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   BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03   

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https://dejure.org/2003,7062
BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03 (https://dejure.org/2003,7062)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.2003 - 2Z AR 1/03 (https://dejure.org/2003,7062)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 2003 - 2Z AR 1/03 (https://dejure.org/2003,7062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 46 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 329 Abs. 3; ; ZPO § 517; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des Wohnungseigentumsgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht; Negativer Kompetenzkonflikt; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das übergeordnete Gericht; Bindungswirkung eines Rechtsweg verweisenden Abgabebeschlusses; Willkürliche Verweisung

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 1224/01
  • LG München I - 15 O 9414/02
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 853
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).

    Unter diesen Umständen mag es zwar zweifelhaft sein, die von den Antragstellern in Anspruch genommenen Rechte aus dem inneren Zusammenhang mit denjenigen Angelegenheiten zu lösen, die erst aus der Gemeinschaft selbst erwachsen können (siehe etwa BayObLG NZM 2002, 461).

  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Ob bei einem nicht verkündeten Beschluss, der nach § 329 Abs. 3 ZPO hätte zugestellt werden müssen, aber den Beteiligten/Parteien nur formlos mitgeteilt wurde, in entsprechender Anwendung von § 517 ZPO n. F. (= § 516 ZPO a.F.) die Frist für die sofortige Beschwerde fünf Monate nach formloser Bekanntgabe beginnt (so BayObLG NJW-RR 1992, 597; 1994, 856; NZM 975/976) oder nunmehr § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO (n.F.) entgegensteht (vgl. Zöller/Gummer ZPO-23. Aufl. § 569 Rn. 4), kann auf sich beruhen.
  • BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94

    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Ob bei einem nicht verkündeten Beschluss, der nach § 329 Abs. 3 ZPO hätte zugestellt werden müssen, aber den Beteiligten/Parteien nur formlos mitgeteilt wurde, in entsprechender Anwendung von § 517 ZPO n. F. (= § 516 ZPO a.F.) die Frist für die sofortige Beschwerde fünf Monate nach formloser Bekanntgabe beginnt (so BayObLG NJW-RR 1992, 597; 1994, 856; NZM 975/976) oder nunmehr § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO (n.F.) entgegensteht (vgl. Zöller/Gummer ZPO-23. Aufl. § 569 Rn. 4), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Dessen Abgabebeschluss unterliegt gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO (n. F.), da auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht die Bestimmungen der §§ 17a, 17b GVG entsprechend, anzuwenden sind (BGHZ 130, 159/163; BGH NJW 2001, 2181; …
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Der Entscheidung fehlt auch nicht deswegen ausnahmsweise die Bindungswirkung, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt oder willkürlich ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1219; BGHZ 144, 21).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Dessen Abgabebeschluss unterliegt gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO (n. F.), da auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht die Bestimmungen der §§ 17a, 17b GVG entsprechend, anzuwenden sind (BGHZ 130, 159/163; BGH NJW 2001, 2181; …
  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Der Entscheidung fehlt auch nicht deswegen ausnahmsweise die Bindungswirkung, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt oder willkürlich ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1219; BGHZ 144, 21).
  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Im Fall eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit und einem für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in Bayern das Bayerische Oberste Landesgericht das gemeinsame übergeordnete Gericht (vgl. BayObLGZ 1990, 233/234 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
    Derartige Mängel in der Erfassung des Sachverhalts sind jedoch im Allgemeinen nicht grob rechtsirrtümlich und damit ohne Rechtsgrundlage (BayObLG WE 1997, 432; WuM 1999, 231), so dass die Beurteilung des Beschlusses als (objektiv) willkürlich und deshalb unverbindlich nicht getroffen werden kann.
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 11/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zur Entscheidung über die Einräumung

  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in

    a) Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 46 Abs. 1 S. 3 WEG - abgesehen von der hier nicht gegebenen Verletzung des rechtlichen Gehörs - nur dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLG, Beschluss v. 23.10.2003, Az. 2Z AR 3/03; BayObLG, ZMR 2003, 853; siehe auch - für Fälle des § 281 ZPO - BGH NJW 1984, S. 740; BGH NJW-RR 1993, S. 1091; BGH NJW 1993, S. 1273).
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