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BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 47 Abs. 1
Betäubungsmittelstrafrecht: Kurzfristige Freiheitsstrafe bei BtM-Verstoß zum Eigenverbrauch
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90
Haschisch; Haschischpfeife; Kokain ; Besitz; Kontakt; Geboten; Erforderlich; …
Auszug aus BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95
Mit der Verwendung des Begriffs der Unerläßlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit dem des "Erforderlichseins" (Senatsbeschluß vom 21.1.1991 RReg. 4 St 219/90). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Auszug aus BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95
Dieser unterschiedliche Unrechtsgehalt ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BayObLGSt 1988, 62/70) und fällt demgemäß auch bei der Frage ins Gewicht, ob nach § 47 StGB eine kurze Freiheitsstrafe zu verhängen ist. - BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88
Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen
Auszug aus BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95
Die Gründe des angefochtenen Urteils lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob sich das Landgericht im klaren war, daß die Verhängung der Freiheitsstrafe von drei Monaten nur in Betracht kam, wenn dies unerläßlich war (zu den Voraussetzungen für die Annahme der Unerläßlichkeit vgl. BayObLGSt 1988, 109/110/111). - OLG Hamm, 12.08.1985 - 1 Ss 887/85
Auszug aus BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95
Dieser Annahme steht entgegen, daß in den Urteilsgründen unmittelbar vor der Anführung dieses Paragraphen eine rechtliche Voraussetzung für die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe genannt worden ist, die nicht der Fassung des Gesetzes entspricht (OLG Hamm wistra 1986, 30/31).
- BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Konsum und …
Dieser unterschiedliche Unrechtsgehalt ist nicht nur bei der konkreten Strafbemessung, sondern auch bereits bei der Bewertung heranzuziehen, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe unerläßlich ist (vgl. Senatsentscheidung vom 18.9.1995 - 4St RR 189/95 -).