Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14836
BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99 (https://dejure.org/1999,14836)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99 (https://dejure.org/1999,14836)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 3 ObOWi 32/99 (https://dejure.org/1999,14836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung einer Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 518 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99
    Das ist erst der Fall, wenn der verteidigte Betroffene der Verwertung einer solchen Aussage bis zu dem in § 257 Abs. 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG genannten Zeitpunkt ausdrücklich widersprochen hat (vgl. z.B. BGHSt 38, 214/225 f; OLG Oldenburg VRS 88, 286 ).
  • OLG Oldenburg, 05.10.1994 - Ss 425/94

    Verletzung des Belehrungsgebots; Widerspruch in Hauptverhandlung; Verwertung der

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99
    Das ist erst der Fall, wenn der verteidigte Betroffene der Verwertung einer solchen Aussage bis zu dem in § 257 Abs. 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG genannten Zeitpunkt ausdrücklich widersprochen hat (vgl. z.B. BGHSt 38, 214/225 f; OLG Oldenburg VRS 88, 286 ).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 2 (4) SsBs 253/16

    Bußgeldverfahren wegen fahrlässigen Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter

    Hat die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen Erfolg, erstreckt sich die Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen, dessen Rechtsbeschwerde im Falle ihrer Einlegung zulassungsbedürftig gewesen wäre, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass für diese ein Zulassungsgrund des § 80 Abs. 1 OWiG vorliegt (BayObLG, Beschluss vom 18.03.1999, 3 ObOWi 32/99).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Wenn nämlich ein nach Jugendstrafrecht verurteilter früherer Mitangeklagter gleichfalls Revision eingelegt hätte, so hätte diese keinen Erfolg, da sie in jedem Fall - unabhängig von sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen - wegen § 55 Abs. 2 JGG als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. mit gleicher Argumentation für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren BayObLG GewArch 1999, 333, 334).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 2 Ss 135/05

    Auswirkung der Revision eines erwachsenen Mitangeklagten auf den nach

    Dem entspricht es, dass das Bayerische Oberste Landesgericht für den Fall der Zulassungsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht bei dem Nichtrevidenten, dessen Rechtsbeschwerde zulassungsbedürftig ist, die Zulassungsvoraussetzungen prüft und die Erstreckung nach § 79 Abs. 3 OWiG, § 357 StPO ablehnt, wenn dessen Rechtsbeschwerde gem. § 80 OWiG nicht zuzulassen gewesen wäre (BayObLG GewArch 1999, 333).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 3 RBs 173/12

    Anordnung oder Zulassung der Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen

    Eine Erstreckung der Rechtsbeschwerde nach den vorgenannten Vorschriften auf einen mitverurteilten Betroffenen, dessen Rechtsbeschwerde (im Falle ihrer form- und fristgerechten Einlegung und Begründung) der Zulassung nach §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 OWiG bedurft hätte - dies ist angesichts der Höhe der verhängten Geldbuße bei dem Mitbetroffenen E der Fall -, findet nur dann statt, wenn die Rechtsbeschwerde zuzulassen gewesen wäre (BayObLG, Beschluss vom 18. März 1999 - 3 ObOWi 32/99 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht