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   BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83   

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https://dejure.org/1983,3405
BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83 (https://dejure.org/1983,3405)
BayObLG, Entscheidung vom 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83 (https://dejure.org/1983,3405)
BayObLG, Entscheidung vom 17. August 1983 - BReg. 2 Z 64/83 (https://dejure.org/1983,3405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinterlegung eines Geldbetrages mit Verzicht auf die Rücknahme; Beschwerde gegen die Löschung einer Auflassungsvormerkung; Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs in das Grundbuch; Ersetzung der Bewilligungserklärung durch Vorlage eines rechtskräftig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 47 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83
    Die Vorschrift will bei Eintragungen, die am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilhaben, einem Rechtsverlust des wahren Berechtigten durch gutgläubigen Erwerb vorbeugen (BGHZ 25, 16 [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57] /25; BayObLG Rpfleger 1980, 294/295; 1981, 397/398; KEHE RdNr. 1, Herber Anm. 1, je zu § 53).
  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83
    In diesem Fall genügt - anders als im Regelfall des § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. hierzu BayObLGZ 1948-51, 426/434 f.; Senatsbeschluß vom 14.7.1983 BReg. 2 Z 36/83 = BayObLGZ 1983 Nr. 34; KEHE § 19 RdNr. 201) - nicht allein die Vorlage des rechtskräftigen Urteils beim Grundbuchamt; vielmehr ist gemäß § 894 Abs. 1 Satz 2 ZPO erforderlich, daß nach §§ 726, 730 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt worden ist.
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83
    Der Antrag entspricht der - gegen die Löschung der Auflassungsvormerkung (und des Widerspruchs) nur beschränkten (vgl. BGHZ 60, 46/50; Horber GBO 16. Aufl. § 71 Anm. 7 C a) - Anfechtungsmöglichkeit nach (§ 80 Abs. 3 i.V.m.) § 71 Abs. 2 Satz 2 , § 53 Abs. 1 GBO .
  • BayObLG, 12.08.1982 - BReg. 2 Z 63/82
    Auszug aus BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83
    Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich bereits aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BayObLGZ 1982, 278/280 m.Nachw.).
  • BayObLG, 12.01.1977 - BReg. 2 Z 32/76
    Auszug aus BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83
    Insbesondere war die Beteiligte zu 2) für ihr Begehren auf (erneute) Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung der Auflassungsvormerkung beschwerdeberechtigt, da der Widerspruch, falls die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO gegeben wären, zu ihren Gunsten gebucht werden müßte (vgl. BayObLGZ 1977, 1/2; BayObLG JurBüro 1981, 753; KG Rpfleger 1972, 174; OLG Celle NJW 1963, 1160 [OLG Celle 28.02.1963 - 4 Wx 28/62] /1161; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. RdNr. 71, Horber Anm. 10 C b, je zu § 71).
  • OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13

    Grundbuchverfahrensrecht: Unwirksamkeit einer qualifizierten

    Wird auf Grund eines Urteils aufgelassen, stellt sich die Rechtslage folgendermaßen dar (siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 745 ff./748; im Einzelnen auch BayObLG Rpfleger 1983, 480; BayObLGZ 1983, 181/185):.

    Für das Grundbuchamt gilt mit der Vorlage des rechtskräftigen und mit der Vollstreckungsklausel versehenen Urteils die Willenserklärung als abgegeben (BayObLG Rpfleger 1983, 480/481).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03

    Eintragung eines Widerspruchs gegen Richtigkeit des Grundbuchs - Sondereigentum

    Bevor - ggf. auf Antrag eines Betroffenen - ein Amtswiderspruch eingetragen werden kann, muss zur Überzeugung des Grundbuchamtes feststehen, dass die vorliegende Eintragung unter Gesetzesverletzung vorgenommen wurde (BayObLG DNotZ 1985, 47; Bauer/von Oefele - Meincke a.a.O. Rdz. 87).
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