Rechtsprechung
   BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,8736
BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84 (https://dejure.org/1984,8736)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84 (https://dejure.org/1984,8736)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1984 - Allg. Reg. 94/84 (https://dejure.org/1984,8736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,8736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweitwohnsitz; Zweiter; Wohnsitz; Kriterien; Grundsätze; Voraussetzungen

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 533
  • Rpfleger 1985, 66
  • BayObLGZ 1984, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84
    Dort hatte sie in ihrer Eigentumswohnung X.- Weg 1 Aufenthalt genommen und eine Wohnung mit dem rechtsgeschäftlichen Willen unterhalten, diesen Ort zum Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu machen(BayObLGZ 1964, 109/111..).

    Nach der ausdrücklichen Angabe in der polizeilichen Abmeldeerklärung, die allein ebenfalls keine Aufgabe des Wohnsitzes darstellt (vgl. BayObLGZ 1953, 1/3; 1964, 109/112 ..), wollte der Erbl.

  • BVerwG, 24.04.1963 - VI C 92.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84
    Zur Beendigung eines Wohnsitzes gehören sowohl tatsächliche Aufgabe der Wohnung wie auch ein Aufgabewille, wobei insbesondere bei Umzügen diese beiden Voraussetzungen zeitlich auseinanderfallen können (BVerwG, FamRZ 1963, 441/442..).
  • BayObLG, 24.08.1989 - AR 1 Z 90/89

    Bestimmung der Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei nicht eindeutigem Wohnsitz;

    Jedes der beiden Amtsgerichte, von denen jedenfalls eines für das auf die Erteilung eines Erbscheins gerichtete Antragsverfahren ( §§ 2353 ff. BGB ) zuständig ist, erachtet nicht sich, sondern das andere Gericht für zuständig (BayObLGZ 1984, 289/290 m.w. Nachw.; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. FGG § 5 Anm. 1 a aa, § 73 Anm. 1 a).

    Für die hier in Betracht kommende, dem Nachlaßgericht obliegende Verrichtung ( § 72 FGG ), nämlich die Entscheidung über die gestellten Anträge auf Erteilung eines Erbscheins ( § 2353 BGB ), ist gemäß § 73 Abs. 1 FGG in erster Linie das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen Wohnsitz ( § 7 BGB ) gehabt hat; ist ein solcher nicht feststellbar, so ist der Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes maßgeblich (BayObLGZ 1984, 289/290; Keidel/Winkler FGG 12. Aufl. § 73 Rn. 6, 9).

    Eine Anmeldung oder Abmeldung bei der Meldebehörde ist lediglich ein Beweisanzeichen für die Begründung oder Aufhebung eines Wohnsitzes (BayObLGZ 1984, 289/291 m.w.Nachw.).

    Der Wille, einen Wohnsitz aufzugeben, braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden (BayObLGZ 1984, 95/97 m.w.Nachw.), auch nicht gleichzeitig mit der Aufgabe der Wohnung (BayObLGZ 1984, 289/291 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 04.11.1994 - 1Z AR 61/94
    Seine nach dem Auszug im August 1992 bis Ende 1992 dauernden Krankenhaus- und Kuraufenthalte haben den Wohnsitz des Erblassers nicht verändert (vgl. BayObLGZ 1984, 289/291; Soergel/Fahse § 7 Rn. 22).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Erblasser in Wangen im Allgäu einen zweiten Wohnsitz (§ 7 Abs. 2 BGB ; vgl. BayObLGZ 1984, 289/291; Palandt/Heinrichs § 7 Rn. 13 m.w.Nachw.) hatte.

    Die zuerst erfolgte Testamentseröffnung durch das Notariat Wangen im Allgäu (§ 2261 BGB ) ist nicht als ein Tätigwerden gem. § 4 FGG im vorliegenden Erbscheinsverfahren anzusehen, sondern als eine selbständige nachlaßgerichtliche Verrichtung (vgl. BayObLGZ 1984, 289/292 m.w.Nachw. und BayObLG [bei Plötz Rpfleger 1991, 353/355).

  • BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und

    Jedes der beiden Amtsgerichte, von denen eines das zuständige Nachlassgericht ist (§ 73 Abs. 1 FGG ), erachtet nicht sich, sondern das andere Gericht für zuständig (BayObLGZ 1984, 289/290; Bassenge/Herbst § 5 FGG Anm.1 a aa).
  • BayObLG, 14.11.1988 - AR 1 Z 75/88

    Bestellung des Bruders zum Vormund eines Minderjährigen; Zuständiges Amtsgericht

    Eine solche Anmeldung ist ebenso wie eine Abmeldung lediglich ein Beweisanzeichen für Begründung oder Aufhebung des Wohnsitzes (vgl.BayObLGZ 1984, 289/291 m.w.Nachw.; Palandt/Heinrichs BGB 47. Aufl. § 7 Anm. 2).

    Das Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch hat weder eine durch § 12 FGG gebotene Anordnung nach außen erlassen noch hat es durch eine Verfügung die Sache gefördert (BayObLGZ 1984, 289/291 f. m.w.Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 61/07

    Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Rücktritt

    Der (Haupt-)Wohnsitz im Sinne von § 7 BGB ist der räumliche Schwerpunkt (Mittelpunkt) der gesamten Lebensverhältnisse einer Person (s. etwa RGZ Bd.67, S. 191, 193; BayObLGZ 1984, S. 289, 290; 1985, S. 158, 161; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Aufl. 2008, § 7 Rdn. 1; Münch.Komm.-Schmitt, BGB, Bd. 1, 5. Aufl. 2006, § 7 Rdn. 8 f., 36).
  • OLG Schleswig, 01.02.2006 - 2 W 17/06

    Zuständigkeitsbestimmung in Adoptionsverfahren bei Annahme eines ausländischen

    Das ist der Bezirk des Amtsgerichts Reinbek; hier hat sich der räumliche Lebensmittelpunkt des Beteiligten zu 1. bei Beauftragung des Notars mit der Einreichung des Antrags (vgl. § 1752 Abs. 2 Satz 2 BGB) befunden (vgl. BayObLGZ 1984, 289.290).
  • OLG Frankfurt, 16.07.1997 - 20 W 240/97

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Nachlaßgerichts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 04.01.1991 - AR 1 Z 89/90

    Örtliche Zuständigkeit eines Nachlassgerichts; Belegenheit von Forderungen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts im Sorgerechtsverfahren

    ausgesprochen, daß sie sich für örtlich unzuständig halten (vgl. BayObLGZ 1984, 289/290).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z AR 35/96

    Zulässigkeit mehrerer Wohnsitze für ein Kind; Bestimmung der örtlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 09.03.1993 - 1 AR 7/93

    Zuständigkeit; Gericht; Staatliches Notariat; DDR

  • BayObLG, 08.12.1989 - AR 1 Z 134/89

    Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen einer Nachlaßsache; Unterstellung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht