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   BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96   

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BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96 (https://dejure.org/1996,5658)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1996 - 3Z BR 101/96 (https://dejure.org/1996,5658)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 3Z BR 101/96 (https://dejure.org/1996,5658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers; Umfang des Aufgabenkreises eines Betreuers; Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorschlag des Betreuten zur Auswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4
    Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 246 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106, 107; Dodegge NJW 1995, 2389, 2393; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. [Nachträge] § 1897 Rn. 11) oder die Tatsache, daß ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Schwab FamRZ 1990, 685), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996 Nr. 34; BayObLG FamRZ 1994, 323, 324).

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    (1) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1994, 530 ; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 18; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen.
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Dessen Qualifikation als Facharzt für Psychiatrie steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1993, 63, 65).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106, 107; Dodegge NJW 1995, 2389, 2393; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. [Nachträge] § 1897 Rn. 11) oder die Tatsache, daß ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Schwab FamRZ 1990, 685), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob der Vorschlag dem ureigenen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluß eines Dritten zurückgeht, der damit etwa ein erhebliches wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108, 109; 1995, 110).
  • BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88

    Vermögenssorge; Pflichtverletzung; Vermögensverfall; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Sie sind verfahrensfehlerfrei zustandegekommen und für den Senat deshalb bindend (BayObLG FamRZ 1989, 1215, 1216; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
    Dessen Qualifikation als Facharzt für Psychiatrie steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1993, 63, 65).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

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