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   BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96   

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BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96 (https://dejure.org/1997,6610)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 2Z BR 98/96 (https://dejure.org/1997,6610)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 2Z BR 98/96 (https://dejure.org/1997,6610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen, die auf einer Versammlung gefasst wurden, deren Einberufung von einem unbefugten Verwalter erfolgte

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum:Verwalterermächtigung zur gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümer; Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Verwalter; rückwirkende Heilung der Beauftragung des Rechtsanwalts; Bestellung des Verwalters als Angebot zum Abschluss des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im Eigentümerstreit - Zustandekommen des Verwaltervertrages durch Aufnahme der Verwaltertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Entgegen der Ansicht der Antragsteller kann die große Mehrheit der Wohnungseigentümer grundsätzlich über § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG hinaus den Verwalter durch Eigentümerbeschluß bevollmächtigen, sie in einem gerichtlichen Verfahren auf der Antragsgegnerseite gegen den von einem Wohnungseigentümer gestellten Antrag zu vertreten und mit der Vertretung auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BayObLGZ 1980, 154, 156 f.; 1988, 287, 289 f.; BayObLG WE 1990, 138; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1366; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 27 Rn. 31; Rn. 57 und 57a vor § 43).

    Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht eingeschränkt (BayObLGZ 1988, 287, 289 f.).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.1995 - 22 U 116/94
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Die Vertragspartner haben den Vertrag auch ohne dessen Beurkundung einvernehmlich durchgeführt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1246, 1247; Palandt/Heinrichs § 154 Rn. 5).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Anfechtung des Beschlusses zu TOP 2 20 bis 25 % des Gesamtvolumens der Jahresabrechnung (vgl. dazu die Anlage zum Schriftsatz der Antragsgegner vom 11.7.1996 und BayObLGZ 1979, 312 ff.), also 15.500 DM.
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Entgegen der Ansicht der Antragsteller kann die große Mehrheit der Wohnungseigentümer grundsätzlich über § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG hinaus den Verwalter durch Eigentümerbeschluß bevollmächtigen, sie in einem gerichtlichen Verfahren auf der Antragsgegnerseite gegen den von einem Wohnungseigentümer gestellten Antrag zu vertreten und mit der Vertretung auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BayObLGZ 1980, 154, 156 f.; 1988, 287, 289 f.; BayObLG WE 1990, 138; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1366; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 27 Rn. 31; Rn. 57 und 57a vor § 43).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Zwar ist die Versammlungsniederschrift - die Echtheit der der Abschrift zugrundeliegenden Urkunde wird von den Antragstellern offensichtlich nicht bestritten - nur eine Privaturkunde, die Beweis dafür erbringt, daß die in ihr enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben, d.h. daß diese oder einer von ihnen eine Versammlungsniederschrift mit diesem Inhalt abgefaßt haben; für die Richtigkeit ihres Inhalts kommt der Privaturkunde keine gesetzliche Beweiskraft zu (vgl. § 416 ZPO ; BayObLGZ 1984, 213, 216 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1990, 210, 211).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Zwar ist die Versammlungsniederschrift - die Echtheit der der Abschrift zugrundeliegenden Urkunde wird von den Antragstellern offensichtlich nicht bestritten - nur eine Privaturkunde, die Beweis dafür erbringt, daß die in ihr enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben, d.h. daß diese oder einer von ihnen eine Versammlungsniederschrift mit diesem Inhalt abgefaßt haben; für die Richtigkeit ihres Inhalts kommt der Privaturkunde keine gesetzliche Beweiskraft zu (vgl. § 416 ZPO ; BayObLGZ 1984, 213, 216 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1990, 210, 211).
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 106/90

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Sie sind damit für alle Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger bindend (§ 10 Abs. 3 WEG ) und können nicht Grundlage von Schadensersatzansprüchen gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter sein (BayObLGZ 1974, 86, 89; BayObLG NJW-RR 1992, 15 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 132, 139; KG NJW-RR 1991, 402 ).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Die Verfahrensführung kann rückwirkend genehmigt werden (vgl. § 43 Abs. 1 WEG , § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 551 Nr. 5 ZPO ; BayObLG WuM 1994, 292, 293).
  • KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90

    Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Sie sind damit für alle Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger bindend (§ 10 Abs. 3 WEG ) und können nicht Grundlage von Schadensersatzansprüchen gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter sein (BayObLGZ 1974, 86, 89; BayObLG NJW-RR 1992, 15 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 132, 139; KG NJW-RR 1991, 402 ).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.1987 - 3 W 53/87

    Beschluss über gerichtliche Vertretung durch Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
    Entgegen der Ansicht der Antragsteller kann die große Mehrheit der Wohnungseigentümer grundsätzlich über § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG hinaus den Verwalter durch Eigentümerbeschluß bevollmächtigen, sie in einem gerichtlichen Verfahren auf der Antragsgegnerseite gegen den von einem Wohnungseigentümer gestellten Antrag zu vertreten und mit der Vertretung auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BayObLGZ 1980, 154, 156 f.; 1988, 287, 289 f.; BayObLG WE 1990, 138; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1366; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 27 Rn. 31; Rn. 57 und 57a vor § 43).
  • BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Beschlussfähigkeit einer

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Ein derartiges Erfordernis wird auch nicht im Beschluss des Senats vom 18.3.1997 (WuM 1997, 396) aufgestellt.

    Die Bestimmung gilt in entsprechender Anwendung auch für die Verfahrensvertretung im Beschlussanfechtungsverfahren (BGH WUM 1997, 396; BayObLGZ 1988, 287/289; Bärmann/Merle § 27 Rn. 155 f.; Müller Rn. 501), ohne dass dadurch das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers, in einem bestimmten gerichtlichen Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, eingeschränkt wird.

    Wie der Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.3.1997 (WUM 1997, 396) ausgesprochen hat, fallen die durch die gemeinschaftliche Beauftragung entstehenden Kosten letzten Endes nur den Wohnungseigentümern zur Last, denen sie durch gerichtliche Entscheidung auferlegt sind (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 1431/1432).

  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Ferner ist die beschlossene "Fortsetzung des Verwaltervertrages mit der Beteiligten zu 5." nach Wortlaut und Sinn für den unbefangenen Betrachter als nächstliegend dahin auszulegen, dass davon nicht nur die Verlängerung des Vertrages, sondern als konstitutiver Bestandteil auch die Neubestellung des Verwalters (vgl. BGH NJW 2002, 3240, 3242; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 10) umfasst ist (vgl. BayObLG WuM 1997, 396).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Die beschlossene " Fortsetzung des Verwaltervertrages " ist nach Wortlaut und Sinn für den unbefangenen Betrachter als nächstliegend dahin auszulegen, dass davon nicht nur die Verlängerung des Vertrages, sondern als konstitutiver Bestandteil auch die Neubestellung des Verwalters (vgl. BGH NJW 2002, 3240, 3242; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 10) umfasst ist (vgl. Bay-ObLG WuM 1997, 396).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 25 T 29/05

    Streit um die beschlussgemäße Verpflichtung aller Wohnungseigentümer zur

    Die Bestimmung gilt in entsprechender Anwendung auch für die Verfahrensvertretung im Beschlussanfechtungsverfahren (Bundesgerichtshof WuM 1997, 396; BayObLG NZM 2001, 959).

    Die Verfahrensführung kann rückwirkend genehmigt werden (BayObLG WuM 1997, 396).

    Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht beeinträchtigt (BayObLG NZM 2001, 959; WuM 1997, 396).

  • LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08

    Beschluss zur Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts

    Grundsätzlich entsprechen Beschlüsse, die die Verwaltung bevollmächtigen, die Wohnungseigentümer in Verfahren gegen einen Antragsteller aktiv und passiv zu vertreten und einem Rechtsanwalt Vollmacht zu erteilen, ordnungsgemäßer Verwaltung (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; WuM 2004, 112).

    Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht berührt (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959).

    Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Wird in einem derartigen Fall der Verwalter ermächtigt, für die Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Beseitigungsanspruch mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten einer Klärung zuzuführen, stellt dies eine ordnungsmäßige Verwaltung dar (BayObLG ZMR 2002, 61; WuM 1997, 396; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 27 Rn. 140).
  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96

    Keine Urteilsergänzung bei fehlender Erwähnung eines Antrags - Beschwer bei

    Die Antragsteller beantragten, diesen Beschluß für ungültig zu erklären; der Antrag ist rechtskräftig abgewiesen (vgl. Senatsbeschluß vom 18.3.1997, 2Z BR 98/96 = LG München II 2 T 1671/96 = AG Garmisch-Partenkirchen UR II 214/94).

    Der Senat hat zudem begründeten Anlaß anzunehmen, daß der auf Zahlung von 1.600 DM gerichtete Antrag nur den Zweck verfolgte, im Falle der Abweisung der übrigen Anträge auf jeden Fall die für ein Rechtsmittel erforderliche Beschwer zu erreichen; einen entsprechenden Antrag gegen die weitere Beteiligte haben die Antragsteller auch in dem Verfahren 2Z BR 98/96 gestellt.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Für einen solchen Beschluss genügt die einfache Stimmmehrheit, falls nicht die Gemeinschaftsordnung etwas anderes festlegt (vgl. BayObLG NZM 2001, 959 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1997, 396).
  • AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fristgemäße Erhebung der

    2 Z 30/86">2 Z 30/86, Wohnungeigentümer 1989, 24-26; BayObLG, Beschluss vom 18.3.2019 97, 2 Z BR 98/96, WuM 1997, 396; BayOblG, WE 1988, 31:"über einen längeren Zeitraum").
  • OLG Hamburg, 22.06.2000 - 2 Wx 33/00

    Zustandekommen eines Verwaltervertrages

    Dabei enthält der Bestellungsakt mangels abweichenden Inhalts zugleich das Vertragsangebot an den Verwalter (BGH NJW 1980, 2466), das dieser durch Tätigwerden stillschweigend annimmt (BayObLG WuM 1997, 396).
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