Rechtsprechung
   BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5329
BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77 (https://dejure.org/1977,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77 (https://dejure.org/1977,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 1977 - BReg. 1 Z 42/77 (https://dejure.org/1977,5329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,5329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung einer Entziehung der gesamten elterlichen Gewalt; Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Erziehungsrechts; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Personensorgerechts durch das Vormundschaftsgericht; Auswirkungen einer Einwilligung zur Annahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Ebenso wie diese dem Schütze des Kindes dienende Vorschrift im Hinblick auf die Elternrechte mit dem Grundgesetz (insbesondere Art. 6 GG ) und der Bayerischen Verfassung (insbesondere Art. 126 BayVerf) in Einklang steht (BVerfGE 4, 52/57; ständige Rechtsprechung des Senats, so Beschluß vom 15.1.1976 - BReg. 1 Z 107/75), verstößt sie auch nicht gegen die Menschenwürde ( Art. 1 GG ) oder Persönlichkeitsrechte ( Art. 2 GG ) des Kindes (vgl. Staudinger Vorbem. § 1666 BGB RdNrn. 4, 31, 34 mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 1 Z 53/74
    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Der Senat hat zwar eine gröbliche Pflichtverletzung ( § 1747 a Abs. 1 BGB a.F.) in einem von der Rechtsbeschwerde angesprochenen Fall als gegeben erachtet, in welchem die Eltern das Kind unmittelbar nach der Geburt mit außergewöhnlicher Gefühlskälte abgelehnt und eine Volladoption im Ausland verlangt hatten, um alle Bindungen zu dem Kind zu beseitigen, und auf dieser Einstellung fast bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes beharrt hatten (BayObLGZ 1974, 413 ff. = FamRZ 1976, 234 ff.).
  • BGH, 16.10.1951 - IV ZB 46/51

    Sorgerechtsregelung nach § 74 EheG

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Die zu treffenden Maßnahmen sind auf das erforderliche Maß zu beschränken (BGHZ 3, 222 [BGH 16.10.1951 - IV ZB 46/51] /230; BayObLGZ a.a.O.).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Das auf dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ( § 1631 Abs. 1 BGB ) beruhende Recht auf Herausgabe des Kindes ( § 1632 Abs. 1 BGB ) darf aber von den sorgeberechtigten Eltern nur zum Wohle des Kindes geltend gemacht werden; denn die elterliche Gewalt ist zwar ein den Eltern verfassungsrechtlich garantiertes, gleichwohl aber pflichtgebundenes Schutzrecht ausschließlich im Interesse eines Minderjährigen (BGH NJW 1976, 1540 = FamRZ 1976, 446/447; FamRZ 1974, 595/597; vgl. BVerfG NJW 1968, 2233/2235 r. Sp.).
  • BGH, 28.05.1976 - IV ZB 56/75

    Elterliche Gewalt nach Ehescheidung

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Das auf dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ( § 1631 Abs. 1 BGB ) beruhende Recht auf Herausgabe des Kindes ( § 1632 Abs. 1 BGB ) darf aber von den sorgeberechtigten Eltern nur zum Wohle des Kindes geltend gemacht werden; denn die elterliche Gewalt ist zwar ein den Eltern verfassungsrechtlich garantiertes, gleichwohl aber pflichtgebundenes Schutzrecht ausschließlich im Interesse eines Minderjährigen (BGH NJW 1976, 1540 = FamRZ 1976, 446/447; FamRZ 1974, 595/597; vgl. BVerfG NJW 1968, 2233/2235 r. Sp.).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Es kann hierbei auf Grund des gesamten Vorbringens der Beteiligten auch eine selbständige von der bisherigen abweichende tatsächliche Würdigung vornehmen (BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] /112; 37, 233/243; 35, 135/142 f.; …
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Es kann hierbei auf Grund des gesamten Vorbringens der Beteiligten auch eine selbständige von der bisherigen abweichende tatsächliche Würdigung vornehmen (BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] /112; 37, 233/243; 35, 135/142 f.; …
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Es kann hierbei auf Grund des gesamten Vorbringens der Beteiligten auch eine selbständige von der bisherigen abweichende tatsächliche Würdigung vornehmen (BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] /112; 37, 233/243; 35, 135/142 f.; …
  • BayObLG, 19.01.1976 - BReg. 1 Z 105/75
    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Dieses Recht wird auch dadurch nicht beeinträchtigt, daß sich das Kind bei Pflegeeltern befindet, die es gut versorgen (vgl. BayObLGZ 1976, 1/4; OLG Karlsruhe ZBlJugR 1959, 112).
  • RG, 18.09.1922 - IV 13/22

    Tragweite der Ehelichkeitserklärung

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77
    Soweit die Eltern - wie die Beschwerdeführer geltend machen - das Kindergeld bezogen und es den Pflegeeltern, die das Kind adoptieren wollen, überlassen hatten, für dieses aufzukommen, wozu sie bereit und in der Lage waren, konnten die Eltern ohne Verschulden der Meinung sein, sie seien von den Pflegeeltern, jedenfalls für die Dauer der Vorenthaltung des Kindes, von Uhterhaltsleistungen gegenüber diesem freigestellt (vgl. RGZ 105, 164/166; OLG Düsseldorf FamRZ 1968, 89/90) und der Unterhalt des Kindes sei somit nicht gefährdet; eine Unterhaltsgefährdung war auch tatsächlich nie zu besorgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht