Rechtsprechung
   BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3240
BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97 (https://dejure.org/1997,3240)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 2Z BR 9/97 (https://dejure.org/1997,3240)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 2Z BR 9/97 (https://dejure.org/1997,3240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach Hauptsacheerledigung im Grundbucheintragungsverfahren - Keine Eintragung einer Vormerkungsbewilligung aufgrund eines darauf gerichteten vorläufig vollstreckbaren Urteils - Antrag auf Löschung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 16877/96
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1445
  • Rpfleger 1997, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    Denn der Beteiligte zu 1 begründete sein Rechtsmittel vor allem damit, daß die durch die Vormerkungen gesicherten Ansprüche wegen Formnichtigkeit des Vertrags nicht entstanden und damit auch die Vormerkungen zu Unrecht im Grundbuch eingetragen seien; insoweit nimmt eine Vormerkung nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (BGHZ 25, 16/23 f.; 28, 182/185 f.; 57, 341/342 f.; BayObLG Rpfleger 1989, 57 ).

    Materiellrechtliche Voraussetzung für die Entstehung einer Vormerkung ist gemäß § 885 Abs. 1 Satz 1 BGB neben der Eintragung die Bewilligung des Betroffenen; diese ist auch formlos wirksam und wurde hier ebenso wie die verfahrensrechtliche Bewilligung des § 19 GBO durch das Urteil des Oberlandesgerichts ersetzt (vgl. BGHZ 28, 182/184; KG KGJ 46 A 200/206 ff.; KG OLGZ 1992, 257/258; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 885 Rn. 9 m.w.N.).

  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    b) Die weitere Beschwerde ist, da der Beteiligte zu 1 sie nach der Erledigung der Hauptsache auf die Kosten beschränkt hat, zulässig geblieben (BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137; Demharter GBO 22. Aufl. § 1 Rn. 56; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 20a Rn. 6).

    Ist dies nicht der Fall, z.B. weil sich die Hauptsache zwischenzeitlich erledigt hat, so muß auch eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1993, 137/139 n.w.N.).

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    (1) Über die Erstattung der in allen Rechtszügen angefallenen außergerichtlichen Kosten hat der Senat nach der Erledigung der Hauptsache gemäß der Vorschrift des § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG zu entscheiden (BGHZ 66, 297/300; BayObLG Rpfleger 1978, 315; FamRZ 1982, 601/603; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 47 und 48).
  • BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69

    Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    Denn der Beteiligte zu 1 begründete sein Rechtsmittel vor allem damit, daß die durch die Vormerkungen gesicherten Ansprüche wegen Formnichtigkeit des Vertrags nicht entstanden und damit auch die Vormerkungen zu Unrecht im Grundbuch eingetragen seien; insoweit nimmt eine Vormerkung nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (BGHZ 25, 16/23 f.; 28, 182/185 f.; 57, 341/342 f.; BayObLG Rpfleger 1989, 57 ).
  • BGH, 16.01.1963 - V ZR 237/60

    Vormerkung. Vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Wird das vorläufig vollstreckbare Urteil, das eine geeignete Grundlage für die Eintragung der Vormerkung gewesen ist, aufgehoben, dann fällt die Eintragungsgrundlage weg, die Vormerkung erlischt (§ 895 Satz 2 ZPO ) und das Grundbuch wird unrichtig; die Löschung gemäß § 25 Satz 2 GBO ist wie bereits ausgeführt ein Fall der Grundbuchberichtigung im Sinne von § 22 GBO (vgl. BGHZ 39, 21/23; KEHE/Ertl GBR 4. Aufl. Rn. 4, Meikel/Böttcher Rn. 72, jeweils zu § 25).
  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    (3) Die Vormerkung ist in ihrer Entstehung und ihrem Bestand abhängig von dem Anspruch, den sie sichern soll; ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht auch die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46/50; BGH NJW 1981, 447/448; BayObLGZ 1969, 258/260; BayObLG MittBayNot 1992, 395/396; Palandt/Bassenge § 886 Rn. 2; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 883 Rn. 5).
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    Denn der Beteiligte zu 1 begründete sein Rechtsmittel vor allem damit, daß die durch die Vormerkungen gesicherten Ansprüche wegen Formnichtigkeit des Vertrags nicht entstanden und damit auch die Vormerkungen zu Unrecht im Grundbuch eingetragen seien; insoweit nimmt eine Vormerkung nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (BGHZ 25, 16/23 f.; 28, 182/185 f.; 57, 341/342 f.; BayObLG Rpfleger 1989, 57 ).
  • BGH, 23.09.1988 - V ZR 145/87

    Erhöhung des Erbbauzinses vor Ablauf von drei Jahren

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    Denn der Beteiligte zu 1 begründete sein Rechtsmittel vor allem damit, daß die durch die Vormerkungen gesicherten Ansprüche wegen Formnichtigkeit des Vertrags nicht entstanden und damit auch die Vormerkungen zu Unrecht im Grundbuch eingetragen seien; insoweit nimmt eine Vormerkung nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (BGHZ 25, 16/23 f.; 28, 182/185 f.; 57, 341/342 f.; BayObLG Rpfleger 1989, 57 ).
  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    Das gleiche gilt entsprechend, wenn der gesicherte Anspruch endgültig erloschen ist (vgl. BGH aaO; BayObLG DNotZ 1989, 363; BayObLG MittBayNot 1995, 290/291; Palandt/Bassenge Rn. 4, Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. Rn. 9, jeweils zu § 886).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
    b) Die weitere Beschwerde ist, da der Beteiligte zu 1 sie nach der Erledigung der Hauptsache auf die Kosten beschränkt hat, zulässig geblieben (BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137; Demharter GBO 22. Aufl. § 1 Rn. 56; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 20a Rn. 6).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • KG, 03.12.1991 - 1 W 6126/91

    Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit

  • BayObLG, 31.07.1986 - BReg. 2 Z 59/86

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 5/95

    Bindungswirkung eines Urteils bezüglich Löschbarkeit aufgrund

  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

    Einräumen eines Ankaufrechts für den Hypothekengläubiger durch den

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Die in Grundbuchsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtende Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch eine Änderung in der Sach- und Rechtslage fortgefallen und die Fortsetzung des Verfahrens dadurch sinnlos geworden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 395; BayObLG, NJW-RR 1997, 1445).
  • BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07

    Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines

    Gleiches gilt nach §§ 156 Abs. 5 Satz 2, 131 Abs. 1 Satz 2 KostO für das Verfahren der weiteren Beschwerde, weil die Erledigung der Hauptsache keinem der Tatbestände des § 131 Abs. 1 Satz 1 KostO unterfällt (vgl. BayObLGZ 1989, 75, 78; BayObLG, NJW-RR 1997, 1445).
  • BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12

    Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum; Notwendigkeit

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1993, 137, 139; BayObLG, NJW-RR 1997, 1445).
  • OLG Dresden, 26.07.1999 - 2 U 1390/99

    Stille Abtretung: Vormerkung für Bauhandwerkersicherungshypothek für den

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

    Verfahrenserledigung durch Löschung der Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in

    a) Das Landgericht ist zutreffend von der Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO ausgegangen, mit der die Unwirksamkeit des durch die Vormerkung angeblich gesicherten Auflassungsanspruchs geltend gemacht wurde (vgl. BGHZ 25, 16/24; BayObLG Rpfleger 1993, 58; 1997, 525; Budde in Bauer/v. Oefele § 53 Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspruchs im

    Die Fiktion der Eintragungsbewilligung nach § 895 S. 1 ZPO hängt nicht von der materiellen Rechtslage ab, sondern ist Folge der Vollstreckbarkeit des Urteils und gilt deshalb solange das Urteil besteht und aus ihm vollstreckt werden kann (BayObLG NJW-RR 1997, 1445).
  • OLG München, 28.12.2007 - 8 U 3077/07
    Die Eintragung in das Grundbuch kann erst mit Rechtskraft des Urteils erfolgen (§ 894 Abs. 1 S. 1 ZPO); § 895 S. 1 ZPO gilt vorliegend nicht; (vgl. BayObLG in NJW-RR 97, 1445; Zöller 26. Auflage § 895 ZPO RN 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht