Rechtsprechung
BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitere Beschwerde der Enkel der Erblasserin wegen der Erteilung eines Erbscheins an das Deutsche Rote Kreuz und die Caritas; Errichtung eines eigenhändigen Testaments nach Erbvertrag mit dem verstorbenen Ehemann; Verzicht der im Erbvertrag bedachten Söhne und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Augsburg - VI 1306/76
- LG Augsburg, 09.07.1986 - 5 T 4618/86
- BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Papierfundstellen
- DNotZ 1990, 53
- FamRZ 1989, 666
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Die Auslegung eines Erbvertrags obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen ebenso wie die Auslegung eines Testaments (vgl. hierzu BGHZ 80, 246 /249 [= MittBayNot 1982, 31 = DNotZ 1982, 323]). - BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59
Ersatzberufung bei Pflichtteilsverlangen
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß die im Einzelfall orientierte Auslegung den Vorrang hat (vgl. BGHZ 33, 60 /63; BayObLGZ 1961, 132 /138) und daß diese keine Zweifel hinsichtlich des gewollten Eintritts der Ersatzerbfolge ergibt. - BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
2. Die Entscheidung hält der rechtlichen Nachprüfung (§ 27 FGG, § 550 ZPO ) stand, weil eine zur Einziehung verpflichtende Unrichtigkeit des Erbscheins im Sinn von § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1982, 474 /475; BayObLG Rpfleger 1988, 413 ) nicht vorliegt.
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Der Richter ist auch an einen klar und eindeutig erscheinenden Wortlaut dann nicht gebunden, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht ( BGHZ 86, 41 /45 [= DNotZ 1984, 38 ]). - BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57
Bindung durch Erbvertrag
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Derartige Vorbehalte sind zulässig (vgl. BGHZ 26, 204 /208; BayObLGZ 1961, 204/210; Pa/andt/Edenhofer § 2289 Anm. la). - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt; nur in diesem Rahmen darf das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung letztwilliger Verfügungen nachprüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1988, 42 /47 m. w. Nachw.). - BayObLG, 29.06.1961 - BReg. 1 Z 13/61
Wirksamkeit eines nach einem notariellen Ehevertrag und Erbvertrag erstellten …
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
a) Ohne Rechtsfehler nimmt das Landgericht an, daß der Umfang der Bindungswirkung des Erbvertrags vom 21.6.1923 ( § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB , vgl. BayObLGZ 1961, 206 /210) der testamentarischen Erbeinsetzung nicht entgegensteht. - BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
2. Die Entscheidung hält der rechtlichen Nachprüfung (§ 27 FGG, § 550 ZPO ) stand, weil eine zur Einziehung verpflichtende Unrichtigkeit des Erbscheins im Sinn von § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1982, 474 /475; BayObLG Rpfleger 1988, 413 ) nicht vorliegt.
- OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine …
Unter Berufung auf eine Entscheidung des BayObLG (FamRZ 89, 666) äußerte sie die Ansicht, dies sei dann nicht der Fall, wenn der Erblasser die Ersatzberufung auf einen bestimmten Fall habe beschränken wollen.42 Die Beteiligte zu 5) hat für die von ihr vertretene Auffassung, dass die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann mit der testamentarischen Verfügung ausschließlich eine Nacherbenregelung für den Fall des Vorversterbens eines Schlusserben gewollt hätten, letztlich ausschließlich auf die Tatsache verwiesen, dass es sich vorliegend um ein notarielles Testament handele, in dem ausdrücklich nur dieser Fall geregelt worden sei, so dass schon ein Zweifel, der für die Anwendung von § 2097 BGB Voraussetzung sei, nicht vorliege und beruft sich für diese Auffassung auf den Beschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 18.01.1989 (Az. BReg 1 a Z 28/88, zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
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