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   BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81   

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BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81 (https://dejure.org/1982,5823)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81 (https://dejure.org/1982,5823)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1982 - BReg. 1 Z 141/81 (https://dejure.org/1982,5823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des elterlichen Ermessens in Ausbildungsfragen und Berufsfragen; Mißbrauch des Sorgerecht durch die Eltern bei einer Schulabmeldung ohne vorherige Aussprache mit der Schule und dem Kind; Notwendigkeit einer Anhörung der Beteiligten durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 634
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Denn das Erstbeschwerdegericht prüft nicht nur die Entscheidungsgründe des Gerichts des ersten Rechtszugs nach, sondern unterzieht das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich z.Zt. seiner Entscheidung darstellt, einer eigenen Beurteilung; es tritt durch die Beschwerde in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Gerichts des ersten Rechtszuges (BayObLGZ 1980, 215/219 m. Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler§ 25 FGG RdNr. 2, Jansen § 23 FGG RdNr. 11).

    In einem solchen Fall muß die Notwendigkeit einer abermaligen Anhörung im Beschwerdeverfahren bejaht werden (BayObLGZ 1980, 215/220; OLG Hamburg FamRZ 1981, 1105; Luthin FamRZ 1981, 111/115 f.).

  • BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80
    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Weil Sorgerechtsentscheidungen in besonderem Maße in die persönlichen Beziehungen eingreifen können, soll der Richter dadurch in die Lage versetzt werden, einen persönlichen Eindruck von dem Anzuhörenden zu gewinnen (Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNr. 2; BayObLGZ 1980, 202/205 und 215/218; vgl. Jansen § 12 FGG RdNr. 61).

    Vom Zweck und der Bedeutung der persönlichen Anhörung her gesehen (vgl. BayObLGZ 1980, 202/204 f.) genügte die Anhörung der Beteiligten durch den Vormundschaftsrichter den vorbezeichneten Erfordernissen nicht.

  • BayObLG, 25.09.1975 - BReg. 1 Z 55/75
    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Ob die Anhörung durch einen beauftragten Richter ausreichen wird, muß das Landgericht nach seinem Ermessen entscheiden (vgl. BayObLGZ 1956, 300/302; 1930, 215/221; BayObLG FamRZ 1975, 279 und 1976, 43/46; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 FGG RdNr. 86 e m.Nachw. bei FN 6 sowie Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNr. 4 m.Nachw. bei FN 2).
  • OLG Stuttgart, 19.03.1981 - 18 UF 384/80

    Elternvereinbarung; Zuständigkeit des Beschwerdegerichts; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    In einem solchen Fall muß die Notwendigkeit einer abermaligen Anhörung im Beschwerdeverfahren bejaht werden (BayObLGZ 1980, 215/220; OLG Hamburg FamRZ 1981, 1105; Luthin FamRZ 1981, 111/115 f.).
  • OLG Stuttgart, 24.09.1962 - 8 W 215/62
    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Die persönliche Anhörung soll über die Verwirklichung des rechtlichen Gehörs ( Art. 103 Abs. 1 GG ) hinaus der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung dienen (BT-Drucks. 8/2788 S. 72; vgl. auch BayObLGZ 1975, 142/147; OLG Stuttgart NJW 1963, 1161; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 86, Jansen RdNr. 59, je zu § 12 FGG).
  • BayObLG, 01.04.1971 - BReg. 1 Z 47/70
    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Während § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB immer eine gegenwärtige, zumindest nahe bevorstehende Gefahr der erheblichen Schädigung des leiblichen, geistigen oder seelischen Wohl des Kindes verlangt (BGH NJV 1956, 1434; BayObLGZ 1971, 114/121; BayObLG FamRZ 1977, 473/474; Senatsbeschluß vom 22.12.1981 - BReg. 1 Z 89/...), stellt § 1631 a Abs. 2 BGB auf eine vorherzusehende, aber sich erst in fernerer Zukunft ergebende Gefährdung ab (BT-Drucks. 8/2788 S. 50; Palandt Anm. 3 a, Soergel RdNr. 9, Belchaus RdNr. 12, je zu § 1631 a BGB ; Jans/Happe SorgeRG § 1631 a BGB Anm. 5).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Bevor die Beschwerdekammer aus diesem Grunde einen Sorgerechtsmißbrauch bejahte, hätte sie sich zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts - etwa durch Erholung eines jugendpsychologischen Sachverständigengutachtens (§ 15 FGG) oder einer Auskunft des Schuldirektors über den Leistungsstand der Schülerin - veranlaßt sehen müssen, zumal bei sorgfältigerÜberlegung nicht auszuschließen ist, daß weitere Ermittlungen des Landgerichts zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1974, 95/105; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG).
  • BayObLG, 19.11.1974 - BReg. 1 Z 34/74
    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Diese konnte, da sie das 14. Lebensjahr vollendet hat, gegen die nur befristete Aufhebung der Schulabmeldung selbständig das Beschwerderecht nach § 20 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 FGG ausüben (RGZ 60, 134/137; BayObLGZ 1974, 443/444; BayObLG DAVorm 1981, 897; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 34 a.E., Jansen RdNr. 23, je zu § 57 FGG).
  • BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund;

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Wenngleich die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts und des Ergebnisses der Ermittlungen dem Tatrichter obliegt, so kann das Rechtsbeschwerdegericht die Tatsachenwürdigung dahin nachprüfen, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) hat (BayObLGZ 1964, 94/100; 1976, 67/73 f.; Senatsbeschluß vom 25.2.1981 - BReg. 1 Z 10/81 Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNrn. 19, 43, je zu§ 27 FGG).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
    Wenngleich die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts und des Ergebnisses der Ermittlungen dem Tatrichter obliegt, so kann das Rechtsbeschwerdegericht die Tatsachenwürdigung dahin nachprüfen, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) hat (BayObLGZ 1964, 94/100; 1976, 67/73 f.; Senatsbeschluß vom 25.2.1981 - BReg. 1 Z 10/81 Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNrn. 19, 43, je zu§ 27 FGG).
  • RG, 09.02.1905 - IV 53/05

    Pflegschaft

  • BayObLG, 04.04.1975 - BReg. 3 Z 32/75
  • BayObLG, 20.11.1979 - BReg. 1 Z 74/79
  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

  • RG, 05.05.1930 - IV B 11/30

    Ist § 1629 BGB. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen geschiedenen Ehegatten

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
  • OLG Brandenburg, 27.05.1997 - 10 Wx 31/96

    Übergehen des Pflichtteilsberechtigten; Anfechtbarkeit eines Testamentes;

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  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Hierin liegt eine Gesetzesverletzung im Sinn von § 27 FGG , § 550 ZPO , weil eine Norm nicht berücksichtigt oder, übersehen wurde, der das" zu beurteilende Rechtsverhältnis untersteht oder unterstehen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 634 /635; Keidel/Kuntze Rdnr.24, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnr. 18, jeweils zu § 27).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2011 - 3 WF 148/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines minderjährigen Kindes gegen den teilweisen

    Auch er bejaht eine Beschwerdebefugnis des mindestens vierzehnjährigen Minderjährigen in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BayObLG (Beschl. v. 18.01.1982, BReg 1 Z 141/81, DAVorm 1982, 351, 354), die jedoch auch nur eine ablehnende Entscheidung nach § 1631a Abs. 2 a. F. BGB als besondere Eingriffsnorm zu § 1666 BGB zum Gegenstand hatte.
  • OLG Brandenburg, 18.12.1997 - 10 Wx 23/96

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins ; Beschwerdeberechtigung der

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  • OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97

    Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten

    Da das Gericht der Rechtsbeschwerde die Ermittlung nicht nachholen kann, muß die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zur anderweitigen Behandlung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen werden (Senat, FamRZ 1998, 59, 60; BayObLG, FamRZ 1982, 634, 637; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO., § 27, Rz. 66).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Eine Beschränkung der Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder wenn in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden worden ist (BayObLG FamRZ 82, 634/635; Jansen [2. Aufl.] § 21 FGG RdNr. 13, § 23 FGG RdNr. 3).
  • BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97

    Behinderung der Abschiebung durch verdecktes Kirchenasysl - Einstweilige

    d) Eine eigene Sachentscheidung über den Haftantrag der Ausländerbehörde ist dem Senat verwehrt, da die erforderliche mündliche Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG ) noch aussteht und durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht nachgeholt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 634, 637).
  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

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  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist in Antragsverfahren und in Verfahren, die von Amts wegen betrieben werden, zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden wurde (BayObLGZ 1960, 133/135; 1975, 34/35; 1988, 330/331; BayObLG FamRZ 1982, 634/635; Jansen FGG . 2. Aufl. § 21 Rn. 13; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 21 Rn. 7 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.11.1997 - 10 Wx 33/96

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde; Erteilung eines Erbscheins; Anwendbarkeit

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  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

  • BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98

    Erklärung eines Betroffenen, keine Beschwerde einlegen zu wollen, als endgültiger

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