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   BayObLG, 18.08.1969 - BReg. 2 Z 25/69   

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BayObLG, 18.08.1969 - BReg. 2 Z 25/69 (https://dejure.org/1969,9031)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1969 - BReg. 2 Z 25/69 (https://dejure.org/1969,9031)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1969 - BReg. 2 Z 25/69 (https://dejure.org/1969,9031)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Investment" als zulässiger Teil der Firma einer GmbH; Fehlende Eigenschaft als Kapitalanlagegesellschaft; Bildung einer Firma aus dem Namen eines ausländischen Gesellschafters; § 144 Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 55
  • BayObLGZ 1969, 215
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 03.07.1970 - 1 REMiet 1/70
    Der Beklagten kann es nicht zugemutet werden, ihre bisherige eigene und persönliche Haushaltsführung aufzugeben (LG Wuppertal, MDR 1965, 139; LG Düsseldorf, MDR 1970, 55; anders AG Hagen, ZMR 1965, 272; Hoffmann, MDR 1965, 172).
  • BayObLG, 23.02.1989 - BReg. 3 Z 136/88

    Der Begriff "Treuhand" als Bestandteil der Firma einer GmbH

    Wird die Gesellschaft trotz dieses Mangels im Handelsregister eingetragen, so ist sie wirksam entstanden, da Ä im Gegensatz zur früheren Rechtslage (vgl. BayObLGZ 1969, 215) Ä ein Nichtigkeitsgrund (§ 75 GmbHG ) nicht vorliegt.

    Soweit die Voraussetzungen der §§ 144, 144 a FGG vorliegen, enthalten diese Bestimmungen abschließende Regelungen und verdrängen § 142 FGG ; diese Vorschrift wird regelmäßig durch die spezielleren Vorschriften ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1969, 215).

  • OLG Köln, 12.12.2001 - 2 Wx 62/01

    Amtslöschung eines fehlerhaften Gesellschafterbeschlusses; Erledigung der

    Insoweit enthält § 144 FGG eine speziellere Regelung, welche in der Regel die Anwendung des § 142 FGG ausschließt (Senat, Beschluß vom 2. November 2000, 2 Wx 53/00; BayObLGZ 1969, 215 [219]; OLG Hamm, OLGZ 1979, 313 [317]; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 548 [549]; Winkler in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 144 Rdnr. 5; Jansen, FGG, 2. Auflage 1970, § 142 Rdnr. 1; § 144 Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 347/00

    Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens gegen die Eintragung

    Bei § 144 Abs. 2 FGG handelt es sich nach allgemein anerkannter Auffassung um eine Sondervorschrift, die zu einer Einschränkung der Löschungsvoraussetzungen führt und deshalb den Rückgriff auf die weiter gefaßte Vorschrift des § 142 FGG ausschließt (BayObLGZ 1969, 215; Senat OLGZ 1994, 415, 416 = NJW-RR 1994, 548, 549; Keidel/Winkler, FG, 14. Aufl., § 144, Rdnr. 1).
  • OLG Hamm, 19.08.1996 - 15 W 127/96

    Prüfungsbefugnis des Registergerichts bei Sitzverlegung

    Nur wegen der in diesen Vorschriften genannten Satzungsmängel kommt eine Amtslöschung bzw. ein Feststellungsverfahren in Betracht ( BayObLGZ 1969, 215, 219; NJW-RR 1989, 867 = MittRhNotK 1989, 867 ; BaumbachlSchulze-Osterloh, 16. Aufl., Anh. § 77 GmbHG , Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - 3 W 101/76

    Wohnungseigentum

    Das dem Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeräumte Ermessen, mündlich zu verhandeln oder das Verfahren schriftlich zu führen, ist durch § 44 Abs. 1 WEG zumindest dahin eingeschränkt, daß die mündliche Verhandlung in der Regel zur Pflicht gemacht ist (vgl. dazu Bärmann, a.a.O., § 44 Randr. 2, KG Rpfl 1972, 62 = WM 1972, 711; KG OLGZ 1970, 198, 200; OLG Stuttgart, NJW 1974, 2137; …
  • KG, 29.03.1974 - 1 W 811/72

    Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung ;

    Die Stellung der Beteiligten zu 2) als Verfahrensbeteiligte nach § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist nicht dadurch beendet worden, daß sie im Laufe des Verfahrens ihr Wohnungseigentum veräußert und dadurch für die Zukunft aus der Wohnungseigentümerschaft ausgeschieden ist (vgl. dazu Senat in OLGZ 1970, 198 = NJW 1970, 330; BGHZ 44, 43 = NJW 1965, 1763; Bärmann, WEG 2. Aufl., § 43 Rdn. 48).
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