Rechtsprechung
BayObLG, 17.09.2019 - 201 ObOWi 1580/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Absehen vom Regelfahrverbot, Fahrt mit fremdem Fahrzeug
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVO § 24, § ... 25 Abs. 1, Abs. 2a, § 49 Abs. 1 Nr. 3; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 4; BKat Nr. 11.3.7; OWiG § 46 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 77b Abs. 2, § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StPO § 35 Abs. 2 S. 1, § 267 Abs. 3 S. 1
Absehen vom Regelfahrverbot nur bei erheblichen Normalfallabweichungen oder außergewöhnlicher Härte, nicht wegen Fahrt mit fremdem Fahrzeug
- IWW
§ 24 StVO, § ... 25 Abs. 1 StVO, § 25 Abs. 2a StVO, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO, § 26a StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV, § 4 Abs. 4 BKatV, Nr. 11.3.7 BKat, § 46 Abs. 1 OWiG, § 71 Abs. 1 OWiG, § 77b Abs. 2 OWiG, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG, § 35 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
StVO, BKatV, StVG, OWiG, StPO - rewis.io
Absehen vom Regelfahrverbot nur bei erheblichen Normalfallabweichungen oder außergewöhnlicher Härte, nicht wegen Fahrt mit fremdem Fahrzeug
- bussgeldsiegen.de
Absehen vom Regelfahrverbot bei Fahrt mit fremdem Fahrzeug - Augenblicksversagens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrverbot; Einspruch; Einspruchsbeschränkung; Rechtsfolgenausspruch; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Augenblicksversagen; Nutzung; Dienstwagen; Vorahndung; Vielfahrer; Aushilfsfahrer; Härte; Existenzgefährdung; Vollstreckungsaufschub; Kein Absehen vom ...
- rechtsportal.de
Fahrverbot; Einspruch; Einspruchsbeschränkung; Rechtsfolgenausspruch; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Augenblicksversagen; Nutzung; Dienstwagen; Vorahndung; Vielfahrer; Aushilfsfahrer; Härte; Existenzgefährdung; Vollstreckungsaufschub; Kein Absehen vom ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Fahrverbot: Fahren mit einem fremden Kfz: Die "Einlassung” hilft nicht
- beck-blog (Auszüge)
Was der schöne 7er-BMW mit dem Augenblicksversagen zu tun hat
- beck-blog (Kurzinformation)
Absehen vom Fahrverbot wegen beruflicher Härten: Erst Schonfrist und Hilfsmöglichkeiten prüfen!