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   BayObLG, 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85   

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BayObLG, 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85 (https://dejure.org/1985,2909)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85 (https://dejure.org/1985,2909)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 1985 - BReg. 3 Z 62/85 (https://dejure.org/1985,2909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 13b Abs. 1 (a.F.); HGB § 13b Abs. 3 (a.F.)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 174
  • Rpfleger 1985, 487
  • BayObLGZ 1985, 272
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98

    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten

    Der Sitztheorie folgt die herrschende Auffassung im deutschen und französischen Recht (vgl. BGHZ 53, 181/183; 97, 269/271; BayObLGZ 1985, 272/279; Fuhrmann/Rittner/Schmidt-Leithoff GmbHG 3. Aufl. Einl. Rn. 269 je m.w.N.; Lutter/Hommelhoff GmbHG 14. Aufl. Einl. Rn. 23) während die im angloamerikanischen Rechtskreis beheimatete Gründungstheorie in Deutschland nur in der Literatur vertreten wird (vgl. Rittner/Schmidt- Leithoff aaO Rn. 27).

    b) Der Senat sieht nach nochmaliger Überprüfung keinen Anlaß, von der von ihm vertretenen Sitztheorie (vgl. BayObLGZ 1985, 272/279; 1992, 113/115) abzuweichen.

    Aus der Sitztheorie folgt aber, daß sie im Inland nicht als rechtsfähig anerkannt werden kann (BayObLGZ 1985, 272/280).

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 67/87

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Handelsregister

    Ein in dieser Weise eingelegtes Rechtsmittel ist an sich unzulässig, es sei denn, die Auslegung der Rechtsmittelerklärung ergibt, wer (Rechts-)Beschwerdeführer ist (BGHZ 8, 299; BayObLGZ 1985, 272/275; 1987 Nr. 50).

    Eine Anmeldung beinhaltet einen Antrag auf Eintragung in das Handelsregister (BayObLGZ 1985, 272/277; 1986, 253/257).

    Kann ein Rechtsmittel nur von allen Geschäftsführern gemeinschaftlich eingelegt werden (§ 20 Abs. 2 FGG ), so bewirkt die Rechtsmitteleinlegung von nur zwei Geschäftsführern grundsätzlich die Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BayObLG MDR 1982, 1030; BayObLGZ 1985, 272/273; 1986, 289/291 - zum Vereinsrecht - Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. § 20 RdNr.55; Jansen FGG 2.Aufl. § 128 RdNrn. 9, 33).

  • BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
    Eine solche Gesellschaft ist zwar mit einer deutschen GmbH vergleichbar ( BayObLGZ 1985, Nr. 50 = WM 1985, 1202 = Betr 1985, 2670; Scholz-Winter , GmbHG, 6. Aufl., Einl. Rdnr. 191; Fischer-Lutter , GmbHG, 11. Aufl., § 12 Rdnr. 10; Schmitthoff , Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Großbritannien, in: ZGR Sonderheft, Die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland, S. 129); in einzelnen Beziehungen bestehen aber Unterschiede und Gegensätze (vgl. dazu z. B. Schmitthoff , S. 129).

    Sie ist vom zuständigen "registrator" in Cardiff in das Gesellschaftsregister eingetragen worden; die hierbei ausgestellte Gründungsbescheinigung (certificate of incorporation) erbringt nach englischem Recht vollen Beweis, daß die Gesellschaft als juristische Person entstanden ist (vgl. den dieselbe Gesellschaft betreffenden Beschluß des Senats , BayObLGZ 1985 Nr. 50 = WM 1985, 1202 = Betr 1985, 2670).

  • BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92

    Auflösung einer GmbH durch Verlegung des Sitzes in ein anderes EG-Mitgliedsland

    c) Der Senat sieht auch nach erneuter Überprüfung keinen Anlass, die von ihm schon bisher vertretene Sitztheorie (vgl. BayObLGZ 1985, 272/279) aufzugeben.

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18.9.1986 (BayObLGZ 1986, 351) nach der Feststellung, dass der EuGH ersichtlich davon ausgehe, Art. 58 EWGV sei unmittelbar geltendes Recht (BayObLG aaO S.360; anders noch, nämlich nur Programmsatz BayObLGZ 1985, 272/281), Zweifel daran geäußert, ob nicht Art. 58 EWGV für seinen Regelungsbereich die Anwendung der Gründungstheorie erfordere.

  • BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86

    Anmeldung der Zweigniederlassung einer englischen "private limited company"

    "... Aus § 13 b Abs. 3 HGB folgt, daß die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Handelsgesellschaft grundsätzlich wie eine inländische Hauptniederlassung behandelt wird (BayObLGZ 1985, 272/278 m. w. N. [Abdruck der Leitsätze unter II (220) 300 b]).

    Eine britische "private limited company« ist mit einer deutschen GmbH vergleichbar (BayObLGZ 1985, 272/276; 1986, 61/65 [Teilabdruck Ä zur Beteiligung einer private limited company als Komplementärin an einer KG Ä hier unter II (210) 339 a-b, m. weit.

  • BayObLG, 15.01.2004 - 3Z BR 227/03

    Auslegung einer Beschwerde im Vereinsrecht

    Eine Beschwerdeschrift muss die Person des Beschwerdeführers bezeichnen (BGHZ 8, 299; BayObLGZ 1985, 272/275).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02

    Bestimmung der Zuständigkeit - internationale Zuständigkeit der

    Dieser satzungsmäßige Sitz wird aber, da für die Schlüssigkeitsprüfung die Behauptung der Antragstellerin zugrunde zu legen ist, dass sich der effektive Verwaltungssitz der Antragsgegnerin zu 3 im Inland befindet, nach der herrschenden Sitztheorie (BGHZ 97, 269/271 f.; BayObLGZ 1985, 272/279 f.; Wieczorek/Schütze/Hausmann Rn. 15 ff.; Stein/ Jonas/Schumann Rn. 10 jeweils zu § 17) nicht anerkannt.
  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des

    Da ihr schließlich auch die Beibringung der Art der Nachweismittel überlassen ist, steht es ihr frei, nur solche Unterlagen vorzulegen, an denen ein Geheimhaltungsinteresse ihrerseits nicht besteht (vgl. auch BayObLGZ 1985, 272 , das ohne weiteres von der Nachweispflicht der Anmeldenden hinsichtlich der tatsächlichen Umstände ausgeht, die für eine Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit im Inland erforderlich sind).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 22 U 219/97

    Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Das ist bewiesen durch die gefaxte Kopie der Gründungsbescheinigung (certificate of incorporation) vom 08.07.1983, die im Original schon vollen Beweis für die Rechtsfähigkeit der Klägerin erbringen würde (vgl. BayObLG, WM 1985, 1202, 1203), und den beglaubigten Auszug des Gesellschaftsregisters (company registry) beim Companies House in Cardiff/England, betreffend die Klägerin.
  • OLG München, 06.05.1986 - 5 U 2562/85

    Vorgehen nach Sitztheorie bei späterer Verlegung des Verwaltungssitzes; Pflicht

    c) Soweit erkennbar, liegen den meisten Entscheidungen, insbesondere auch BGHZ 53, 181/183, durchweg Fälle zugrunde, in denen von vornherein oder unmittelbar nach Gründung (BayObLGZ 1985, 272 ff und OLG Nürnberg vom 7.6.1984, WM 1985, 259) sich der tatsächliche Verwaltungssitz der nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft nicht bzw. nicht mehr im Gründungsland sondern in Deutschland befunden hat, also Fälle, in denen bereits die Gründung im Ausland einen Scheinakt darstellte.
  • LG Wiesbaden, 08.06.2005 - 12 T 5/05

    Voraussetzungen der Anmeldung der Zweigniederlassung einer englischen Limited zum

  • OLG Zweibrücken, 19.10.1992 - 3 W 58/92

    Rückforderung der zum Handeslregister eingereichten Unterlagen durch den Notar

  • LG Traunstein, 09.02.1998 - 8 T 98/98

    Prüfungsbefugnis des Grundbuchamtes über tatsächlichen Verwaltungssitz

  • LG Düsseldorf, 25.06.1985 - 25 T 111/83

    Kein Vorbescheid bei Antrag auf Erteilung eines Heimstättenfolgezeugnisses

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