Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5983
BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97 (https://dejure.org/1997,5983)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1997 - 1Z AR 31/97 (https://dejure.org/1997,5983)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1997 - 1Z AR 31/97 (https://dejure.org/1997,5983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts bei Doppelwohnsitz des ehelichen Kindes für die nach dem Tod des sorgeberechtigten Elternteils zu treffende Entscheidung über die elterliche Sorge; Begründung eines weiteren gewillkürten Wohnsitzes für das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts im Sorgerechtsverfahren - Doppelwohnsitz des Kindes - Vorsorgliche Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - X 54/97
  • AG Bamberg - 7 AR 77/97
  • BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.11.1988 - AR 1 Z 75/88

    Bestellung des Bruders zum Vormund eines Minderjährigen; Zuständiges Amtsgericht

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    Insbesondere kann der schriftlichen Erklärung der Mutter vom 11.2.1997 kein dahingehender Aufhebungswille (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 f.; BayObLG NJW-RR 1989, 262/263) entnommen werden.

    Auch für einen Minderjährigen kann ein Wohnsitz an mehreren Orten bestehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 262 /263), da § 11 BGB weder zwingendes Recht enthält, noch einen ausschließlichen Gerichtsstand begründet (vgl. MünchKomm/Gitter BGB 3. Aufl. Rn. 2, Soergel/Fahse BGB 12. Aufl. Rn. 12, jeweils zu § 11).

    cc) Da weder das Amtsgericht Ansbach noch das Amtsgericht Bamberg in der Sache im Sinn von § 4 FGG tätig geworden sind (vgl. BGH NJW-RR 1992, 258 ) und auch durch die Abgabeverfügung keine die örtliche Zuständigkeit begründende Vorbefassung gemäß § 4 FGG vorliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 262 /263), ist das gemäß § 5 FGG zuständige Gericht nach Zweckmäßigkeitserwägungen zu bestimmen (BayObLG aaO.).

  • BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85

    Wohnsitzbegründung; Gesetzliche Vertretung; Gebrechlichkeitspfleger;

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    Insbesondere kann der schriftlichen Erklärung der Mutter vom 11.2.1997 kein dahingehender Aufhebungswille (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 f.; BayObLG NJW-RR 1989, 262/263) entnommen werden.

    Der handschriftlichen Erklärung vom 11.2.1997, worin die Mutter für den Fall ihres Todes bestimmt, Daniel solle bei ihrer im Bezirk des Amtsgerichts Ansbach wohnhaften Schwester aufwachsen, entnimmt der Senat den rechtsgeschäftlichen Willen, für das Kind einen auf Dauer angelegten neuen örtlichen Lebensmittelpunkt zu begründen (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 f.).

  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 33/91

    Örtliche Zuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    cc) Da weder das Amtsgericht Ansbach noch das Amtsgericht Bamberg in der Sache im Sinn von § 4 FGG tätig geworden sind (vgl. BGH NJW-RR 1992, 258 ) und auch durch die Abgabeverfügung keine die örtliche Zuständigkeit begründende Vorbefassung gemäß § 4 FGG vorliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 262 /263), ist das gemäß § 5 FGG zuständige Gericht nach Zweckmäßigkeitserwägungen zu bestimmen (BayObLG aaO.).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, § 199 Abs. 1 und 2 Satz 2 FGG i.V.m. Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG zuständig (vgl. BayObLGZ 1989, 1/2 f.).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    Abgesehen davon, daß ein vor Erlaß der Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel unwirksam wäre (vgl. BGH NJW-RR 1990, 67 /68; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 51), erstreckt sich die Bindungswirkung einer Beschwerdeentscheidung nicht auf das Bestimmungsverfahren gemäß § 5 FGG (vgl. BayObLGZ 1981, 153/154 m.w.N.; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 22, Keidel/Kahl Rn. 6 und 29, jeweils zu § 5).
  • BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84

    Zweitwohnsitz; Zweiter; Wohnsitz; Kriterien; Grundsätze; Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    ausgesprochen, daß sie sich für örtlich unzuständig halten (vgl. BayObLGZ 1984, 289/290).
  • BayObLG, 07.12.1973 - BReg. 1 Z 81/73

    Entziehung der elterlichen Gewalt einer Mutter aufgrund wohl unsittlicher

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    aa) Einerseits teilt das minderjährige eheliche Kind kraft Gesetzes den im Bezirk des Amtsgerichts Bamberg gelegenen letzten Wohnsitz der sorgeberechtigten Mutter (§ 11 Satz 1 BGB ), da die elterliche Sorge bei der Scheidung der Eltern der Mutter übertragen wurde (§ 1671 BGB ) und das Kind diesen Wohnsitz auch nach dem Tod der Mutter beibehalten hat (vgl. BayObLGZ 1973, 331/334; BayObLG Rpfleger 1982, 378; Keidel Kuntze FGG 13. Aufl. § 36 Rn. 9b und 9h).
  • BayObLG, 29.04.1981 - Allg. Reg. 40/81
    Auszug aus BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97
    Abgesehen davon, daß ein vor Erlaß der Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel unwirksam wäre (vgl. BGH NJW-RR 1990, 67 /68; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 51), erstreckt sich die Bindungswirkung einer Beschwerdeentscheidung nicht auf das Bestimmungsverfahren gemäß § 5 FGG (vgl. BayObLGZ 1981, 153/154 m.w.N.; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 22, Keidel/Kahl Rn. 6 und 29, jeweils zu § 5).
  • OLG Dresden, 20.10.2000 - 10 ARf 29/00

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei dauerhafter Unterbringung eines

    Der personensorgeberechtigte Elternteil kann jedoch für das Kind einen gewillkürten Wohnsitz (§§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 1631 Abs. 1 BGB) an einem anderen Ort begründen (BayObLG, FamRZ 1999, 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht