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   BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02   

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BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02 (https://dejure.org/2002,1206)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.2002 - 3Z BR 127/02 (https://dejure.org/2002,1206)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 (https://dejure.org/2002,1206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 69f Abs. 1; ; FGG § 70h Abs. 1; ; FGG § 70m; ; UnterbrG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes Rechtsschutzbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung; Erledigung während des Beschwerdeverfahrens; Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit; Erledigung in der Hauptsache; Effektiver Rechtsschutz; Freiheitsbeschränkung

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XIV 320/01
  • LG Bayreuth - 44 T 1/2
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 281
  • FamRZ 2003, 190 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 190 (Ls.)\f0
  • BayObLGZ 2002, 304
  • BayObLGZ 2002, 304\f1
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. zuletzt, BVerfG NJW 2002, 2456; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    Die Gerichte dürften deshalb in einem solchen Fall das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nicht verneinen, es ändere sich lediglich der Verfahrensgegenstand (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456/2457 m. w. N. für den Fall der Abschiebungshaft).

    Das Beschwerdegericht habe bei einem entsprechenden Feststellungsbegehren daher nur darüber zu entscheiden, ob die Unterbringung im Zeitpunkt der Erledigung rechtswidrig gewesen sei (vgl. Demharter FGPrax 2002, 137/138), wobei stillschweigend die Nichtberücksichtigung des erledigenden Ereignisses vorausgesetzt wird.

    Das Bundesverfassungsgericht hat, wie bereits dargelegt, wiederholt ausgesprochen, dass der Betroffene auch nach Beendigung der Freiheitsentziehung ein schutzwürdiges Interesse an der Prüfung hat, ob die Freiheitsentziehung auf der Grundlage der sie anordnenden gerichtlichen Entscheidungen verfassungsgemäß war (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2002, 2456).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    bb) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch zwischenzeitlich wiederholt ausgesprochen (vgl. nur BVerfGE 58, 208/219; NJW 1998, 2432; NJW 2002p 2456), dass der Betroffene auch nach Beendigung einer Freiheitsentziehung ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung habe, ob die Freiheitsentziehung auf der Grundlage der sie anordnenden gerichtlichen Entscheidungen verfassungsgemäß gewesen sei.

    So ist etwa, im Gegensatz zu anderen Verfahrensmängeln, ein Verstoß gegen das Gebot der Anhörung gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nicht für die Vergangenheit heilbar (vgl. BVerfGE 58, 208/222; BayObLGZ 2000, 220/224).

    Der Eingriff in die persönliche Freiheit ist damit weder verfahrensfehlerhaft noch rechtswidrig; die angeordnete vorläufige Unterbringung trägt nicht den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung (vgl. BVerfGE 58, 208/223 zu dem anders gelagerten Sachverhalt der vom Gericht unterlassenen Anberaumung eines Anhörungstermins).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 NJW 1999, 1789 und 2001, 352/354, jeweils m. w. N.).

    Zwar setzt auch insoweit das hohe Rechtsgut der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; BayObLGZ 1999, 216/217 und 2001, 352/354).

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur auf Rechtsfehler überprüfen, also darauf hin, ob der Tatrichter die betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zu Stande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 1999, 216/218 = NJW 2000, 881).

    Zwar setzt auch insoweit das hohe Rechtsgut der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; BayObLGZ 1999, 216/217 und 2001, 352/354).

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter aaO), bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer kurzfristigen Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.

    bb) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch zwischenzeitlich wiederholt ausgesprochen (vgl. nur BVerfGE 58, 208/219; NJW 1998, 2432; NJW 2002p 2456), dass der Betroffene auch nach Beendigung einer Freiheitsentziehung ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung habe, ob die Freiheitsentziehung auf der Grundlage der sie anordnenden gerichtlichen Entscheidungen verfassungsgemäß gewesen sei.

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Diese Anhörung war notfalls durch einen Bereitschaftsrichter durchzuführen (vgl. BVerfG Beschluss vom 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00; BayObLGZ 2000, 220/224).
  • BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Sexualstraftäters in einer

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Zwar setzt auch insoweit das hohe Rechtsgut der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; BayObLGZ 1999, 216/217 und 2001, 352/354).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 NJW 1999, 1789 und 2001, 352/354, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.09.2001 - 19 W 78/01

    Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes i.R.e. durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Auch das Oberlandesgericht Hamm (19. Zivilsenat) hat in einem vergleichbaren Fall auf die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Anordnung im Zeitpunkt ihres Erlasses abgestellt und bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit berücksichtigt, dass die gebotene Anhörung zunächst unterblieben, wenn auch später nachgeholt worden war (Beschluss vom 14.9.2001 19 W 78/01 FGPrax 2001, 263; vgl. auch OLG Karlsruhe InfAuslR 2001, 179).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
    Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl, BayObLGZ 1997, 142/145) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 UnterbrG vorliegen, und konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen würde (vgl. BayObLGZ 1999, 267/269).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

  • OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Diese von einem Teil der Rechtsprechung zuerst für den Bereich der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung entwickelte Ansicht (BayObLGZ 2002, 304 ; BayObLG, NJW-RR 2004, S. 8 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 -, in JURIS; OLG Hamm, BtPrax 2001, S. 212 ; Pfälz.
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Wendet sich ein Betroffener mit der Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff = FGPrax 2002, 281; BayObLG BtPrax 2003, 184; OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).

    Es müssen demnach konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahren für den Betroffenen im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB bestehen und sich mit Wahrscheinlichkeit verwirklichen würden, wenn bis zur endgültigen Entscheidung gewartet wird (vgl. BayObLGZ 1999, 267/269; BayObLGZ 2002, 304; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70 h Rn. 4).

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, dass in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456.ff.; BayObLGZ 2002, 304 ff.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. hierzu BayObLGZ 2002, 304 ff.).

    Legt er ohne nähere Angaben sofortige Beschwerde ein, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, dass er nur die Aufhebung der Genehmigung und Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. BayObLGZ 2002, 304/310).

  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Allerdings kann ein Beschwerdeführer nach einer Erledigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran haben, deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLGZ 2002, 304 = FG Prax 2002, 281).

    Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Dennoch fehlt der sofortigen Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Der Umfang der vorzunehmenden Prüfung wird dabei durch den Beschwerdeantrag des Betroffenen bestimmt (BayObLGZ 2002, 304 = FGPrax 2002, 281 ff.).

    Legt er ohne nähere Angaben sofortige Beschwerde ein, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, dass er nur die Aufhebung der Haftanordnung und Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 310; NJW-RR 2004, 8, 9).

  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Dennoch fehlt der sofortigen weiteren Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    (4) Jedoch musste das Landgericht in seinem Beschluss vom 17.8.2005 diesen Fragen nicht nachgehen, soweit es in seinen Hilfserwägungen in einer vertretbaren und vom Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen insoweit nicht gerügten Auslegung die Prüfung der Rechtmäßigkeit auf den Genehmigungsbeschluss beschränkt hat (vgl. insoweit auch BayObLGZ 2002, 304/313 = FGPrax 2002, 281/284).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

  • BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04

    Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung

  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

  • OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05

    Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des

  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 87/06

    Zum Verfahren bei Unterbringung - Anforderungen an Begutachtung und Anhörung des

  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03

    Feststellungsinteresse des vormals Betreuten nach Aufhebung einer

  • BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03

    Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher

  • OLG München, 18.05.2005 - 33 Wx 13/05

    Versäumung der Beschwerdefrist im Unterbringungsverfahren bei zumutbarer

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03

    Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines

  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

  • BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber

  • BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04

    Verwalter in Wohnungseigentumssachen als Verfahrensstandschafter bei

  • BayObLG, 25.06.2003 - 3Z BR 115/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung bei zivilrechtlicher Unterbringung durch einen

  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02

    Sofortige weitere Beschwerde in Unterbringungssachen - Hauptsacheerledigung und

  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

  • LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04

    Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige

  • LG Neuruppin, 01.11.2006 - 5 T 391/06

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Feststellungsantrag, Beschwerde,

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