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   BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 115/01   

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https://dejure.org/2001,7961
BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 115/01 (https://dejure.org/2001,7961)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.2001 - 3Z BR 115/01 (https://dejure.org/2001,7961)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 2001 - 3Z BR 115/01 (https://dejure.org/2001,7961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    KostO § 39; BGB § 741
    Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaf

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 39 Abs. 1 und 2; BGB § 741

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Auseinandersetzung; Miteigentümergemeinschaft; Grundstück

  • Judicialis

    KostO § 39 Abs. 1; ; KostO § 39 Abs. 2; ; BGB § 741

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 39 Abs. 1, 2; BGB § 741
    Bewertung der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft an einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    KostO § 39; BGB § 741
    Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaf

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1998 - II ZR 68/98

    Ordnungsgemäße Verwaltung einer zu einem Forst zusammengefaßten Vielzahl von

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 115/01
    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte (vgl. BGHZ 140, 63) bestand für jedes Grundstück eine selbständige Bruchteilsgemeinschaft.
  • BayObLG, 19.06.1997 - 3Z BR 200/97

    Inhalt der Anweisungsverfügung der vorgesetzten Dienstbehörde als

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 115/01
    Die Weisung an die beteiligte Notarin zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 156 Abs. 5 Satz 1 KostO) enthält zwar keine Angaben dazu, mit welchem Ziel die Entscheidung des Gerichts der weiteren Beschwerde herbeigeführt werden soll (vgl. zu diesem Zulässigkeitserfordernis BayObLG FGPrax 1997, 197).
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 3 Z 50/91

    Abgrenzung zwischen Auseinandersetzungs- und Austauschvertrag

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 115/01
    c) Der Beschluß des Senats vom 12.6.1991 (MittBayNot 1991, 271) betraf keine Realteilung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks, somit also keine Verfügung über einen gemeinschaftlichen Gegenstand im ganzen.
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