Rechtsprechung
BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 314; ; BGB § 823; ; BGB § 824; ; BGB § 1004; ; GG Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314 § 823 § 824 § 1004; GG Art. 5
Widerrufsanspruch des Verwalters bei vorwiegend wertenden Aussagen eines Wohnungseigentümers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht auf Widerruf ehrverletzender Werturteile; Aufforderung zur Abgabe einer Widerrufserklärung und Unterlassungserklärung durch einen Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter
Verfahrensgang
- AG Augsburg - 3 UR II 185/03
- LG Augsburg, 21.06.2004 - 7 T 1516/04
- BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 675 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines …
Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. NJW 1992, 1442/1443; NJW 2000, 199/200) gewährleistet das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern. - BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92
Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung …
Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Es handelt sich dabei nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB (BGH NJW-RR 1993, 1227). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. NJW 1992, 1442/1443; NJW 2000, 199/200) gewährleistet das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern.
- BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87
Widerruf einer ärztlichen Diagnose
Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Ein Widerrufsanspruch besteht nur hinsichtlich einer Tatsachenbehauptung, nicht aber hinsichtlich eines Werturteils (BGH NJW 1989, 774). - LAG Köln, 12.05.1995 - 13 Sa 137/95
Abmahnung: Abgrenzung zur Betriebsbuße - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Außerdem liegt trotz der Bezeichnung des Schreibens vom 10.6.2003 als Abmahnung keine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinn vor, da es an der Kündigungsandrohung fehlt (LAG Köln NZA-RR 1996, 204). - BayObLG, 06.07.1973 - BReg. 2 Z 16/73
Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Es ist für die Wahrung der Formvorschrift ausreichend, dass eine vom Beschwerdeführer gefertigte Beschwerdebegründung von einem Rechtsanwalt unterschrieben wird, wenn der Rechtsanwalt durch seine Unterschrift zu erkennen gibt, dass er die Beschwerdeschrift inhaltlich geprüft hat und die Verantwortung dafür übernimmt (BayObLGZ 1973, 184/185).