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   BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81   

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https://dejure.org/1981,2346
BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81 (https://dejure.org/1981,2346)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81 (https://dejure.org/1981,2346)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 1981 - RReg. 4 St 189/81 (https://dejure.org/1981,2346)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässige; Tötung; Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Heroin; Alkohol; Tabletten; Kausalität

Papierfundstellen

  • StV 1982, 73
 
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  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79

    Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81
    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).

    Tritt nach dem wirklichen Geschehensablauf der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorhersehbar ist (BGH Urteil vom 31.7. 1979 a.a.O.).

  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81
    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).

    Grundlage für die Beurteilung der Voraussehbarkeit im vorliegenden Fall ist deswegen die Feststellung des tatsächlichen Verlaufs, nämlich ob der Tod des X. nur durch das Zusammenwirken von Heroineinspritzung, Alkoholgenuß und Tabletteneinnahme eintrat oder ob allein schon die Heroinzuführung tödlich war und die Wirkung von Alkohol und Tabletten lediglich den Geschehensablauf beschleunigte (vgl. BGH Urteile vom 31.7. 1978 und 3.6. 1980 a.a.O.).

  • OLG Celle, 17.05.1979 - 3 Ss 429/78
    Auszug aus BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81
    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).
  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81
    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81
    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).
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