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   BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03   

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BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03 (https://dejure.org/2004,3384)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.2004 - 1Z BR 44/03 (https://dejure.org/2004,3384)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 2004 - 1Z BR 44/03 (https://dejure.org/2004,3384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2065 Abs. 2, 2075, 2113 Abs. 1, 2136
    Testamentarische Verwirkungsklausel; konkludente Befreiung der Vorerben; unzulässige Bestimmung des Nacherben durch den Vorerben

  • Judicialis

    BGB § 2065 Abs. 2; ; BGB § 2075; ; BGB § 2113 Abs. 1; ; BGB § 2136

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2 § 2075 § 2113 Abs. 1 § 2136
    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Befreite Vorerbschaft; Nacherbe; Verwirkungsklausel; Unwirksamkeit einer Bestimmungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Sind die Formulierungen einer solchen Verwirkungsklausel wie hier unbestimmt, ist im Einzelfall durch Auslegung zu bestimmen, welches Verhalten des Bedachten die Verwirkungsfolge auslösen soll (vgl. BayObLGZ 1962, 47/56; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2075 Rn. 7; Staudinger/Otte BGB (2003) § 2074 Rn. 57; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2075 Rn.6; Erman/Schmidt BGB 10. Aufl. § 2074 Rn. 7; Bamberger/Roth/Litzenburger BGB § 2074 Rn. 5; AnwK-BGB/Beck § 2074 Rn. 16).

    Einen Ausschluss des Bedachten von der testamentarischen Begünstigung haben Angriffe des Bedachten gegen die letztwillige Verfügung in der Regel nur dann zur Folge, wenn diese eine Auflehnung gegen den wahren Willen des Erblassers darstellen und aus einem bewussten Ungehorsam gegen den Willen des Erblassers entspringen (BGH FamRZ 1985, 278/280; BayObLGZ 1962, 47/57; 1990, 58/62).

  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Dann müssen aber die Hinweise im Testament so genau sein, dass den Bedachten eine jede mit genügender Sachkunde ausgestattete Person bezeichnen kann, ohne dass deren Ermessen auch nur mitbestimmend ist (BGHZ 15, 199/202; BayObLG FamRZ 1991, 610/611).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95

    Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Das nach diesen Grundsätzen für die Auslösung der Verwirkungsklausel erforderliche "subjektive Element" (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 266/263) liegt nicht vor.
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Dann müssen aber die Hinweise im Testament so genau sein, dass den Bedachten eine jede mit genügender Sachkunde ausgestattete Person bezeichnen kann, ohne dass deren Ermessen auch nur mitbestimmend ist (BGHZ 15, 199/202; BayObLG FamRZ 1991, 610/611).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 und 2 ergibt schon daraus, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BayObLGZ 2000, 48/51; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Einen Ausschluss des Bedachten von der testamentarischen Begünstigung haben Angriffe des Bedachten gegen die letztwillige Verfügung in der Regel nur dann zur Folge, wenn diese eine Auflehnung gegen den wahren Willen des Erblassers darstellen und aus einem bewussten Ungehorsam gegen den Willen des Erblassers entspringen (BGH FamRZ 1985, 278/280; BayObLGZ 1962, 47/57; 1990, 58/62).
  • BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74

    Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Es genügt vielmehr, wenn der Befreiungswille im Testament selbst irgendwie zum Ausdruck kommt, wenn auch nur andeutungsweise oder versteckt (BGH FamRZ 1970, 192/193; BayObLGZ 1974, 312/314).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 122/83

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines Grundstücks - Auseinandersetzung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03
    Einen Ausschluss des Bedachten von der testamentarischen Begünstigung haben Angriffe des Bedachten gegen die letztwillige Verfügung in der Regel nur dann zur Folge, wenn diese eine Auflehnung gegen den wahren Willen des Erblassers darstellen und aus einem bewussten Ungehorsam gegen den Willen des Erblassers entspringen (BGH FamRZ 1985, 278/280; BayObLGZ 1962, 47/57; 1990, 58/62).
  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 1 U 69/13

    Testamentsauslegung: Stillschweigende Befreiung des Vorerben

    Es genügt, wenn der Befreiungswille im Testament irgendwie, wenn auch nur andeutungsweise oder versteckt, zum Ausdruck kommt (BayObLG, Beschluss vom 18. März 2004, 1Z BR 44/03 - zitiert in juris Rdn. 32; Grunsky, in: MünchKomm.-BGB, 5. Aufl., § 2136 Rdn. 2; Palandt/Weidlich, § 2136 Rdn. 5).
  • OLG München, 09.01.2019 - 31 Wx 39/18

    Testamentsauslegung bei Anordnung der Vorerbschaft

    Trifft das zu, können auch sonstige, außerhalb des Testaments liegende Umstände zu dessen Auslegung herangezogen werden (vgl. etwa BGH FamRZ 1970, 192; BayObLG FamRZ 2005, 65, 67; OLG Hamm FamRZ 2011, 1331; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 1. Auflage § 8 Rn. 36).
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314; Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13

    Grundbuch: Amtswiderspruch gegen Eintragung einer Miterbin

    Dies hat zur Folge, dass dann im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln ist, welches konkrete Verhalten sanktioniert wird (BGH, Urt. v. 24.06.2009 - IV ZR 202/07 - ZEV 2009, 459, 460 mit Anm. v. Kroppenberg; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urt. v. 06.08.2004 - 14 U 205/02 - ZEV 2005, 256; BayObLG, Beschl. v. 18.03.2004 -1 Z BR 44/03- FamRZ 2005, 65, 66; Palandt/Weidlich: BGB, 72. Aufl., 2013, § 2075, Rdnr. 7; Bamberger/Roth: BGB, 3. Aufl., 2012, § 2074, Rdnr. 5; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., 2013, § 2074, Rdnr. 30; Soergel/Loritz: BGB, 13. Aufl., § 2075, Rdnr. 6,7).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2005 - 14 Wx 2/05

    Erb- und Verfahrensrecht: Befreiung des zum Alleinerben eingesetzten Vorerben;

    Dies ist zwar - wie das Landgericht richtig ausgeführt hat - auch nicht erforderlich, vielmehr genügt es, wenn der Befreiungswille im Testament selbst irgendwie, wenn auch nur andeutungsweise oder versteckt, zum Ausdruck kommt (BGH, FamRZ 1970, S. 192 ff., 193; BayObLG, FamRZ 2005, S. 65 ff., 67 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.04.2010 - 15 Wx 234/09

    Auslegung eines Testaments bei Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

    Trifft das zu, so können auch sonstige, außerhalb des Testaments liegende Umstände zu dessen Auslegung herangezogen werden (vgl. etwa BGH FamRZ 1970, 192; BayObLG FamRZ 2005, 65, 67; Senat NJW-RR 1997, 453, 454).
  • OLG Hamm, 28.12.2010 - 15 Wx 454/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Vorerbschaft

    Trifft das zu, so können auch sonstige, außerhalb des Testaments liegende Umstände zu dessen Auslegung herangezogen werden (vgl. etwa BGH FamRZ 1970, 192; BayObLG FamRZ 2005, 65, 67; Senat NJW-RR 1997, 453, 454).
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