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   BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65   

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BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65 (https://dejure.org/1965,1408)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65 (https://dejure.org/1965,1408)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - BReg. 1a Z 70/65 (https://dejure.org/1965,1408)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung zwischen Aussetzung eines Vermächtnisses und Erbeinsetzung; Einsetzung von noch nicht erzeugten Abkömmlingen als Nacherben; Bedingtes Vermächtnis; Vermächtnis an noch zu adoptierende Kinder; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1222 (Ls.)
  • NJW 1966, 662
  • BayObLGZ 1965, 457
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    1 Z 85/61">BayObLGZ 1962, 47/57 kann eine im Testament enthaltene Verwirkungsklausel unter Umständen zu der Auslegung führen, daß für den Fall des (vom Willen abhängigen) Zuwiderhandelns Nacherbfolge angeordnet ist (vgl. § 2075 BGB ), RGZ 95, 278 und BGHZ 2, 35/36 sehen es sogar als zulässig an, den Nacherben unter der Bedingung einzusetzen, daß der Vorerbe nicht anders über den Nachlaß verfügt (vgl. dazu Staudinger-Seybold Anm. 7 zu § 2065 BGB, Raape AcP 140, 233).
  • RG, 16.04.1919 - IV 58/19

    Zulässigkeit der bedingten Einsetzung eines Nacherben

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    1 Z 85/61">BayObLGZ 1962, 47/57 kann eine im Testament enthaltene Verwirkungsklausel unter Umständen zu der Auslegung führen, daß für den Fall des (vom Willen abhängigen) Zuwiderhandelns Nacherbfolge angeordnet ist (vgl. § 2075 BGB ), RGZ 95, 278 und BGHZ 2, 35/36 sehen es sogar als zulässig an, den Nacherben unter der Bedingung einzusetzen, daß der Vorerbe nicht anders über den Nachlaß verfügt (vgl. dazu Staudinger-Seybold Anm. 7 zu § 2065 BGB, Raape AcP 140, 233).
  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    Die Berufung auf einzelne Nachlaßgegenstände kann nur dann als Erbeinsetzung im vorgenannten Sinn gedeutet werden, wenn die gesamten Umstände die Überzeugung des Tatrichters begründen, daß abweichend von der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB keine Vermächtnisanordnung vorliegt (BayObLGZ 1958, 248/256; 1962, 47/57).
  • BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59

    Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    Der Erblasser kann hiernach z.B. die sämtlichen Abkömmlinge einer zunächst als Vorerben bestimmten Person zu Nacherben einsetzen (vgl. BayObLGZ 1959, 493), wobei es wiederum gleichgültig ist, wenn alle oder einige Abkömmlinge zur Zeit der Testamentserrichtung, ja zur Zeit des Erbfalls, noch nicht erzeugt sind.
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    Wie in BGHZ 15, 199/200 ausgeführt wird, geht das Gesetz von dem Grundsatz aus, daß der Erblasser eine letztwillige Verfügung nur persönlich errichten und daß er sich weder im Willen noch bei der Abgabe seiner Willenserklärung von einem anderen vertreten lassen kann.
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    Er kann es auch nicht hinsichtlich seiner Nr. 1, in der die Einziehung des der Witwe erteilten Erbscheins angeordnet ist (vgl. BGHZ 40, 54).
  • BayObLG, 01.04.1960 - BReg. 1 Z 81/59
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß in der Zuwendung des Nießbrauchs an der Erbschaft oder einem Teil derselben eine Erbeinsetzung des mit dem Nießbrauch Bedachten in Verbindung mit der Anordnung einer Nacherbschaft (oder eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses) liegen kann (KG OLG 16, 70/71; BGH LM Nr. 2 zu § 2100 BGB = JZ 1951, 695; Soergel-Eder Anm. 2 zu § 2100 BGB mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BayObLGZ 1960, 154/156; vgl. ferner BayObLG Beschluß vom 7.8.1959 - BReg. 1 Z 10/57).
  • RG, 12.02.1937 - III 105/36

    1. Inwieweit sind bei einem Rechtsgeschäft, für das die Schriftform gesetzlich

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
    Bei der Auslegung eines Testaments sind zur Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers auch solche Umstände mit heranzuziehen, die außerhalb der Urkunde oder des als Testament wirksamen Teils der Urkunde liegen (RGZ 136, 424; 154, 41; BGH LM Nr. 1, 3 - B - zu § 133 BGB ; BayObLGZ 1954, 123/126; Palandt 25. Aufl. Anm. 2 zu § 133 BGB).
  • OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06

    Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302; BayObLGZ 1965, 457, 460).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    a) Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1973, 28/30).

    Diese Pflicht des Gerichts ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 139 ZPO, der im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 12 FGG, § 2358 BGB) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere im Erbscheinsverfahren Geltung beanspruchen kann (vgl. BGH FamRZ 1989, 269/271; BayObLGZ 1965, 457/464; 1980, 87/89; OLG Hamm OLGZ 1967, 172/174; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 26; Jansen FGG 2. Aufl. Vorbem. §§ 8 bis 18 Rn. 11; Zimmermann ZEV 1995, 275/279).

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen der Testierenden in die wirtschaftliche Stellung des zuletzt Versterbenden eintreten soll (BayObLG FamRZ 1995, 1302 ; BayObLGZ 1965, 457/460, OLG Düsseldorf aaO; OLG Köln FamRZ 1989, 549/550).
  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Denn der Vorerbe verfügt über seinen eigenen Nachlaß, indem er die auflösende Bedingung herbeiführt und damit zum unbeschränkten Vollerben wird (RGZ 95, 278; BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959; 59, 220, 222 = NJW 1972, 1987; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB; BayObLGZ 1965, 457, 463; 1982, 331, 341; ebenso Staudinger/Otte, BGB, 13. Bearbeitung, § 2065 Rdnr. 19; Soergel/Loritz, BGB, 12. Aufl., § 2065 Rdnr. 18; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl., § 2065 Rdnr. 8; a. A. MK/BGB-Leipold, 3. Aufl., § 2065 Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen zur Gegenauffassung).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302; BayObLGZ 1965, 457/460).
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    Es handelt sich hier nicht lediglich um Zuwendungen von jeweils der Höhe nach bestimmten Geldsummen oder Werten, die Bargeld wirtschaftlich gleichgeachtet werden können, was regelmäßig für ein Vermächtnis ( § 1939 BGB ) spricht ( BayObLGZ 1960, 254, 257 e. DNo tZ 1981, 154; 1965, 457, 459 f.; Staudinger/Sey bold, Rd.-Nr. 5: Erman/Hense, Rd.-Nr. 4; Palandt/Keldel, Anm.1b, je zu § 2087 BGB), sondern von Anteilen des gesamten beweglichen ,,Vermögens", deren in Prozentsätzen ausgedrückte Größe dazu noch einen beachtlichen Wert erreicht.

    Die Auslegung kann dazu führen, daß nur scheinbar die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes vorliegt, der Erblasser vielmehr mit diesem Gegenstand in Wahrheit einen Bruchteil seines Vermögens, eine Vermögensgruppe oder sogar sein ganzes Vermögen dem Bedachten zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 34, 272, 277 f.; 1965, 457, 460; 1977, 163, 165; KG OLGZ 1967, 358, 361; Johannsen, WM 1972, 914, 925 f.).

  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1973, 28/30).

    Diese Pflicht des Gerichts ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 139 ZPO, der im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 12 FGG, § 2358 BGB) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere im Erbscheinsverfahren Geltung beanspruchen kann (vgl. BGH FamRZ 1989, 269/271; BayObLGZ 1965, 457/464; 1980, 87/89; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 57; Zimmermann ZEV 1995, 275/279).

  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02

    Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung

    Dementsprechend hatte das Landgericht entgegen der Auffassung der weiteren Beschwerde weder darüber, ob und ggf. in welchem Umfang eine Befreiung des Beteiligten zu 1) von den Beschränkungen der Nacherbfolge anzunehmen ist, noch darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang das Testament dahin zu verstehen ist, daß dem Beteiligten zu 1) als überlebenden Ehegatten ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) auf solche Nachlaßgegenstände ausgesetzt sind, die über den in dem Testament erwähnten Grundbesitz hinausgehen; ein solches Vorausvermächtnis wäre, weil es gem. § 2110 Abs. 2 BGB dinglich zum gegenständlichen Erlöschen der Beschränkungen der Nacherbfolge führt, in dem gem. § 2363 BGB in den Erbschein aufzunehmenden Vermerk anzugeben (vgl. BayObLGZ 1965, 457, 465).
  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

    Zu den von dieser Vorschrift nicht erfaßten Anordnungen einer letztwilligen Verfügung gehören insbesondere diejenigen, welche an ein bestimmtes Verhalten der zunächst als Erbe eingesetzten Person anknüpfen, sofern dieses Verhalten nicht gerade in der Bestimmung der Person des Bedachten liegt (vgl. BayObLGZ 1965, 457, 462).
  • OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog.

    Zutreffend ist auch, daß das Nachlaßgericht an den Antrag (§ 2353 BGB) des Antragstellers auf Erteilung eines Erbscheins in der Weise gebunden ist, daß es nur entweder, nämlich dann, wenn der Antrag begründet ist, diesem Antrag entsprechen oder aber, falls er das nicht ist, ihn ablehnen, dagegen nicht einen Erbschein mit ganz oder teilweise abweichendem Inhalt erteilen kann (vgl. BayObLGZ 1965, 457 [464]; BayObLGZ 1973, 28 [30]; BayObLG NJW-RR 2003, 297 [298]; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2009, § 2359, Rdn. 14).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • KG, 25.08.2022 - 1 W 262/22

    Berichtigung des Grundbuchs; Erbfolge bei Verwendung der sogenannten

  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 43/04

    Aufschiebend bedingte Nacherbschaft bei Zuwendung eines Hausgrundstücks zur

  • BayObLG, 09.03.1994 - 1Z BR 24/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung der formwirksamen letztwilligen

  • BayObLG, 09.08.2004 - 1Z BR 34/04

    Testamentsauslegung bei Veräußerung des Nachlassgegenstandes vor Eintritt des

  • BayObLG, 30.09.2002 - 1Z BR 33/02

    Auslegung eines Testaments - Verteilung überschüssiger Geldbeträge - Veränderung

  • OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01

    Erbeinsetzung des Heimträgers in einem Ehegattentestament

  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

  • BayObLG, 27.06.1980 - BReg. 1 Z 47/80

    Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Nachfolgeklausel für einen

  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung

  • OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

  • BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90

    Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die

  • BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88

    Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines

  • BayObLG, 30.06.1980 - BReg. 1 Z 51/80

    Einziehung des einer Mutter als Alleinerbin erteilten Erbscheins auf Antrag ihres

  • OLG Köln, 21.01.1980 - 2 Wx 92/79
  • BayObLG, 19.07.1966 - BReg. 1b Z 22/66

    Einziehung eines Erbscheins ; Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung ;

  • BayObLG, 24.10.1968 - BReg. 1a Z 59/67

    Staatsangehörigkeit des Erblassers; Auslegung einer letztwilligen Verfügung;

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