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   BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98   

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BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98 (https://dejure.org/1998,2887)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 3Z BR 37/98 (https://dejure.org/1998,2887)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 3Z BR 37/98 (https://dejure.org/1998,2887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 179a, § 243, § 305; UmwG § 29
    Abfindung bei Beschluss der Aktiengesellschaft über ihre Auflösung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG §§ 179a, 243, 305; UmwG § 29
    Keine gerichtliche Bestimmung einer Barabfindung im Falle einer übertragenden Auflösung, bei der der Mehrheitsgesellschafter das Gesellschaftsvermögen erwirbt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 5 HKO 16514/97
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1559
  • ZIP 1998, 2002
  • BB 1999, 281
  • DB 1998, 2356
  • BayObLGZ 1998, 211
  • NZG 1998, 1001
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
    Für den Fall der Übertragung des Gesellschaftsvermögens an den Mehrheitsaktionär, der aus gerichtlichen Entscheidungen als konfliktträchtig bekannt war (vgl. BGHZ 103, 184 ), sieht § 179a AktG keine Ausnahme vor.

    a) Der Schutz des Minderheitsgesellschafters im Falle einer übertragenden Auflösung, bei der der Mehrheitsgesellschafter das Gesellschaftsvermögen erwirbt, wird überwiegend als Problem der Inhaltskontrolle im Rahmen der aktienrechtlichen Anfechtungsklage erörtert (BGHZ 103, 184 ; OLG Stuttgart ZIP 1995, 1515; Henze ZIP 1995, 1473; ders. in Festschrift Boujong S. 233 ff.; Friedrich BB 1994, 89; Lutter/Drygala aaO S. 191 ff.).

    Auch wenn der Hauptversammlungsbeschluß gemäß § 179a AktG keiner sachlichen Rechtfertigung bedarf (BGHZ 103, 184/191 f.), so kann jeder Aktionär gemäß § 243 Abs. 2 AktG den Beschluß mit der Begründung anfechten, daß der Mehrheitsaktionär Sondervorteile zu erlangen versucht (BGH aaO 193 ff.; BGHZ 82, 189/193).

  • OLG Stuttgart, 21.12.1993 - 10 U 48/93
    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
    a) Der Schutz des Minderheitsgesellschafters im Falle einer übertragenden Auflösung, bei der der Mehrheitsgesellschafter das Gesellschaftsvermögen erwirbt, wird überwiegend als Problem der Inhaltskontrolle im Rahmen der aktienrechtlichen Anfechtungsklage erörtert (BGHZ 103, 184 ; OLG Stuttgart ZIP 1995, 1515; Henze ZIP 1995, 1473; ders. in Festschrift Boujong S. 233 ff.; Friedrich BB 1994, 89; Lutter/Drygala aaO S. 191 ff.).

    Daran kann nichts ändern, daß die Antragstellerin in einem ähnlich gelagerten Fall erfolglos Anfechtungsklage erhoben hat (vgl. OLG Stuttgart ZIP 1995, 1515), weil u.a. ihr Vortrag zum dortigen Kaufpreis als unsubstantiiert und unschlüssig angesehen worden ist (OLG Stuttgart aaO S. 1521).

  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6699
    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
    § 179a AktG wurde durch Art. 6 Nr. 3 UmwBerG 1994 eingeführt und ersetzt den § 361 AktG a.F., der vom Gesetzgeber "im Recht der Umwandlung" als "ein Fremdkörper" (vgl. Begründung BT-Drs. 12/6699 S. 177) angesehen worden ist.

    Die Begründung (BT-Drs. 12/6699 S. 114) führt dazu aus, daß die Möglichkeit, außenstehende Anteilsinhaber gegen eine Abfindung, aber ohne ihre Zustimmung aus der Gesellschaft hinauszudrängen, nicht den Grundsätzen des Minderheiten- und Anlegerschutzes entspreche.

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
    Derartige Überlegungen haben auch im gesellschaftsrechtlichen Klageverfahren Eingang gefunden (vgl. BGHZ 122, 123 ).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG gebietet, daß dem Minderheitsaktionär wirksame Rechtsbehelfe gegen einen Mißbrauch der wirtschaftlichen Macht zur Verfügung stehen und er für den Verlust seiner Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt wird (BVerfGE 14, 263/283 ff.).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
    Daneben sind bei einem vorsätzlichen Handeln auch eigene Schadensersatzansprüche des Minderheitsaktionärs denkbar (BGHZ 129, 136 ).
  • LG Stuttgart, 18.12.1992 - 2 KfH O 160/92
    Auszug aus BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
    Dabei wird teilweise schon ein Antrag der vorliegenden Art als unzulässig angesehen (LG Stuttgart DB 1993, 473; Lutter/Drygala aaO S. 199- "... Verfahren nach §§ 305 ff. UmwG ... nicht analogiefähig, weil die Zuständigkeit des Gerichts und die Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften des FGG nicht im Wege der Analogie, sondern nur durch eine Entscheidung des Gesetzgebers hergestellt werden können... ").
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, daß prozessuale Regelungen lediglich Hilfsmittel zur Durchsetzung des materiellen Rechts sind und ihre Analogiefähigkeit aus diesem Grunde ebenso gegeben ist wie diejenige des Rechtes, dessen Durchsetzung sie dienen (vgl. BayObLG, ZIP 1998, 2002, 2004; Wiedemann, ZGR 1999, 857, 866 f.; derselbe ZGR 1978, 477, 492; Lutter/Leinekugel, ZIP 1999, 261, 266 f.).
  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Nach einer - wenn auch umstrittenen - Auffassung können die Regelungen über das aktienrechtliche Spruchverfahren auf die "übertragende Auflösung" aber analog angewandt werden (vgl. BayObLG, ZIP 1998, S. 2002 , das allerdings einen entsprechenden materiellen Anspruch verneint; Wiedemann, ZGR 1978, S. 477 ; Windbichler, AG 1981, S. 169; wohl auch Lutter/Leinekugel, ZIP 1999, S. 261 ; anders noch Lutter/Drygala, a.a.O., S. 215).
  • BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04

    Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf

    Der Senat hat in einem früheren Verfahren entschieden, dass bei einem gegebenen materiellrechtlichen Anspruch keine Bedenken gegen eine analoge Anwendung der Vorschriften über das Spruchverfahren bestehen (BayObLG ZIP 1998, 2002/2004).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Ob den LPG-Mitgliedern deswegen ein Austrittsrecht gegen Barabfindung entsprechend den Vorschriften im Umwandlungsrecht einzuräumen ist (vgl. Bayer, aaO, der das allerdings nur für die LPG-Mitglieder vorschlägt, die nicht im Zuge der unwirksamen Umwandlung Anteilsinhaber geworden sind), wie es im Schrifttum für die übertragenden Auflösungen nach § 179a Abs. 1, 3 AktG teilweise vorgeschlagen wird (dazu Leinekogel, Die Ausstrahlungswirkungen des Umwandlungsgesetzes, 84, 137; Lutter in Lutter/Winter, UmwG, 3. Aufl., Einl. Rdn. 48 f.; gegen eine solche Analogie: BayObLGZ 1998, 211, 217), kann aber für die Entscheidung über den Feststellungsantrag dahinstehen, da ein solches Austrittsrecht auch nur wie ein im Umwandlungsrecht begründetes Recht zum Ausscheiden gegen bare Abfindung wirkte und damit die Wirksamkeit einer mehrheitlich beschlossenen, nicht angefochtenen Vermögensübertragung nicht berührte.
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04

    Aktionärseigenschaft - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einleitung eines

    Nach einer - wenn auch umstrittenen - Auffassung können die Regelungen über das aktienrechtliche Spruchverfahren auf die "übertragende Auflösung" aber analog angewandt werden (vgl. BayObLG, ZIP 1998, S. 2002 , das allerdings einen entsprechenden materiellen Anspruch verneint; Wiedemann, ZGR 1978, S. 477 ; Windbichler, AG 1981, S. 169; wohl auch Lutter/Leinekugel, ZIP 1999, S. 261 ; anders noch Lutter/Drygala, a.a.O., S. 215).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Nach einer - wenn auch umstrittenen - Auffassung können die Regelungen über das aktienrechtliche Spruchverfahren auf die "übertragende Auflösung" aber analog angewandt werden (vgl. BayObLG, ZIP 1998, S. 2002 , das allerdings einen entsprechenden materiellen Anspruch verneint; Wiedemann, ZGR 1978, S. 477 ; Windbichler, AG 1981, S. 169; wohl auch Lutter/Leinekugel, ZIP 1999, S. 261 ; anders noch Lutter/Drygala, a.a.O., S. 215).
  • LG München I, 27.11.2003 - 5 HKO 5774/03

    Statthaftigkeit des Spruchverfahrens

    Die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 306 AktG , 305, 306 UmwG stellen sich wie alle anderen Verfahrensordnungen auch als Hilfsmittel zur Durchsetzung materieller Rechte dar und sind demgemäß auch analogiefähig (so ausdrücklich BayObLG NZG 1998, 1001, 1002), ohne dass gegen eine Analogie verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (vgl. BVerfG NJW 2001, 279, 280 f. [BVerfG 23.08.2000 - 1 BvR 68/95] - Moto Meter).
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