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   BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97   

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BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97 (https://dejure.org/1997,1310)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1997 - 1Z BR 73/97 (https://dejure.org/1997,1310)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 1Z BR 73/97 (https://dejure.org/1997,1310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 134, 138, 2229 Abs. 4; FGG §§ 12, 27 Abs. 1; ZPO § 561; HeimG § 14
    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger des Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis der Testierunfähigkeit; Annahme der Testierunfähigkeit aufgrund leicht ausgeprägter Demenz; Fähigkeit des Erblassers, die Bedeutung eines Testaments einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln; Nichtigkeit eines Testaments wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    HeimG, Verhältnis zwischen Betreuer und Betreuten, Einflußnahme des Betreuers auf letztwillige Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2369
  • MDR 1998, 414
  • FamRZ 1998, 702
  • BayObLGZ 1997, 374
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    a) Die Feststellung des Landgerichts, daß die Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) der Erblasserin bei Errichtung des Testaments nicht erwiesen sei, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet, sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob hierbei der Sachverhalt ausreichend ermittelt wurde (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), ob Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme (§ 15 FGG) verletzt wurden oder ob die Beweiswürdigung in bestimmter Weise fehlerhaft war (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 und ständige Rechtsprechung).

    b) Die Tatsacheninstanzen haben unter Würdigung der Zeugenaussagen und entsprechend dem Gutachten des Sachverständigen es nicht für erwiesen gehalten (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388), da die Erblasserin bei Errichtung des Testaments testierunfähig war.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    Der Vorbehalt des Gesetzes bindet auch die Gerichte (BVerfGE 56, 249/260; 58, 300/338; von Münch/Kunig/Bryde GG 4. Aufl. Art. 14 Rn. 68, Maunz/Dürig/Papier Art. 14 Rn. 299).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    Diese ist das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art, 14 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 67, 329/341) und wird unmittelbar durch das Pflichtteilsrecht und im übrigen durch das Verbot sittenwidriger Verfügungen begrenzt (vgl. Palandt/Edenhofer vor § 1922 Rn. 2).
  • BGH, 26.09.1989 - XI ZR 159/88

    Formularmäßige Freizeichnung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    (4) Auch unter dem Aspekt der Zurücksetzung des eigenen Sohnes gegenüber dem Kind ihres Lebensgefährten kann das Testament nicht als sittenwidrig angesehen werden, Eine solche Beurteilung rechtfertigt sich nur im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen (BGH NJW 1990, 255; BayObLG FamRZ 1992, 226; Palandt/Heinrichs § 138 Rn. 49).
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGHZ 123, 368/378; BayObLGZ 1996, 204/225).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    Beide Bestandteile der Erbrechtsfreiheit unterliegen der gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 44, 17; BGHZ 111, 36/39; Maunz/Dürig/Papier GG - Stand 1994 - Art. 14 Rn. 290; Bonner Kommentar/Kimminich GG - Stand 1992 - Art. 14 Rn. 125).
  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    (4) Auch unter dem Aspekt der Zurücksetzung des eigenen Sohnes gegenüber dem Kind ihres Lebensgefährten kann das Testament nicht als sittenwidrig angesehen werden, Eine solche Beurteilung rechtfertigt sich nur im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen (BGH NJW 1990, 255; BayObLG FamRZ 1992, 226; Palandt/Heinrichs § 138 Rn. 49).
  • BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit -

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    Grundlage dieser Regelungen ist das Erfordernis der Unbestechlichkeit und Uneigennützigkeit des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses (BVerwGE 73, 194).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    Bei § 14 HeimG handelt es sich somit um ein den Schutz der Heimbewohner dienendes Verbotsgesetz (BGHZ 110, 235/240; BayObLGZ 1991, 251/254 = NJW 1992, 55; Kunz-Ruf/Wiedemann HeimG 7. Aufl. § 14 Rn. 4; Dahlem/Giese/Igl-Klie HeimG - Stand 1992 - § 14 Rn. 21; Rossack ZEV 1996, 41 ff.).
  • BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92

    Voraussetzungen; Prüfungsumfang; Betreuer; Interessenkonflikt; Entlassung;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
    Vielmehr wollte er die Entscheidung darüber, ob eine Interessenkollision vorliegt, wenn der künftige gesetzliche oder eingesetzte Erbe zum Betreuer bestellt wird, der Prüfung und Entscheidung des Vormundschaftsgerichts im Einzelfall überlassen (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1994, 110; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 8; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 Rn. 48; Zimmermann/Damrau Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1897 Rn. 18).
  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

  • BayObLG, 12.03.1996 - 1Z BR 135/95

    Beweis der Testierunfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des notariellen

  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Dessen ungeachtet ist das BayObLG in einer Entscheidung aus dem Jahr 1997 noch davon ausgegangen, dass auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem § 14 HeimG nicht entsprechend angewendet werden kann (1Z BR 73/97, Beschluss vom 18. Dezember 1997, Rn. 12 ff. bei juris).
  • OLG Celle, 09.01.2024 - 6 W 175/23

    Umstandssittenwidrigkeit; Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten

    Die Möglichkeit der Sittenwidrigkeit eines Testaments im Sinne einer Umstandssittenwidrigkeit findet sich bereits in der Entscheidung des BayObLG vom 18. Dezember 1997 in 1 Z BR 73/97.

    Der bereits erwähnte Beschluss des BayObLG vom 18. Dezember 1997 in 1 Z BR 73/97 hat die Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung verneint, allerdings für einen Sachverhalt, der unter anderem dadurch gekennzeichnet war, dass zwischen der Erblasserin und dem Betreuer eine langdauernde Lebensgemeinschaft bestanden hatte und der Betreuer auf den ausdrücklichen Wunsch der Erblasserin zu ihrem Betreuer bestellt worden war, weil er schon bisher ihre Angelegenheiten in vermögensrechtlichen Fragen für sie erledigt hatte und sie ihm vertraute.

  • OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99

    Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen

    Auch ein Testament des Betreuten zugunsten des Betreuers als einseitiges Rechtsgeschäft kann wegen der Umstände, unter denen es errichtet ist, sittenwidrig sein (Schwab, FamRZ 1990, S. 681, 688, Damrau-Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl. 1995 § 1908 i. Rdn. 10, G. Müller, ZEV 1998, S. 219, 223; BayObLG NJW 1998, S. 2369).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn das Verdikt der Sittenwidrigkeit, sich auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGH NJW 1994, S. 248, 250 [BGH 20.10.1993 - IV ZR 231/92] zu III 2 c; BayObLG NJW 98, 2369).

  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGHZ 123, 368/378; BayObLGZ 1997, 374/376; BayObLG FGPrax 2003, 34/36).
  • LG Hamburg, 17.02.2000 - 301 T 264/99

    Entgegennahme des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments

    Heimbewohner und Heimträger bzw. Heimpersonal (vgl.Bay0bLG, Beschl. v. 16. Dezember 1997 1 ZBR 73/97, in: NJW 1998, 2369 ,2370 ff.; vgl. dort auch zum nachfolgenden).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Bei § 14 HeimG handelt es sich um ein dem Schutz der Heimbewohner dienendes Verbotsgesetz (BGHZ 110, 235/240; BayObLGZ 1991, 251/254; 1997, 374/376; Rossak ZEV 1996, 41 ff.).
  • KG, 12.09.2002 - 8 U 78/02

    Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Denn für deren Ermittlung hätte ihm das Landgericht nach § 356 ZPO unter Fristsetzung Gelegenheit geben müssen (vgl. dazu BGH, NJW 1998, 2369 ; NJW 1974, 188 ).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des

    Der Senat hat sich bereits eingehend mit der Frage befasst, ob § 14 HeimG auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem analog anwendbar ist, und hat diese Frage verneint (vgl. BayObLGZ 1997, 374/376 f.).
  • LG Bonn, 13.04.1999 - 4 T 72/99

    Erbeinsetzung des ambulant betreuenden Altenpflegers

    Der Vorbehalt des Gesetzes bindet auch die Gerichte (vgl. BayObLG NJW 1998, 2369 f.).
  • LG Landshut, 06.05.1997 - 60 T 438/97

    Gesellschafterwechsel bei einer GbR als Berechtigte einer beschränkten

    BayObLG, Beschluß vom 18.12.1997 - 1Z BR 73/97 = BayObLGZ 1997 Nr. 74 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG Aus dem Tatbestand: Die verwitwete Erblasserin starb im Alter von 69 Jahren.
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