Rechtsprechung
BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1748 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1748 Abs. 4
Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in Adoption durch Stiefvater bei fehlendem Kontakt des Kindes zum leiblichen Vater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in die Adoption durch den Stiefvater; Zuordnung eines nicht bei den leiblichen Eltern aufgewachsenen Kindes zum Familienverband der Adoptiveltern; Drohende Nachteile für die Kindesentwicklung bei unterbleibender ...
Verfahrensgang
- AG Hof - XVI 14/00
- LG Hof, 12.10.2004 - 22 T 31/04
- BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1165
- FamRZ 2005, 1587
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01
Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer …
Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
Ein Fehlverhalten des Vaters (Pflichtverletzung oder Gleichgültigkeit) ist - im Unterschied zur Regelung in § 1748 Abs. 1 BGB - nicht Voraussetzung für die Ersetzung; Abs. 4 verdrängt in seinem Anwendungsbereich den Abs. 1 (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336).Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar - wie auch die Gesetzesmaterialien belegen - die Ersetzung der Einwilligung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336 f. m.w.N.).
- EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Lommers
Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
Zwar stellt die dauerhafte Trennung der Kinder von ihren Eltern einen Eingriff in das Recht auf Achtung ihres Familienlebens gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK dar, der gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK der Rechtfertigung u.a. durch einschlägige und ausreichende Gründe bedarf (EuGHMR FamRZ 2002, 1393).Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit den auch im Rahmen des Art. 8 EMRK beachtlichen Grundsätzen, dass der Berücksichtigung des Kindeswohls entscheidende Bedeutung zukommt und dass das Interesse des Kindes an der Beibehaltung seiner tatsächlichen familiären Situation das elterliche Interesse an einer Zusammenführung überwiegen kann (vgl. EuGHMR FamRZ 2002, 1393/1396).
- BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m.w.N.). - BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86
Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption
Auszug aus BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m.w.N.).
- LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09
Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption …
Dabei ist der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeutet, in Beziehung zu setzen zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht (BT-Drucks. 7/421 S. 9; BVerfG NJW 2006, 827 = FamRZ 2006, 94; BGHZ 162, 357 = NJW 2005, 1781 = FamRZ 2005, 891; BGH FamRZ 1986, 460, 462 = NJW-RR v1986, 802, 803; BayOblGR 2005, 382 = NJW-RR 2005, 1165 = FamRZ 2005, 1587; BayObLGZ 1996, 276, 280 = FamRZ 1997, 514, 515; NJW-RR 1994, 903, 905 = FamRZ 1994, 1348, 1350; OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 1586; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687 = DAVorm 1999, 777, 780). - OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
Adoptionsverfahren: Voraussetzungen gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines …
Dabei kann das Elternrecht bei der Abwägung um so weniger Gewicht beanspruchen, je gravierender die vorausgegangene Pflichtverletzung war (vgl. BVerfG NJW 2006, 827; BGH NJW 2005, 1781; BayObLG NJW-RR 2005, 1165). - OLG Koblenz, 06.04.2021 - 13 UF 86/21
Stiefkindadoption gegen den Willen des externen Elternteils Antrag eines Kindes …
In den Entscheidungen, die die Ersetzung der Einwilligung des nichtsorgeberechtigten Elternteils ablehnen, wird hervorgehoben, dass das Kind auch ohne Adoption wohlbehütet bei seiner leiblichen Mutter und dem Stiefvater aufwachsen werde (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011 - 4 UF 246/11, zitiert nach juris; BayObLG, FamRZ 2005, 1587 ; BayObLG, FamRZ 2004, 1814 ; OLG Schleswig, FamRZ 1994, 1351 ), während in den Entscheidungen, die sich für eine Ersetzung aussprechen, summarisch die positiven rechtlichen Veränderungen sowie die mehr im psychischen Bereich liegenden günstigen Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes hervorgehoben werden (OLG Hamm, FamRZ 2015, 868, 869; OLG Braunschweig, FamRZ 1964, 323, 324).