 1393).

    Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit den auch im Rahmen des Art. 8 EMRK beachtlichen Grundsätzen, dass der Berücksichtigung des Kindeswohls entscheidende Bedeutung zukommt und dass das Interesse des Kindes an der Beibehaltung seiner tatsächlichen familiären Situation das elterliche Interesse an einer Zusammenführung überwiegen kann (vgl. EuGHMR FamRZ 2002, 1393/1396).

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86

    Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption

    Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m.w.N.).
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