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   BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04   

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https://dejure.org/2005,11063
BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04 (https://dejure.org/2005,11063)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.2005 - 2Z BR 233/04 (https://dejure.org/2005,11063)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 2005 - 2Z BR 233/04 (https://dejure.org/2005,11063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 14; ; WEG § 15; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 14 § 15 § 22
    Anlage eines Teiches aufgrund Gemeinschaftsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Rückbauanspruchs; Zulässigkeit eines größeren als in der Gemeinschaftsordnung ausdrücklich erlaubten Teiches

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 744
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (st. Rspr.; vgl. z.B. BayObLG ZMR 2001, 832/833).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04
    Zwar ist es richtig, dass die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften Anwendung finden, wenn die Wohnungseigentümer vereinbart haben, dass sie so behandelt werden sollen, als liege eine Realteilung des Grundstücks vor (vgl. BayObLGZ 2001, 41/45).
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