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   BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92   

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https://dejure.org/1992,3777
BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92 (https://dejure.org/1992,3777)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1992 - 1St RR 227/92 (https://dejure.org/1992,3777)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1992 - 1St RR 227/92 (https://dejure.org/1992,3777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa; Hinweispflichten; Hinweis; Protokoll; Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 567
  • NZV 1993, 201
  • Rpfleger 1993, 213
  • BayObLGSt 1992, 161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 26.05.1988 - RReg. 1 St 63/88

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Ihre Überzeugung, zur spezialpräventiven Einwirkung auf den Angeklagten genüge eine Geldstrafe, hat sie ersichtlich damit begründet, dass der am 13.9.1960 geborene Angeklagte in seiner Jugendzeit, nämlich vor Vollendung seines 23.Lebensjahres (vgl. BayObLG vom 26.5.1988 - RReg. 1 St 63/88), drei zum Teil einschlägige Vorstrafen begangen hat, dann aber nach der letzten Verurteilung vom 18.7.1983 eine Zäsur eingetreten ist, die eine einwandfreie Lebensführung des Angeklagten eingeleitet hat.
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 68/84
    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass die Freiheitsstrafe als Ausnahme nur dann ausgesprochen werden darf, wenn auf sie nicht verzichtet werden kann, weil jede andere Maßnahme und insbesondere auch eine hoch bemessene Geldstrafe zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung nicht ausreichen würden (BayObLG vom 30.10.1992 - 1St RR 189/92; vom 3.7.1987 - RReg. 2 St 183/87; OLG Köln StV 1984, 378; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 47 Rn.7).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83

    Verurteilung wegen Diebstahls - Allgemeine Erklärung eines Angeklagten -

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Nach dieser Vorschrift muss der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH StV 1984, 454).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Das Revisionsgericht kann nur dann ausnahmsweise in die Strafzumessung eingreifen, wenn der Tatrichter von rechtsfehlerhaften Erwägungen ausgeht oder für die Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte außer acht läßt (BGHSt 17, 35/36).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Solche Veränderungen des tatsächlichen Gesichtspunktes können Hinweispflichten auslösen, wenn die Abweichungen Tatsachen betreffen, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden, die Abweichungen nicht außerhalb der tatbestandsmäßigen Handlung liegen (BGH StV 1988, 472 f.) und der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht entnehmen kann (BGHSt 28, 196/197; BGH NStZ 1981, 190/191; 1984, 422; StV 1991, 149/150; BayObLGSt 1991, 91; KMR-Paulus StPO § 265 Rn. 32).
  • BayObLG, 03.07.1987 - RReg. 2 St 183/87

    Nachweis der Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass die Freiheitsstrafe als Ausnahme nur dann ausgesprochen werden darf, wenn auf sie nicht verzichtet werden kann, weil jede andere Maßnahme und insbesondere auch eine hoch bemessene Geldstrafe zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung nicht ausreichen würden (BayObLG vom 30.10.1992 - 1St RR 189/92; vom 3.7.1987 - RReg. 2 St 183/87; OLG Köln StV 1984, 378; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 47 Rn.7).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Solche Veränderungen des tatsächlichen Gesichtspunktes können Hinweispflichten auslösen, wenn die Abweichungen Tatsachen betreffen, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden, die Abweichungen nicht außerhalb der tatbestandsmäßigen Handlung liegen (BGH StV 1988, 472 f.) und der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht entnehmen kann (BGHSt 28, 196/197; BGH NStZ 1981, 190/191; 1984, 422; StV 1991, 149/150; BayObLGSt 1991, 91; KMR-Paulus StPO § 265 Rn. 32).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Die Vorschrift gilt also nicht für die Fälle, in denen die Verurteilung bei gleichbleibendem Strafgesetz nur auf zum Teil andere Tatsachen gegründet wird (BGHSt 19, 141 f.).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Solche Veränderungen des tatsächlichen Gesichtspunktes können Hinweispflichten auslösen, wenn die Abweichungen Tatsachen betreffen, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden, die Abweichungen nicht außerhalb der tatbestandsmäßigen Handlung liegen (BGH StV 1988, 472 f.) und der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht entnehmen kann (BGHSt 28, 196/197; BGH NStZ 1981, 190/191; 1984, 422; StV 1991, 149/150; BayObLGSt 1991, 91; KMR-Paulus StPO § 265 Rn. 32).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
    Solche Veränderungen des tatsächlichen Gesichtspunktes können Hinweispflichten auslösen, wenn die Abweichungen Tatsachen betreffen, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden, die Abweichungen nicht außerhalb der tatbestandsmäßigen Handlung liegen (BGH StV 1988, 472 f.) und der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht entnehmen kann (BGHSt 28, 196/197; BGH NStZ 1981, 190/191; 1984, 422; StV 1991, 149/150; BayObLGSt 1991, 91; KMR-Paulus StPO § 265 Rn. 32).
  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90

    Verfahrensrüge hinsichtlich Aufklärungsmangel wegen Vernehmung der mittelbaren

  • BGH, 01.07.1988 - 2 StR 311/88

    Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht - Erforderlichkeit eines Hinweises

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Demzufolge muss der Revisionsführer aber auch vortragen, dass eben diese Veränderung aus dem Gang der Hauptverhandlung nicht hervorgegangen ist ( BayObLG VRS 84, 454, 456, SK-Schlüchter § 265 Rn.60).
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