Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1499
BayObLG, 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67 (https://dejure.org/1967,1499)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67 (https://dejure.org/1967,1499)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1967 - RReg. 3a St 5/67 (https://dejure.org/1967,1499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 267
    Zur Täuschung im Rechtsverkehr

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1476
  • BayObLGSt 1967, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98

    Voraussetzungen der Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr

    »"Zur Täuschung im Rechtsverkehr" handelt ein Täter auch dann, wenn er in erster Linie einen außerrechtlichen Erfolg erstrebt, die Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs aber als sichere Folge seines Tuns voraussieht (Aufgabe von BayObLGSt 1967, 62).«.

    Die Revision weist insoweit allerdings in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht darauf hin, daß gegen das Vorliegen dieses Teils des subjektiven Tatbestandes im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGSt 1967, 62) Bedenken bestehen.

  • OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94

    Urkunde; Entstehungszeitpunkt; Hersteller; Herstellern einer unechten Urkunde;

    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob insoweit Absicht im engeren Sinne (überschießende Innentendenz) zu fordern ist (so z. B. Bay0bLG, NJW 1967, 1476) oder es ausreicht, daß der Täter allgemein den Gedanken verfolgt bzw. das sichere Wissen gehabt hat, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, daß irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (vgl. BGHSt 5, 149 [152] = NJW 1954, 320; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 267 Rdnr. 91 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht