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BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; WEG § 14 § 15 § 22
Anlage eines Teiches aufgrund Gemeinschaftsordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Rückbauanspruchs; Zulässigkeit eines größeren als in der Gemeinschaftsordnung ausdrücklich erlaubten Teiches
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 763/03
- LG München I, 23.11.2004 - 1 T 14749/04
- BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 744
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander
Auszug aus BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04
Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (st. Rspr.; vgl. z.B. BayObLG ZMR 2001, 832/833). - BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts
Auszug aus BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04
Zwar ist es richtig, dass die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften Anwendung finden, wenn die Wohnungseigentümer vereinbart haben, dass sie so behandelt werden sollen, als liege eine Realteilung des Grundstücks vor (vgl. BayObLGZ 2001, 41/45).