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   BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03   

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https://dejure.org/2003,2709
BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03 (https://dejure.org/2003,2709)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.2003 - 2Z BR 45/03 (https://dejure.org/2003,2709)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 2Z BR 45/03 (https://dejure.org/2003,2709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 40

    BGB §§ 134, 171, 172, 173; RBerG Art. 1 § 1 Satz 1; WEG § 16 Abs. 2
    Nichtigkeit eines Bauträgervertrages bei nichtigem zugrunde liegendem Treuhandvertrag

  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG Art. 1 § 1 Satz 1; BGB §§ 134, 171, 172, 173; WEG § 16 Abs. 2
    Nichtigkeit der Vollmacht für Bauträger bei Verstoß gegen

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 173; ; RBerG Art. 1 § 1 Satz 1; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrags für die vom Treuhänder abgeschlossenen Verträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Folgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz; Verpflichtung zur Zahlung von Wohngeld; Anwendung der wohnungseigentumsrechtlichen Regelungen; Erforderlichkeit einer Genehmigung nach den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes; Schutz vor unsachgemäßer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1663
  • NZBau 2003, 670
  • NZM 2003, 903
  • BayObLGZ 2003, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    Die Nichtigkeit erstreckt sich auch auf die dem Treuhänder erteilte rechtsgeschäftliche Vollmacht (BGH NJW 2002, 2325/2326; BGH MIR 2003, 556), sei es, dass das Grundgeschäft und die Vollmacht ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinn von § 139 BGB bilden (BGH NJW 2002, 2325/2326), sei es, dass die Zweckrichtung des Rechtsberatungsgesetzes, Rechtssuchende vor unsachgemäßer Erledigung ihrer Rechtsangelegenheiten zu schützen, die Erstreckung ohnehin gebietet (BGH NJW 2002, 60; BGH MIR 2003, 556/557; 2003, 560/561 f.).

    Geschäftspartnern gegenüber kann eine nicht wirksam erteilte Vollmacht über die in §§ 171, 172 BGB geregelten Fälle hinaus aus allgemeinen Rechtsscheingesichtspunkten als wirksam zu behandeln sein, sofern das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint (BGH NJW 2002, 2325 ff.).

    Während die Frage der Schutzwürdigkeit von Vertragspartnern hauptsächlich mit Blick auf die vom Treuhänder zur Finanzierung eingeschalteten Kreditinstitute diskutiert wird (siehe BGH NJW 2002, 2325; Derleder ZfIR 2003, 177; Nittel NJW 2003, 2599), ist es im Wesentlichen unbestritten, dass sich jedenfalls ein Bauträger, der auf die Absatzorganisation einschließlich des unwirksamen Geschäftsbesorgungsvertrags wesentlichen Einfluss genommen (Derleder ZfIR 2003, 177/188) oder die maßgebliche Konzeption gar selbst entwickelt hat (Nittel NJW 20030 2599/2602), wegen § 173 BGB nicht auf den Schutz der §§ 171, 172 BGB berufen kann.

  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    In diesem Fall gebietet es die Interessenlage nicht, den Erwerber so zu stellen, als wäre er Teilhaber der werdenden Gemeinschaft geworden (siehe auch BGH NJW 1994, 3352).

    Im Gegensatz zu der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.10.1994 (BGH NJW 1994, 3352) zugrunde lag, geht es hier nicht um die Haftung des faktischen Mitglieds einer in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern um die Haftung des Mitglieds einer faktischen Gemeinschaft.

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, bedarf derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells besorgt, der Genehmigung nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG; verfügt er darüber nicht, ist ein solcher Geschäftsbesorgu4gsvertrag nach § 134 BGB nichtig (BGH NJW 2001, 70).

    Davon kann jedenfalls bis zum Bekanntwerden der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur rechtlichen Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells (BGH NJW 2001, 70) ausgegangen werden.

  • KG, 23.09.2002 - 24 W 230/01

    Wohngeldverpflichtung des werdenden Wohnungseigentümers; nichtiger Kaufvertrag

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnungsgrundbücher angelegt sind, für einen Ersterwerber die Eigentumsvormerkung eingetragen ist und er an "seiner" Wohnung, z. B durch die vereinbarte Abnahme, Besitz erlangt hat (BayObLGZ 1990, 101/103; KG NZM 2003, 400/401; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374/375; Müller Praktische Frage des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 292).
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 228/00

    Ansprüche auf Herausgabe von Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    Die Nichtigkeit erstreckt sich auch auf die dem Treuhänder erteilte rechtsgeschäftliche Vollmacht (BGH NJW 2002, 2325/2326; BGH MIR 2003, 556), sei es, dass das Grundgeschäft und die Vollmacht ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinn von § 139 BGB bilden (BGH NJW 2002, 2325/2326), sei es, dass die Zweckrichtung des Rechtsberatungsgesetzes, Rechtssuchende vor unsachgemäßer Erledigung ihrer Rechtsangelegenheiten zu schützen, die Erstreckung ohnehin gebietet (BGH NJW 2002, 60; BGH MIR 2003, 556/557; 2003, 560/561 f.).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    aa) Die Wirksamkeit des Treuhandvertrags ist am Maßstab des Rechtsberatungsgesetzes zu messen (BGH NJW 2003, 1594).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

    Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger;

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnungsgrundbücher angelegt sind, für einen Ersterwerber die Eigentumsvormerkung eingetragen ist und er an "seiner" Wohnung, z. B durch die vereinbarte Abnahme, Besitz erlangt hat (BayObLGZ 1990, 101/103; KG NZM 2003, 400/401; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374/375; Müller Praktische Frage des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 292).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnungsgrundbücher angelegt sind, für einen Ersterwerber die Eigentumsvormerkung eingetragen ist und er an "seiner" Wohnung, z. B durch die vereinbarte Abnahme, Besitz erlangt hat (BayObLGZ 1990, 101/103; KG NZM 2003, 400/401; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374/375; Müller Praktische Frage des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 292).
  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03
    In diesem Fall ist die enge Zusammenarbeit des Dritten (Bauträger) mit dem Rechtsbesorger als Beteiligung an der unzulässigen Rechtsbesorgung zu werten (BGH NJW 1998, 1955), so dass auch die Berufung auf einen Rechtsschein ausscheidet.
  • OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 U 20/02

    Belehrung über das Haustürwiderrufsgesetz im Immoblilien-Darlehensgeschäft

    Die Hervorrufung des Rechtsscheins einer wirksamen Bevollmächtigung ist der S. KG als Initiatorin und Konzeptträgerin mindestens in gleichem Maße zuzurechnen wie dem Beklagten, der sich lediglich auf die ihm präsentierte fertige Vertriebskonzeption eingelassen hat (siehe auch BGH, NJW 2004, 2736, 2737; BayObLG, NJW-RR 2003, 1663, 1664).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Für den Verkäufer und Initiator eines solchen Modells gilt jedenfalls bei dem hier gegebenen Fall der Vorlage einer Vollmachtsurkunde entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 2003, 181, 185) grundsätzlich nichts anderes.

    Dafür reicht es entgegen der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 2003, 181, 185) nicht aus, daß die Beklagte zu 1 das Erwerbsmodell initiiert hat.

  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender

    Ist die Übergabe erfolgt, ist es unerheblich, ob die vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorlagen (insoweit zutreffend OLG Düsseldorf, NZM 1998, 517) und ob darin im Hinblick auf die werkvertraglichen Pflichten eine Abnahme zu sehen ist (vgl. BayObLGZ 2003, 181, 186).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    Anders als der Antragsgegner meint, wäre er, wenn er Mitglied einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft geworden wäre, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch zur Zahlung von Wohngeld verpflichtet (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1663; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; OLG Köln ZMR 2004, 859; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263; Thüringer OLG WuM 2001, 504; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; § 43 Rz. 24; Müller, a.a.O., Rz. 547).

  • OLG Frankfurt, 19.12.2003 - 4 U 195/02

    Kreditfinanzierter Erwerb einer Immobilie

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 17.7.2003, 2Z BR 45/03 = BayObLGZ 2003 Nr. 31) hat darauf Bezug nehmend entschieden, dass sich ein Bauträger, der in die maßgebliche Konzeption eingebunden ist, bei einem Verstoß des Treuhandvertrags gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht auf §§ 171, 172 BGB berufen könne.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01

    Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die

    Auch auf eine angeblich nicht durchgeführte Prüfung durch den Verwaltungsbeirat könnte die Anfechtung der Jahresabrechnung nicht gestützt werden (KG NZM 2003, 903; BayObLG ZMR 2004, 358; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 89; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 29 WEG Rz. 7), so dass es einer diesbezüglichen weiteren Aufklärung nicht bedürfte.
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 14 S 1985/10

    Wohngeldprozess gegen den werdenden Wohnungseigentümer: Prüfung der Wirksamkeit

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG, NJW-RR 2003, 1663) kam zur Nichtigkeit des Kaufvertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz.
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