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   BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04   

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https://dejure.org/2004,10599
BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04 (https://dejure.org/2004,10599)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 3Z BR 224/04 (https://dejure.org/2004,10599)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 3Z BR 224/04 (https://dejure.org/2004,10599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 15; ; KostO § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12 § 15; KostO § 16
    Niederschlagung von Auslagen für Sachverständigen im Wohnungseigentumsverfahren wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslagen für einen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einforderungsmöglichkeit von Sachverständigenkosten durch Kostenansatz; Zulässigkeit eines Kostenansatzes bei Nichtvorliegen einer Kostenentscheidung; Geltung des § 12 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86

    Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04
    Das Gericht muss zwar die Erforderlichkeit des Zeitaufwands nachprüfen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1470/1471), darf aber von der Richtigkeit des vom Sachverständigen angegebenen Zeitaufwands ausgehen, wenn dieser nicht im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. SchlHOLG JurBüro 1989, 1173/1175; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43/44).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 10 WF 5/95
    Auszug aus BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04
    Das Gericht muss zwar die Erforderlichkeit des Zeitaufwands nachprüfen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1470/1471), darf aber von der Richtigkeit des vom Sachverständigen angegebenen Zeitaufwands ausgehen, wenn dieser nicht im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. SchlHOLG JurBüro 1989, 1173/1175; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43/44).
  • BayObLG, 21.06.1994 - 3Z BR 141/94

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04
    Ein solcher Kostenansatz steht jedoch unter dem Vorbehalt der endgültigen Kostenentscheidung nach § 47 WEG (vgl. BayObLG JurBüro 1989, 1581/1582; BayObLGZ 1994, 188/191; Bärmann/Pick WEG 15. Aufl. § 48 Rn. 1; Bub/Wenzel WEG § 48 Rn. 4).
  • BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97

    Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04
    Die Höhe der Entschädigung eines Sachverständigen bemisst sich grundsätzlich nach dem für die sachgemäße Beantwortung der Beweisfrage objektiv erforderlichen Zeitaufwand (§ 3 Abs. 2 ZSEG; vgl. BayObLGZ 1997, 353/354).
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Somit ist die Höhe der Verfahrenspflegervergütung bzw. des Aufwendungsersatzes im Kostenansatzverfahren eigenständig zu überprüfen (vgl. allgemein BVerfG NJW 1970, 853/854; für den Rückgriff bei Sachverständigenentschädigung zuletzt Senatsbeschluss vom 18.11.2004, Az. 3Z BR 224/04 und Korintenberg/Lappe § 137 Rn. 14 und 15).
  • OLG München, 03.08.2006 - 32 Wx 122/06

    Kostenhaftung des Veranlassers bei unklarer Urheberschaft des Beschwerdeführers -

    Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne dieser Vorschrift liegt nämlich nur vor, wenn ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. Korinteberg/Bengel/ Tiedtke KostO 15. Aufl. § 16 Rn. 2 m. w. N., zuletzt Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. November 2004, Az: 3Z BR 224/04).
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