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   BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96   

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https://dejure.org/1996,3512
BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3512)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 1Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3512)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 1Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - VI 867/93
  • LG München II - 2 T 5310/95
  • BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1415 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1112
  • Rpfleger 1996, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96
    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit eines zur Aufklärung des Sachverhalts angehörten Beteiligten (vgl. zur Zulässigkeit der Anhörung von Beteiligten BayObLG FamRZ 1994, 593, 594 und Keidel/Amelung § 12 Rn. 163) sowie der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (BayObLG FamRZ 1977, 263, 265 und NJW-RR 1991, 1098, 1100).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann daher nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, daß andere Schlüsse ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 177 m.w.N.; Keidel/Kuntze aaO.).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96
    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit eines zur Aufklärung des Sachverhalts angehörten Beteiligten (vgl. zur Zulässigkeit der Anhörung von Beteiligten BayObLG FamRZ 1994, 593, 594 und Keidel/Amelung § 12 Rn. 163) sowie der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (BayObLG FamRZ 1977, 263, 265 und NJW-RR 1991, 1098, 1100).
  • OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03

    Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen

    Ist ein gegenteiliger Wille des Erblassers feststellbar, so bleibt das frühere Testament (hier das vom 15. Juli 2001) widerrufen; es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1112; Palandt/Edenhofer aaO § 2257 Rdnr. 2).
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