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   BayObLG, 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90   

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https://dejure.org/1990,3295
BayObLG, 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90 (https://dejure.org/1990,3295)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90 (https://dejure.org/1990,3295)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - RReg. 5 St 92/90 (https://dejure.org/1990,3295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbsthilferecht; Notwehrrecht; Gaststättenpersonal; Gast; Personalien; Bezahlung; Verteidigungsreaktionen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Selbsthilferecht des Bedienungspersonals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 229; StGB § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Festhalten eines Zechprellers: Kein Selbsthilferecht bei fehlendem Zahlungsanspruch wegen Rücktritts vom Kaufvertrag aufgrund mangelhafter Speise - Ungerechtfertigtes Festhalten begründet Angriff auf Fortbewegungsfreiheit

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 934
  • NStZ 1991, 133
  • JR 1991, 518
  • BayObLGSt 1990, 113
  • BayObLGSt 1990, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90
    Dazu war sie jedoch nicht befugt, da auch ein wegen eines bestehenden Anspruchs gegebenes Selbsthilferecht in der Regel nur zu einer vorläufigen Sicherung, nicht aber zu einer Befriedigung dieses Anspruchs führen darf (BGHSt 17, 87, 89, LK StGB 10. Aufl., Vor § 32 Rdn. 158; Palandt § 230 Rdn. 2).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90
    Für die Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte eine schonendere Art der Verteidigung hätte wählen können und müssen (s. hierzu BGHSt 27, 336, 337; 24, 356 f.; Dreher/Tröndle § 32 Rdn. 16 ff., 18 ff.; § 33 Rdn. 2), könnten auch Feststellungen zum Alter der Nebenklägerin und zum Kräfteverhältnis der beiden beteiligten Personen veranlaßt sein.
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90
    Für die Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte eine schonendere Art der Verteidigung hätte wählen können und müssen (s. hierzu BGHSt 27, 336, 337; 24, 356 f.; Dreher/Tröndle § 32 Rdn. 16 ff., 18 ff.; § 33 Rdn. 2), könnten auch Feststellungen zum Alter der Nebenklägerin und zum Kräfteverhältnis der beiden beteiligten Personen veranlaßt sein.
  • OLG Karlsruhe, 08.06.1979 - 3 Ss 113/79

    Fahrausweiskontrolle; Straßenbahnverkehr; Omnibusverkehr; Betriebspersonal;

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1990 - RReg. 5 St 92/90
    Zur Sicherung dieses Anspruchs hätte die Nebenklägerin daher den Angeklagten gemäß § 229 BGB festhalten dürfen (s. hierzu Münchner Kommentar § 229 Rdn. 2; Palandt § 242 Anm. 3, Einl. vor § 241 Anm. 1 e; OLG Hamburg MDR 1969, 759 ; OLG Karlsruhe VRS 58, 393 f.; Volk in JR 1980, 251 f.).
  • AG Düsseldorf, 27.06.2008 - 119 Cs 941/07

    Nötigung bei Festhalten zur Erlangung von Personalien zur Durchsetzung

    Ein solches Recht ergibt sich aus § 229 BGB (vgl. BayObLG in NJW 1991, S. 934, 935 sowie AG Grevenbroich in NJW 2002, S. 1060, 1061).
  • LG Deggendorf, 14.12.2000 - 1 O 480/00
    Es genügt vielmehr, wenn der Namensträger durch den anderweitigen Gebrauch seines Namens mit bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Verbindung gebracht wird, mit denen er nichts zu tun hat (st. Rspr. des GBH, z.B. NJW 1991, 934 m.w.N.).
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